Viele komplizierte Fragen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von caffery »

latte900 hat geschrieben: 25. Jan 2020, 17:16 Nachtrag:

Kriegt man hier auch Hilfe? Wenn man das Formular für die Regelinsolvenz ausfüllen möchte? - Ich habe es mir nochmal angeschaut, hinbekommen würde ich das bestimmt.

Wieso ich einen Rechtsanwalt wollte:

Jura ist so eine Sache. Da ist ein Detail anders und schon ist der ganze Fall schon komplett anders. Ich möchte einfach nichts falsch machen.

Hat jemand Erfahrung damit, was passieren kann wenn man es selbst ausfüllt?!

Weil ich finde den Preis des RA´s schon sehr heftig. Es ist ja schon alles sortiert und vorbereitet. Dieser muss ja eigentlich nur das Formular ausfüllen und für mich absenden, das wars.
Wenn Du in der Lage bist den Antrag selbst auszufüllen dann mach das auch. Solange Du alles vollständig und richtig angibst, kannst Du nichts falsch machen.

Bei Deiner Geschichte und Deinem Gläubigerportfolio sind gewisse Restrisiken nie ganz auszuschließen. Vor diesen wird Dich aber auch ein Anwalt nicht retten können.

Meiner bescheidenen Meinung nach, stehen die von Dir genannten Kosten einfach in keinem Verhältnis zu dem was Du davon hast - außer der gefühlten Sicherheit.

Ich kenne den Anwalt Deiner Wahl zwar nicht, ich kann Dir aber sagen, dass ich schon sehr sehr viele Leute bei mir in der Beratung hatte die vorher Geld in einen Anwalt geworfen haben. Passiert ist entweder garnichts, oder (was mitunter noch schlimmer war) völlig absurde Dinge die mir sämtlichen Pelz zu Berge stehen ließen.

Natürlich gibt es aber auch gute Anwälte für sowas. Aber wenn man einfach irgendeinen nimmt, ist das halt ein Glücksspiel. Ein beeindruckender Internetauftritt ist da leider kein Kriterium. Noch weniger ein hoher Preis (Nach dem Motto: Was nix kost is auch nix).
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von tidus82 »

Also zuerst einmal: wir hatten hier vor ein paar Tagen einen Nutzer, der mehrere Jahre seinen Regelinsolvenzantrag vor sich hergeschoben hat und dann auf dieses Forum gestoßen ist, wo er Hilfe bekommen hat.

Natürlich versuchen wir besten Gewissens, sofern die Informationen alle vorliegen zu helfen. Da du eine recht gute Übersicht über deine Gläubiger, deine Schulden und Forderungen hast bin ich überzeugt dass dein Antrag tatsächlich von dir selbst ausgefüllt werden kann. Wie ich bereits sagte sind die Voraussetzungen (insbesondere der außergerichtliche Einigungsversuch) sehr viel einfacher als bei einem Privatinsolvenzantrag sind.

Wenn du bei dem Antrag irgendwelche Fragen hast, dann hau sie einfach hier rein. Wir haben einige Schuldnerberater und Anwälte, die sich hier gern einbringen und sicher auch helfend da sind - wofür ich übrigens unglaublich dankbar bin! Ohne euch wäre das Forum mehr ein „Ich glaube, ich denke, ich hab mal gehört“ Ding. Ohne dass ich damit die Kompetenz einiger „sich selbst angeeigneter User“ absprechen möchte :)
0
latte900
Reaktionen:

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von latte900 »

Käsebrot hat geschrieben: 25. Jan 2020, 17:29 Also diese 30 Kröten würde ich mir sparen, weil es eine gesetzliche Frist gibt, in der ein AN seine Ansprüche geltend machen muss, die aber durch Tarifverträge verändert sein kann. Ich meine gesetzlich liegt sie bei DREI Monaten, der AN kann da schon lange nix mehr geltend machen. Nachdem der AN ja offensichtlich gar kein Interesse an seiner Entlohnung geltend macht, verstehe ich nicht, warum das jetzt noch so hochgespielt wird.
Gut, das wußte ich nicht. Da gibt es keinen Tarifvertrag oder ähnliches. Dieser war als Minijobber (Helfer) bei mir eingestellt.

