Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
BrickFanatic
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 64
Registriert: 20. Jul 2019, 11:39

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Hallo allerseits,

ich möchte euch gerne einen kurzen Zwischenbericht liefern. Ich habe heute Post von meinem IV bekommen, in diesem er tatsächlich auf meine gestellten Fragen eingegangen ist.

Schriftlich ist zwar toll, da hat man etwas in der Hand, aber ich bin einer, der gerne Dinge von Angesicht zu Angesicht bespricht. Na ja, sei es wie es ist.

Seine weitere Vorgehensweise lautet wie folgt:
  • Sobald die Betreuung des Ehemanns geklärt ist, setzt er sich mit dem/der BetreuerIn in Verbindung (Betreuung ist geklärt, aber selbst ich habe am Telefon keine Auskunft darüber bekommen. Muss ich schriftlich beim AG beantragen)
  • Ebenso mit der finanzierenden Bank
  • Er will eine bestmögliche Verwertung der Immobilie (freihändiger Verkauf oder Versteigerung)

Auf Nachfrage, wie es in meinem Insolvenzverfahren weitergeht, bekam ich folgende Antworten:
  • Das laufende Inso Verfahren wird mit der Verwertung der Immobilie abgeschlossen
  • Ob die RSB erteilt wird, hängt vom Erlös des Erbanteils ab
  • Bis jetzt sind 4008,66 € auf dem Sonderkonto eingegangen
  • Es müssten noch ca. 21.000 € eingehen, um sämtliche Forderungen und die Verfahrenskosten begleichen zu können

Meine (bescheidene) Meinung dazu:

Eine Versteigerung halte ich für Unsinn, da ein freihändiger Verkauf letztlich mehr bringen würde. Und auf Teufel komm raus die Wohnung verkaufen, halte ich auch nicht für Zielführend.
Aber wie gesagt, dass ist nur meine Meinung.


Ich werde einen Termin mit dem Bankberater machen und ihn diesbezüglich vorwarnen, dass solch ein Vorschlag zur Versteigerung kommen wird.

Ich gehe mal davon aus, sollte nicht alles komplett schief laufen, meine Inso dieses Jahr beenden zu können.

Ich wünsche ein schönes Wochenende :)
0
BrickFanatic
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 64
Registriert: 20. Jul 2019, 11:39

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Hallo ihr Lieben,

ich will mich auch mal wieder melden.

Der Grund für die etwas längere Stille? Nun, die Mühlen mahlen öfters langsam.

Aber, jetzt ist langsam Bewegung in die ganze Sache gekommen :)

Es wurde eine Betreuerin bestellt, mein IV lässt mich die Wohnung freihändig verkaufen und, das vielleicht Beste daran, mein Arbeitskollege hat Interesse daran bzw. will die gerne kaufen.

Was jetzt noch ein bisschen in der Schwebe ist, ob das Betreuungsgericht den Verkaufspreis so akzeptiert oder die auf ein Verkehrswertgutachten bestehen.

Aber die Betreuerin ist guter Dinge, dass dies nicht der Fall sein wird und hoffentlich alles glatt über die Bühne läuft.

Nur eines ist mir immer noch nicht so ganz klar:

Von dem Darlehen der Wohnung waren ja noch 16.000 Euro offen, die voll und ganz mir zugerechnet wurden, heißt, diese sind nun Teil meiner PI.
Ich ging immer davon aus, dass diese Schulden geteilt werden, da die Wohnung ja gemeinsam von meiner Mutter und deren Ehemann gekauft wurde.

Na ja, mal schauen, ob mein IV die volle Höhe anerkennt.

Grüße an euch :)
0
Lieschenmüller
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 226
Registriert: 7. Apr 2019, 22:25

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Lieschenmüller »

Wie? Die Schulden wurden dir voll angerechnet? Frei nach dem Motto...der hat die Kacke ja eh am dampfen, da machen die paar Schulden auch nix mehr oder wie?
Ich würde mal ganz dumm behaupten, dass die Schulden die noch auf der Wohnung sind, erstmal vom Erlös abgezogen werden und der Rest dann verteilt wird.
Ich würde jedenfalls auf diese Verfahrensweise bestehen.
Vielleicht kann der geneigte Bänker dir da weiter helfen.
0
BrickFanatic
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 64
Registriert: 20. Jul 2019, 11:39

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Hallo Ihr lieben,

entschuldigt bitte, dass ich mich so lange nicht mehr zu diesem Thema geäußert habe.

Aber es ist letztes Jahr nicht mehr ganz so viel passiert in der Sache. Wurde also nichts mit der RSB.

Abgesehen davon, dass die Betreuerin des Ehemannes meiner Mutter nun doch einen Anwalt eingeschaltet hat und so die ganze Sache noch weiter entschleunigte, ist deswegen mein Kollege natürlich auch abgesprungen. Kann ich verstehen, wenn man 6 Wochen auf eine Antwort vom RA warten muss.

Ist aber nicht ganz so wild, da es sich jetzt doch abzeichnet, dass alles zum Ende kommt :)

In Abpsrache mit meinem IV habe ich die Wohnung im Internet angeboten und letztendlich auch verkauft. Die Unterlagen werden nächste Woche zum Notar gehen, damit dieser einen Vetragsentwurf erstellen kann.



