Pfändung der Einkommenssteuererstattung

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arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Pfändung der Einkommenssteuererstattung

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen!

Es ist durchaus möglich, dass ich die Fragen schon einmal gestellt habe, hätte aber zwei zu dem Thema.

1. Kann jeder Gläubiger die Pfändung direkt beim Finanzamt beantragen?

2. Muss das Finanzamt dem Schuldner mitteilen, an wen der Betrag gezahlt worden ist, bzw. wer pfändet?

Gruß arreis
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfändung der Einkommenssteuererstattung

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Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung der Einkommenssteuererstattung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfändung der Einkommenssteuererstattung

Beitrag von caffery »

1. Ja

2. Keine Ahnung. Der Schuldner kriegt halt den PfÜB zugestellt. Daraus ergibt sich ja alles. Wozu braucht man da noch eine extra Mitteilung vom FA?

§ 46 AO
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