Gehalt noch nicht auf dem Konto

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paradiesvogel24
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Re: Gehalt noch nicht auf dem Konto

Beitrag von paradiesvogel24 »

@Shopgirl das ist nicht ganz richtig. Was die geplatzte Rücklastschrift angeht so wird diese nicht als Einnahme gesehen da die Bank das weiss und sie die Beträge mangels Kontodeckung selbst zurückgeholt hat. Wir wissen das die Bank gerne oft ihre Macht ausspielt.Das das so ist und die Bank im Unrecht liegt wurde mir vom Amtsgericht und anderen Bankberaternr ebenfalls schon bestätigt. Ich bekomme den Betrag vom Amtsgericht sobald der Beschluss auf die Erhöhung in 2-4 tagen durch ist wieder zur Verfügung gestellt.
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paradiesvogel24
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Re: Gehalt noch nicht auf dem Konto

Beitrag von paradiesvogel24 »

Ich war beim Amtsgericht und musste Kontoauszüge und Antrag einreichen. Mir wurden 423€ auf das Aushehrungskonto eingezogen wovon 100€ als Einnahme wegen mangels Deckung auch vom Freibetrag abgezogen wurden was nicht richtig war und wieder in den nächsten tagen zur Verfügung steht, siehe letzten Post. Jetzt bekommt der Gläubiger die Kontoausüge und den Arbeitgeber genannt was nicht ganz so toll ist aber man kann ja nicht alles haben. habe schon den letzten AG verloren da ich Lohnpfändung hätte kriegen müssen weil ihm der Aufwand zu groß ist.Wenn der AG das wieder macht weiss er das er wieder nichts bekommt da ich dann wieder innerhalb der Pfändungsfreigrenze liege.

Ich habe ihm 50€ im Monat angeboten aber er hat schon PFÜB beantragt und will es nicht ruhen lassen und will die 50€ zusätzlich oder die Summe auf einmal was ja totaler Quatsch ist. Warum sollte ich das tun wenn ich eh die Kontopfändung weiterhin habe und keinen Spielraum für andere Gläubiger habe.

Für mich macht es nur Sinn die Raten zu bezahlen wenn der PFÜB ruhend ist und wieder in Falle der Ratenzahlung aktiv wird da ich dann meine Gläubiger weiter bedienen kann zumal ich ab Mai 2020 auch mehr bezahlen könnte.

Jetzt habe ich beim Amtsgericht durchbekommen das ich meine 100€ einmalig zurückbekomme da die Bank geplatzte 100€ Buchung nicht als Einnahme gelten lassen darf und bekomme meinen Freibetrag erhöht. In dem Falle belieben diesen Monat 48,92€ dem Gläubiger und das ganze wird jetzt 3 Monate auf dem Konto gegengerechnet und dann bekommt es der Gläubiger. Ich könnte versuchen in der Zeit bis der Gläubiger weiss wo ich arbeite und wieviel er bekommen könnte falls keine Überraschungen vorher passieren wie Lohnpfändung oder Lohnabretung.

Macht es Sinn den Gläubiger nochmal deshalb anzuschreiben um die bitte den PÜB ruhend zu stellen oder ist das nur vertane Liebesmüh?

Zur Zeit ist die Vollstreckung erst einmal ausser Gefecht gesetzt und dauert 2-4 Wochen bis der Gläubiger die Informationen bekommt.

Von den 423€ bleiben erst einmal 48€ auf dem Eingehrungskonto und er muss 3 Monate darauf warten.