Ach ja:
Lieschenmüller hat geschrieben: 12. Sep 2019, 21:38 Wie? Die Schulden wurden dir voll angerechnet?....Ich würde mal ganz dumm behaupten, dass die Schulden die noch auf der Wohnung sind, erstmal vom Erlös abgezogen werden und der Rest dann verteilt wird.
Lieschenmüller, du hast vollkommen Recht, die Grundschuld wird vorrangig aus dem Kaufpreis beglichen und die Grundschuld gelöscht.
Das heißt, mein IV kann mir diesen Betrag nicht anrechnen.


Jedoch habe ich dennoch noch nicht ganz verstanden, wie mein IV auf folgende Rechnung kommt:

Angemeldete Forderung (exklusive Restforderung der Immobilie)
  • ca. 15.100,00 €
Bisher eingezogene pfändbare Beträge:
  • ca. 8103,00 €
Fehlbetrag laut meinem IV zur sofortigen Erteilung der RSB:
  • ca. 21.000,00 €

Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass mein IV nur seinen Anteil von den wirklich festgestellten Schulden und nicht von der gesamten Masse berechnen kann, oder?

Deswegen erscheint mir sein Betrag doch ein bisschen zu hoch.

Sollte ich mich da natürlich irren, würde ich mich freuen, wenn man mich berechtigt :)

Vielen lieben Dank an Euch und noch ein schönes Restwochenende.

Liebe Grüße
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Graf Wadula »

Das ist sehr schwer aus der Ferne so zu sagen. Aber im laufenden Insoverfahren ist eine vorzeitige RSB mit 35% eh etwas umständlicher und schwieriger. Denn die Vergütung des Verwalters steht nicht fest und hat dementsprechend viele Streuungen, weil es nicht nur nach den Einnahmen geht, sondern auch, welchen Aufwand der InsoVerwalter betreiben musste. So kann es zu Zu- und Abschlägen kommen, die man im Einzelfall nicht aus der Ferne beurteilen kann.
Es kommt nicht auf die angemeldeten, sondern auf die festgestellten Forderungen an. davon muss man 35% mindestens decken.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von tidus82 »

Graf Wadula hat geschrieben: 27. Jan 2020, 14:20 Es kommt nicht auf die angemeldeten, sondern auf die festgestellten Forderungen an. davon muss man 35% mindestens decken.
wieder etwas dazugelernt, ich bin dir zu Dank verpflichtet lieber Graf!
0
BrickFanatic
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 64
Registriert: 20. Jul 2019, 11:39

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Hallo Graf Wadula,

Danke für Deine Einschätzung.

Jedoch muss ich jetzt nachfragen, wie Du auf 35% kommst? Die knappen 15.000 € sind bis dato die festgestellten Forderungen.
Jedoch werden mit dem Verkauf der Immobilie die kompletten, festgestellten Forderungen auf einmal getilgt.
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Graf Wadula »

BrickFanatic hat geschrieben: 27. Jan 2020, 16:36 Hallo Graf Wadula,

Danke für Deine Einschätzung.

Jedoch muss ich jetzt nachfragen, wie Du auf 35% kommst? Die knappen 15.000 € sind bis dato die festgestellten Forderungen.
Jedoch werden mit dem Verkauf der Immobilie die kompletten, festgestellten Forderungen auf einmal getilgt.
Ich habe jetzt nicht nochmal alles nachgelesen, aber es ging doch um eine vorzeitige RSB nach 3 Jahren oder?
Oder sollte eine RSB wegen Vollzahlung angestrebt werden? Ich weiß es nicht, bringen Sie uns nochmal kurz auf den aktuellen Stand.
0
BrickFanatic
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 64
Registriert: 20. Jul 2019, 11:39

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Graf Wadula hat geschrieben: 27. Jan 2020, 16:51 Oder sollte eine RSB wegen Vollzahlung angestrebt werden?
Ganz genau, es soll bzw. wird eine RSB mit Vollzahlung werden.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von caffery »

Ich verstehe Deine Frage zu der Rechnung des Verwalters, und auch Deine Irritationen. Gleichsam bewundere ich die Fragestellung ob ihres Inhalts.

Ohne jetzt alles gelesen zu haben geht es darum, aus welchem Betrag der Verwalter in diesem Falle seine Vergütung berechnen darf. Ob er sie aus der kompletten Verkaufs- bzw. Verwertungssumme der Immobilie berechnen darf oder ob die Vergütung im Falle einer Überdeckung auf die Höhe der festgestellten Forderungen gedeckelt ist.

Oder anders gesagt: Wenn die Masse aus einer Vermögensverwertung weit übers Ziel (die festgestellten Forderungen) hinausschießt, ist die Vergütung dann aus der Mondmasse zu berechnen oder bildet die Höhe der festgestellten Forderungen die Obergrenze? Habe ich das richtig verstanden?

Obschon ich frei und ehrlich behaupten kann so einen Fall noch nie gehabt zu haben (dann hätte ich wahrscheinlich auch vorher schlecht beraten!;)) und nach mehrmaliger Lektüre der InsVV nichts genaues dazu gefunden habe, würde ich dennoch sagen:
Alles andere als Antwort B wäre in meinen Augen massiv absurd.

Ich denke, der Graf ist hier für Vergütungsfragen der wahre Fachmann. Ich harre also ähnlich gespannt seiner Einschätzung;)
0
Antworten