Viele komplizierte Fragen
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Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
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Re: Viele komplizierte Fragen
Hallo und Willkommen!
Deine Ausführungen machen den Eindruck, dass Du einen Überblick hast und Deine Unterlagen im Griff.
Allerdings macht auch mich Dein Punkt 4 stutzig. Wie hast Du in den vergangenen 4 Jahren Deiner Tätigkeit die Steuererklärungen gemacht?
So oder so solltest Du bezüglich einer neuen Selbständigkeit unbedingt das FA im Blick haben, da die als Gläubiger in jeder Verfahrensphase aufrechnen werden. D.h., eventuelle Steuererstattungen werden mit deren Forderungen gegen Dich verrechnet.
Ausserdem solltest Du natürlich auch das fiktive Einkommen nicht ausser Acht lassen.
Bezüglich Gewerbeuntersagung hilft Dir vllt. https://dejure.org/gesetze/GewO/12.html
Deine Ausführungen machen den Eindruck, dass Du einen Überblick hast und Deine Unterlagen im Griff.
Allerdings macht auch mich Dein Punkt 4 stutzig. Wie hast Du in den vergangenen 4 Jahren Deiner Tätigkeit die Steuererklärungen gemacht?
So oder so solltest Du bezüglich einer neuen Selbständigkeit unbedingt das FA im Blick haben, da die als Gläubiger in jeder Verfahrensphase aufrechnen werden. D.h., eventuelle Steuererstattungen werden mit deren Forderungen gegen Dich verrechnet.
Ausserdem solltest Du natürlich auch das fiktive Einkommen nicht ausser Acht lassen.
Bezüglich Gewerbeuntersagung hilft Dir vllt. https://dejure.org/gesetze/GewO/12.html
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Re: Viele komplizierte Fragen
sorry, aber das passt doch irgendwie nicht zusammen:
- die Lohnforderung des ehemaligen Mitarbeiters beträgt rund 400 Euro. Vierhundert.
- Du würde sie gerne bezahlen, kannst aber nicht. Vierhundert Euro.
- dem Anwalt werden und 3500 Euro hinterhergeschmissen, obwohl er nicht mal auf eine Frage antwortet (ausser, dass die Antwort Geld koste).
- Du willst Dich wieder selbstständig machen. Aber die 400 Euro, die Du gerne bezahlen willst, hast Du nicht. Die Gewerbeanmeldung kannst Du aber bezahlen?
Ich geb's auf...
- die Lohnforderung des ehemaligen Mitarbeiters beträgt rund 400 Euro. Vierhundert.
- Du würde sie gerne bezahlen, kannst aber nicht. Vierhundert Euro.
- dem Anwalt werden und 3500 Euro hinterhergeschmissen, obwohl er nicht mal auf eine Frage antwortet (ausser, dass die Antwort Geld koste).
- Du willst Dich wieder selbstständig machen. Aber die 400 Euro, die Du gerne bezahlen willst, hast Du nicht. Die Gewerbeanmeldung kannst Du aber bezahlen?
Ich geb's auf...
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Re: Viele komplizierte Fragen
Rechnest Du nun aus wie viel Geld ich haben könnte oder ob ich welches haben könnte? - Ist das hier relevant?! - Ich glaube nicht.
Wieso soll das nicht zusammenpassen? - Ich schrieb ja, dass man mir das Geld leiht bzw. schenkt. Soll ich jetzt für jeder Forderung die einen Funken Moral hat, auch noch Geld leihen und diese bezahlen?
Sorry dann brauch ich aber keine Insolvenz, dann kann ja meine Schulden über Jahre abstottern.
Ich hab es einfahc nicht, null. Ich kriege nur das fürn Anwalt. Und wozu brauche ich Geld für die Selbständigkeit?
Wenn ich welches hätte, würde dass doch eh der IV nehmen.
Ich erwähnte bereits, keine Investitionen für die Selbständigkeit.
Wieso soll das nicht zusammenpassen? - Ich schrieb ja, dass man mir das Geld leiht bzw. schenkt. Soll ich jetzt für jeder Forderung die einen Funken Moral hat, auch noch Geld leihen und diese bezahlen?
Sorry dann brauch ich aber keine Insolvenz, dann kann ja meine Schulden über Jahre abstottern.
Ich hab es einfahc nicht, null. Ich kriege nur das fürn Anwalt. Und wozu brauche ich Geld für die Selbständigkeit?
Wenn ich welches hätte, würde dass doch eh der IV nehmen.
Ich erwähnte bereits, keine Investitionen für die Selbständigkeit.
Re: Viele komplizierte Fragen
und das offensichtlich vollkommen zu Recht:
ich hatte sogar einen Beispiel gebracht, wenngleich nur ein ganz kleines...
Aber bitte, wenn Du meinst, dass Du mit 0 Anfangskapital in die Selbständigkeit starten kannst, die Dir sofort soviel Überschuss beschert, dass du auch noch entsprechend an den IV (später: TH) abführen kannst - bitte sehr. Ich sehe das als unrealistisch, und andere in diesem Thread, deren Fragen Du unbeantwortet liesst, offensichtlich auch.
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Re: Viele komplizierte Fragen
Wenngleich das wahrscheinlich nur eine Kleinstsumme des großen Ganzen ist, aber die Forderung deines ehemaligen Minijobers kannst du ebenfalls als verjährt betrachten, nachdem dieser seinen Lohn ja offensichtlich auch noch nie haben wollte, sowieso.