Mir geht es nur darum, ob ich dies angeben sollte?! - Nicht dass dies zur Versagung des RSB führt?! - Ich wußte eben nicht ob dies gleich behandelt wird wie eine normale Forderung mit Einrede, etc.
latte900
Reaktionen:

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von latte900 »

caffery hat geschrieben: 25. Jan 2020, 17:42
latte900 hat geschrieben: 25. Jan 2020, 17:16 Nachtrag:

Kriegt man hier auch Hilfe? Wenn man das Formular für die Regelinsolvenz ausfüllen möchte? - Ich habe es mir nochmal angeschaut, hinbekommen würde ich das bestimmt.

Wieso ich einen Rechtsanwalt wollte:

Jura ist so eine Sache. Da ist ein Detail anders und schon ist der ganze Fall schon komplett anders. Ich möchte einfach nichts falsch machen.

Hat jemand Erfahrung damit, was passieren kann wenn man es selbst ausfüllt?!

Weil ich finde den Preis des RA´s schon sehr heftig. Es ist ja schon alles sortiert und vorbereitet. Dieser muss ja eigentlich nur das Formular ausfüllen und für mich absenden, das wars.
Wenn Du in der Lage bist den Antrag selbst auszufüllen dann mach das auch. Solange Du alles vollständig und richtig angibst, kannst Du nichts falsch machen.

Bei Deiner Geschichte und Deinem Gläubigerportfolio sind gewisse Restrisiken nie ganz auszuschließen. Vor diesen wird Dich aber auch ein Anwalt nicht retten können.

Meiner bescheidenen Meinung nach, stehen die von Dir genannten Kosten einfach in keinem Verhältnis zu dem was Du davon hast - außer der gefühlten Sicherheit.

Ich kenne den Anwalt Deiner Wahl zwar nicht, ich kann Dir aber sagen, dass ich schon sehr sehr viele Leute bei mir in der Beratung hatte die vorher Geld in einen Anwalt geworfen haben. Passiert ist entweder garnichts, oder (was mitunter noch schlimmer war) völlig absurde Dinge die mir sämtlichen Pelz zu Berge stehen ließen.

Natürlich gibt es aber auch gute Anwälte für sowas. Aber wenn man einfach irgendeinen nimmt, ist das halt ein Glücksspiel. Ein beeindruckender Internetauftritt ist da leider kein Kriterium. Noch weniger ein hoher Preis (Nach dem Motto: Was nix kost is auch nix).

Du hattest leute in der Beratung? Bist DU auch ein Berater oder Rechtsanwalt?

Ich schaffe das mit dem Antrag, wenn ich was nicht weiß frage ich hier oder werde das herausfinden. Ich habe nur keine Lust auf "kleinigkeiten", welche man falsch machen könnte.

Vorbereitet ist alles, TIP TOP! Ich denke detaillierter und sauberer geht es gar nicht.
Inso?
Wissender
Reaktionen: 15
Beiträge: 170
Registriert: 30. Apr 2019, 11:17

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von Inso? »

Käsebrot hat geschrieben: 25. Jan 2020, 17:29 Also diese 30 Kröten würde ich mir sparen, weil es eine gesetzliche Frist gibt, in der ein AN seine Ansprüche geltend machen muss, die aber durch Tarifverträge verändert sein kann. Ich meine gesetzlich liegt sie bei DREI Monaten, der AN kann da schon lange nix mehr geltend machen. Nachdem der AN ja offensichtlich gar kein Interesse an seiner Entlohnung geltend macht, verstehe ich nicht, warum das jetzt noch so hochgespielt wird.
Das mit den 3 Monaten stimmt so nicht, das gilt nur wenn entsprechende Ausschlussfristen vertraglich geregelt wurden, es gilt die normale gesetzliche Verjährung.

Ansonsten @latte900

Mich wundert woher du die Sicherheit nimmst das es mit deiner Selbstständigkeit quasi von allein läuft, ohne Geld schwierig, du must ja zumindest deine laufenden Kosten zahlen, und die Sozialversicherungsbeiträge - zu dem gehst du davon aus das du sofort bezahlt wirst (das klappt nur bei Vorauszahlung oder bei Barzahlung) las dir mal gesagt sein das sich der ein oder andere Kunde mit der Zahlung zurückhält wenn er mitbekommt das du in der Privatinsolvenz bist - klar ich weiss sind alles deine Freunde und es kann nix schiefgehen.