Es ist ja besser er hat erst einmal monatlich 50€ als nichts oder er erhofft sich etwas wovon er nicht weiss ob er es bekommt.
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paradiesvogel24
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Re: Gehalt noch nicht auf dem Konto

Beitrag von paradiesvogel24 »

@Shopgirl
@caffery
Das ist nicht richtig was die geplatzen Abbuchungen mangels Deckung des Kontos betrifft da die Bank weiss das es keine Einnahme ist da sie selbst dafür gesorgt hat das dass Geld wieder zurückgebucht wird.Was das Darlehnen betrifft kann ich nicht sagen nur ist die Frage wie man dann dieses zurückzahlen soll wenn das gegengerechnet wird. laut der Bank soll ich das dann lieber in bar bezahlen oder am Schalter was wieder für gebühren sorgt.
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caffery
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Re: Gehalt noch nicht auf dem Konto

Beitrag von caffery »

paradiesvogel24 hat geschrieben: 31. Jan 2020, 07:16 Das ist nicht richtig was die geplatzen Abbuchungen mangels Deckung des Kontos betrifft da die Bank weiss das es keine Einnahme ist da sie selbst dafür gesorgt hat das dass Geld wieder zurückgebucht wird.
Das es theoretisch so ist wissen wir. Wie wunderbar das in der Praxis oft funktioniert hast Du ja gemerkt.
paradiesvogel24 hat geschrieben: 31. Jan 2020, 07:16 Macht es Sinn den Gläubiger nochmal deshalb anzuschreiben um die bitte den PÜB ruhend zu stellen oder ist das nur vertane Liebesmüh?
Nein

Es ist eigentlich ein ganz einfaches Weltbild: Sobald ein Schuldner versucht an einer Maßnahme rumzudiskutieren wissen Inkassos, dass sie alles richtig gemacht haben, bohren an genau der Stelle weiter und erhöhen den Druck.
Im Prinzip funktioniert die Inakssologik überall so.
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paradiesvogel24
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Re: Gehalt noch nicht auf dem Konto

Beitrag von paradiesvogel24 »

@Shopgirl Bei Darlehnen kann das sein aber bei geplatzten Buchungen nicht da es keine Einnahme ist und die Bank das Geld selbst zurückgefordert hat. Wurde mir so beim Gericht bestätigt und wird wieder zur Verfügung gestellt.
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Ruhrpottmensch
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Re: Gehalt noch nicht auf dem Konto

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Glaubst Du wirklich, dass da ein Bankmitarbeiter sitzt und alle Buchungen persönlich überprüft oder weiß wann genau Dein Gehalt kommt?!?

Das ist ein Algorithmus, der im Hintergrund Dein Konto verwaltet. Und somit sieht der Rechner einfach nur den Vermerk "P Konto" und rechnet auch eine Rückbuchung zu den Einnahmen und somit zum pfändungsfreien Betrag pro Monat dazu...

Deswegen sollte man, wenn möglich, mit einem P Konto ja auch Rückbuchungen vermeiden...
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paradiesvogel24
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Re: Gehalt noch nicht auf dem Konto

Beitrag von paradiesvogel24 »

@Ruhrpottmensch ja das ist mir schon klar nur wollte der Bankberater mir weiss machen das es so richtig ist was du nichtder Fall ist. Sicher ist das besser nur passiert das halt auch mal wenn es zu Missverständnissen oder Fehlinformationen kommt.
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Ruhrpottmensch
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Re: Gehalt noch nicht auf dem Konto

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Wie caffery schon sagte...
Grundsätzlich ist das auch erst einmal richtig.
Und ein Bankmitarbeiter vorne am Schalter kann ja auch erst einmal nicht wissen, was Du erwirkt hast oder auch nicht...

Der geht erstmal von den ganz normalen Regeln aus...

So ein P Konto ist halt kein Spaß (Soll es ja auch gar nicht) und mitunter mit ein wenig Rennerei verbunden...
Da können aber auch die meisten Mitarbeiter bei Banken nicht etwas für... 🤷‍♂️
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Shopgirl
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Re: Gehalt noch nicht auf dem Konto

Beitrag von Shopgirl »

Wo habe ich denn was zu Rücklastschriften gesagt? ;) Ich sprach von überwiesenen Beträgen.
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