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Re: Viele komplizierte Fragen
Hallo Leute,
vielen Dank für eure Antworten!
Wieso soll man sich mit NULL EUR nicht selbständig machen können von Zuhause aus?
Ich war in der Dienstleistungsbranche tätig und hatte damals auch mit MINUS gestartet und war erfolgreich. Bis auf die Schulden eben - die waren aber wie bereits auch schon vor der Selbständigkeit da, zumindest ein Teil.
Ich drehte mich halt aufgrund der Zinsen und Gebühren lange Zeit im Kreis.
Und gelernt habe ich einen normalen technischen Beruf. Aufgrund der beiden unterhaltspflichten Personen käme hier ein Betrag von ca. 70,00 EUR monatlich heraus, welches ich abführen müsste.
Anders hätte es ausgesehen, wenn ich Akademiker wäre, dann wäre das eine ganz andere Geschichte.
Aufträge habe ich bereits jetzt schon, nur kann ich diese nicht annehmen und auch nicht abrechnen ohne Gewerbe.
Zum Mini-Jobber-Lohn:
Brauche ich die Bestätigung der Verjährung vom Minijobber? - Vom Datum her ist die Forderung nicht mehr da und somit verjährt.
vielen Dank für eure Antworten!
Wieso soll man sich mit NULL EUR nicht selbständig machen können von Zuhause aus?
Ich war in der Dienstleistungsbranche tätig und hatte damals auch mit MINUS gestartet und war erfolgreich. Bis auf die Schulden eben - die waren aber wie bereits auch schon vor der Selbständigkeit da, zumindest ein Teil.
Ich drehte mich halt aufgrund der Zinsen und Gebühren lange Zeit im Kreis.
Und gelernt habe ich einen normalen technischen Beruf. Aufgrund der beiden unterhaltspflichten Personen käme hier ein Betrag von ca. 70,00 EUR monatlich heraus, welches ich abführen müsste.
Anders hätte es ausgesehen, wenn ich Akademiker wäre, dann wäre das eine ganz andere Geschichte.
Aufträge habe ich bereits jetzt schon, nur kann ich diese nicht annehmen und auch nicht abrechnen ohne Gewerbe.
Zum Mini-Jobber-Lohn:
Brauche ich die Bestätigung der Verjährung vom Minijobber? - Vom Datum her ist die Forderung nicht mehr da und somit verjährt.
Re: Viele komplizierte Fragen
Gib die Forderung einfach mit an - der insolvenzverwalter wird dann ggf. die einrede der Verjährung erheben. Kostet zwar 30 Euro mehr, aber damit bist du auf der sicheren Seite
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Re: Viele komplizierte Fragen
So dachte ich auch. Sicher ist sicher.
Die bereits bestätigten werde ich aber nicht mitangeben. Bringt ja nichts?! - Die haben ja bestätigt dass es nicht mehr weiterverfolgt wird und keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Klar könnten die bei einer neuen- oder weiteren Geschäftsbeziehung aufrechnen oder mich als Kunden ablehnen, das ist aber eine andere Geschichte.
Ich möchte auch überall mein Kundenkonto gelöscht haben und alle personenbezogenen Daten, sofern so etwas nicht unter die Aufbewahrungspflicht fällt.
Re: Viele komplizierte Fragen
Nachtrag:
Kriegt man hier auch Hilfe? Wenn man das Formular für die Regelinsolvenz ausfüllen möchte? - Ich habe es mir nochmal angeschaut, hinbekommen würde ich das bestimmt.
Wieso ich einen Rechtsanwalt wollte:
Jura ist so eine Sache. Da ist ein Detail anders und schon ist der ganze Fall schon komplett anders. Ich möchte einfach nichts falsch machen.
Hat jemand Erfahrung damit, was passieren kann wenn man es selbst ausfüllt?!
Weil ich finde den Preis des RA´s schon sehr heftig. Es ist ja schon alles sortiert und vorbereitet. Dieser muss ja eigentlich nur das Formular ausfüllen und für mich absenden, das wars.
Kriegt man hier auch Hilfe? Wenn man das Formular für die Regelinsolvenz ausfüllen möchte? - Ich habe es mir nochmal angeschaut, hinbekommen würde ich das bestimmt.
Wieso ich einen Rechtsanwalt wollte:
Jura ist so eine Sache. Da ist ein Detail anders und schon ist der ganze Fall schon komplett anders. Ich möchte einfach nichts falsch machen.
Hat jemand Erfahrung damit, was passieren kann wenn man es selbst ausfüllt?!
Weil ich finde den Preis des RA´s schon sehr heftig. Es ist ja schon alles sortiert und vorbereitet. Dieser muss ja eigentlich nur das Formular ausfüllen und für mich absenden, das wars.
Re: Viele komplizierte Fragen
Also diese 30 Kröten würde ich mir sparen, weil es eine gesetzliche Frist gibt, in der ein AN seine Ansprüche geltend machen muss, die aber durch Tarifverträge verändert sein kann. Ich meine gesetzlich liegt sie bei DREI Monaten, der AN kann da schon lange nix mehr geltend machen. Nachdem der AN ja offensichtlich gar kein Interesse an seiner Entlohnung geltend macht, verstehe ich nicht, warum das jetzt noch so hochgespielt wird.
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