Ich drück dir die Daumen.
1
1 Bild
latte900
Reaktionen:

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von latte900 »

Inso? hat geschrieben: 25. Jan 2020, 18:57
Käsebrot hat geschrieben: 25. Jan 2020, 17:29 Also diese 30 Kröten würde ich mir sparen, weil es eine gesetzliche Frist gibt, in der ein AN seine Ansprüche geltend machen muss, die aber durch Tarifverträge verändert sein kann. Ich meine gesetzlich liegt sie bei DREI Monaten, der AN kann da schon lange nix mehr geltend machen. Nachdem der AN ja offensichtlich gar kein Interesse an seiner Entlohnung geltend macht, verstehe ich nicht, warum das jetzt noch so hochgespielt wird.
Das mit den 3 Monaten stimmt so nicht, das gilt nur wenn entsprechende Ausschlussfristen vertraglich geregelt wurden, es gilt die normale gesetzliche Verjährung.

Ansonsten @latte900

Mich wundert woher du die Sicherheit nimmst das es mit deiner Selbstständigkeit quasi von allein läuft, ohne Geld schwierig, du must ja zumindest deine laufenden Kosten zahlen, und die Sozialversicherungsbeiträge - zu dem gehst du davon aus das du sofort bezahlt wirst (das klappt nur bei Vorauszahlung oder bei Barzahlung) las dir mal gesagt sein das sich der ein oder andere Kunde mit der Zahlung zurückhält wenn er mitbekommt das du in der Privatinsolvenz bist - klar ich weiss sind alles deine Freunde und es kann nix schiefgehen.

Ich drück dir die Daumen.

Natürlich läuft das. Es lief doch fünf Jahre ? - Gewerbe angemeldet am Folgetag 960,00 EUR abgerechnet und 10 Tage später Geld erhalten.

Wieso soll das nicht gehen? - Erst recht dann, wenn der ganze Druck weg ist von den Altlasten?!

Welche SV-Beiträge? -

Ich habe für meine Selbständigkeit zu zahlen:

1. Steuerberater 0,00 EUR - Anfangs - langjährig befreundet

2 Private Krankenversicherung 320,00 EUR (komme ich rein auch mit Inso, schon abgeklärt)

3. Raumkosten 0,00 EUR von Zuhause aus


Zum Kunden mit Bus und Bahn. Wo ist das Problem?

Und eben Umsatzsteuer sowie Vorauszahlungen. Das ist ja aber wohl logisch.

Bzw. was genau ist für dich so unwahrscheinlich?

Und mal eine andere Frage:

Wieso soll jemand Zahlungen zurückhalten, nur weil ich in der Insolvenz bin? Wozu?

Ich bin dann zwar in der Insolvenz aber ich führe ja meinen Betrieb fort bzw. eröffne in meinem Fall diesen neu. Und ich weiß ja nicht was du für Erfahrungen hast in Bezug auf Kunden aber wieso sollte das überhaupt jemand interessieren - ob ich in Insolvenz bin oder nicht? - Der Kunde muss ja nicht einmal in Vorkasse gehen - ICH arbeite ja auf Rechnung bei ihm, nicht umgekehrt.
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von caffery »

Da Dich hier niemand persönlich kennt, sondern einfach nur einen Text liest und diesem naturgemäß noch einen Subtext eventuell inkl. persönlicher Erfahrungen beimischt ist die allgemeine Skepsis aus meiner Sicht logisch.

Es dürfte anhand der hier dargestellten Sachlage recht schwierig zu verstehen sein, wie jemand der über 100 Gläubiger samt einer hohen sechsstelligen Schuldensumme aus einer Selbstständigkeit in die Welt gesetzt hat, bei voller Überzeugung sagen kann: Ich brauche jetzt eine Insolvenz, mache mich (vermutlich im gleichen Bereich) erneut selbstständig und dann wird alles gut.

Das ist halt schwer zu verstehen. Obwohl ich die dahingehenden Bedenken wie gesagt verstehe und ich mir sicher bin, dass sie nur gut gemeint sind, musst Du Dich aus meiner Sicht aber nicht dazu rechtfertigen. Ich gehe mal davon aus, dass Du Dir selbst schon ausreichend Gedanken zu der Frage gemacht haben wirst, warum ab der Insolvenz alles anders werden soll.

Du wirst auch wissen, dass aus einem dauerhaft unwirtschaftlichen Unternehmen durch einen Schuldenschnitt allein nicht auf einmal ein wirtschaftliches wird. Man muss wohl davon ausgehen, dass es bei der Entscheidung über die Freigabe auch genau um diese Frage gehen wird: Was läuft jetzt (abgesehen von dem Antrag) anders als vorher. Warum sollte es jetzt wirtschaftlich sein wenn es vorher derart daneben ging? Wenn Du im Prinzip dasselbe machst wie vorher wird es vermutlich auch keine Freigabe geben. Wenn doch und es wieder schief geht, hast Du halt Deine zweite Chance in den Sand gesetzt. Ich denke aber, dass Du das alles weißt.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, suchst Du hier aber keine Unternehmensberatung.

Zu Deinen beiden doch sehr speziellen Fragen in Deinem Ausgangsposting solltest Du aus meiner Sicht einfach den Kumpel-Steuerberater befragen. Das sollte doch beides sein Thema sein,

Wenn Du diese beantwortest hast, möchtest Du Deinen Antrag stellen. Falls Du den nicht so teuer bezahlen möchtest wie dargestellt, kannst Du gerne Deine Fragen dazu hier stellen. Ich (und vermutlich noch der ein oder andere weitere) werde sie nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr, beantworten. Ob Du dann mutig genug bist Deinen Antrag in Eigenregie abzuschicken musst Du dann wissen.

Aber wie ich schon sagte: Ein solches Verfahren birgt immer gewisses Risikopotential. Der Antrag selbst ist aber dabei nicht wirklich das Problem. Den musst Du nur vollständig und richtig ausfüllen. Die gemeinten Probleme könnten sich während des Verfahrens ergeben - ob Du den Antrag mit oder ohne Anwalt machst. Die Beratungstätigkeit von Anwälten die InsO-Anträge machen endet normalerweise mit der Antragstellung. Alles andere kostet dann wieder extra. Das könnte dann ohnehin ziemlich kostenintensiv werden. Vermutlich würde ich mir an Deiner Stelle die (aus meiner persönlichen Sicht sehr üppige) Monstergebühr für den Antrag eher sparen wollen.

PS: Es ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, warum man für einen Regelinsolvenzantrag, bei dem man als Beistand auch noch die Gläubigerliste auf dem Silbertablett serviert bekommt, (vermutlich zusätzlich zu einer Grundgebühr) eine Gebühr "pro Gläubiger" abrechnet. Das macht überhaupt keinen Sinn. Wenn er die Gläubgerliste schon von Dir bekommt ist bei Regelinsolvenzanträgen der Aufwand genau der gleiche - ob Du nun 345 Gläubiger hast oder 2.
Bei Verbraucheranträgen ist das wegen des AEV was anderes - aber bei Regelanträgen ist das bei pfannenfertiger Gläubigerliste völlig Peng.
1
1 Bild
latte900
Reaktionen:

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von latte900 »

Hier wird etwas was meine Selbständigkeit angeht, nicht wirklich verstanden.

Wo habe ich diese "in den Sand gesetzt"?

Ich hatte in jedem Geschäftsjahr, von Anfang bis Ende immer Gewinn. Zuletzt sogar 132.000 EUR Gewinn.

Nur weil ich jetzt Insolvenz anmelden muss, heißt das doch nicht dass meine Selbständigkeit gescheitert ist?

Es ging einfach nicht mehr, der psychische Druck bei so vielen Gläubigern.

Beispiel:

Ich habe eine Einnahme, sagen wir 10.000 EUR. Zack Pfändung drauf. Geld weg.

Von einem Bekannten 40 EUR leihen müssen, damit ich zum Kunden kommen kann für den näächsten Auftrag. Und den scheiß habe ich 5 Jahre lang getrieben ;) - Zuletzt wunderte ich mich über meinen 3-Tägigen Aufenthalt in einer psychatrischen Anstalt. Der Arzt meinte, er wundert sich wie ich das überhaupt so lange durchgehalten habe.

Ich habe etlich viele Sachen schon bezahlt. Ich werde richtig sauer wenn ich lese, ich sei "gescheitert". Es ist wohl eher so, dass das Gesetz einem nichts anderes ermöglicht ausser einen Insolvenzantrag zu stellen.

Ich hab das Geld so ausgegeben / bzw. Schulden bezahlt wie es reinkam.

Scheitern ist was anderes.

Und ich kann mir nicht vorstellen dass ein IV nein sagt, wenn er sieht ich hatte im letzten Geschäftsjahr einen Gewinn von über 100TEUR.

Soll er sich doch die Hände reiben, er soll mir nur genug zum Leben lassen und genug zum Wirtschaften lassen.
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von Käsebrot »

Ich hab jetzt nicht komplett alles verfolgt was hier so geschrieben wurde, aber es ist halt immer hilfreich, wenn man von vornherein die wichtigsten Punkte von selber anspricht.

Wobei es irgendwo ja doch gehapert haben muss. Ansonsten wäre es nicht zu den Pfändungen gekommen. Und das passiert nicht, wenn man mal eine Rechnung zu spät bezahlt.

Deswegen ist die Skepsis, ob eine weitere Selbständigkeit der richtige Weg ist, nicht ganz unbegründet. Meine Meinung.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von caffery »

latte900 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 00:40 Ich habe etlich viele Sachen schon bezahlt. Ich werde richtig sauer wenn ich lese, ich sei "gescheitert". Es ist wohl eher so, dass das Gesetz einem nichts anderes ermöglicht ausser einen Insolvenzantrag zu stellen.

Ich hab das Geld so ausgegeben / bzw. Schulden bezahlt wie es reinkam.

Scheitern ist was anderes.

Und ich kann mir nicht vorstellen dass ein IV nein sagt, wenn er sieht ich hatte im letzten Geschäftsjahr einen Gewinn von über 100TEUR.
Da klingt verständlicher Weise einiges an Verbitterung durch. Vermutlich auch ein wenig über Fehler der Vegangenheit die Dich nun mehrere Jahre bis zur Erschöpfung hamsterradeln ließen.

Du musst das natürlich an dieser Stelle nicht beantworten aber Du wirst es zu Anfang des Verfahrens ohnehin gefragt, da Begriffe wie "Redlichkeit" und "Nachhaltigkeit" auch tatsächlich rechtlich beim Insolvenzgedanken eine Rolle spielen: Wo lag denn nun die Ursache der Überschuldung?

Eine derart massive Überschuldung außerhalb von Selbstständigkeit hat nach meiner Erfahrung sehr häufig einen solchen Hintergrund:

Eine massive Suchterkrankung, die über einen längeren Zeitraum zu einem Substitutionsteufelskreis geführt hat, bei dem sowohl die Sucht, als auch die dauernde Neuverschuldung durch erheblichen Aufwand unter Einbeziehung aller denkbaren Ressourcen mit immer neuen Schulden gedeckelt wurden um den Status Quo zu erhalten.
Leider führt ein solcher Kreislauf nicht selten auch zu einer (bedingten) Absicht bei der Begründung von Schulden, was im Verfahren u.U. dazu führen kann, dass bestimmte Gläubiger für Probleme sorgen könnten.
(Nicht böse sein, wenn ich mit Vorgeganntem auch auf dem Holzweg sein sollte)

Dein Text ließ zunächst den Schluss zu, es könne ursächlich an der Selbstständigkeit gelegen haben. Eine derart komplexe Überschuldung ist in Zusammenhang mit einer Selbstständigkeit natürlich eine pfändungsschutzrechtliche Katastrophe. Da wäre wohl jeder mit überfordert. Auch im Verfahren birgt das einige Tücken die u.U. eine gewisse sachkundige Begleitung erfordern. Vom Insolvenzverwalter darf man da keinerlei Hilfe erwarten. Der darf vom Antragsteller erwarten, dass er diese Pflichten und Rechte selber kennt und durchsetzt - und diese sind in so einer Konstellation doch recht komplex.

Von daher würde den meisten Menschen in Deiner Situation wohl empfohlen werden, sich für die Dauer des Verfahrens eine normale Anstellung zu suchen. Das würde wahrscheinlich vieles vereinfachen.
0
Gesperrt