Barex Inkasso Lohnabtretung
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Barex Inkasso Lohnabtretung
Hi zusammen,
ich bin seit knapp 3 Wochen krank geschrieben nach einer OP. Ich hab mich ein paar Mal bei der Arbeit erkundigt, ob interessante Post da ist.
Nun liegt ein Brief der Barex Inkasso vor. Ich gehe mal davon aus, dass darin der Anspruch auf Lohnabtretung steht, wäre jedenfalls meine Vermutung.
Nun ist der Brief mit vertraulich an die Personalabteilung gerichtet. Bloß ich bin die Personalabteilung Nächste Woche werde ich wieder arbeiten. Wie gehe ich dann vor? Gleich an die Abrechnungsstelle weiterleiten (ich bin im ÖD, wir werden zentral abgerechnet). Kann ich es noch zwei Wochen liegen lassen, bis die November Abrechnung durch ist? Gibt es irgendeine zeitliche Frist, in der der AG leisten muss?
Ich bereite gerade meine PI vor. Genau den Schuldner (Barex/Sigma) wollte ich (besser gesagt mein Mann, damit nicht anfechtbar) vor dem Einreichen sowieso abzahlen
Die sind echt so blöde, dabei habe ich denen einen Vorschlag zur Abzahlung gemacht
ich bin seit knapp 3 Wochen krank geschrieben nach einer OP. Ich hab mich ein paar Mal bei der Arbeit erkundigt, ob interessante Post da ist.
Nun liegt ein Brief der Barex Inkasso vor. Ich gehe mal davon aus, dass darin der Anspruch auf Lohnabtretung steht, wäre jedenfalls meine Vermutung.
Nun ist der Brief mit vertraulich an die Personalabteilung gerichtet. Bloß ich bin die Personalabteilung Nächste Woche werde ich wieder arbeiten. Wie gehe ich dann vor? Gleich an die Abrechnungsstelle weiterleiten (ich bin im ÖD, wir werden zentral abgerechnet). Kann ich es noch zwei Wochen liegen lassen, bis die November Abrechnung durch ist? Gibt es irgendeine zeitliche Frist, in der der AG leisten muss?
Ich bereite gerade meine PI vor. Genau den Schuldner (Barex/Sigma) wollte ich (besser gesagt mein Mann, damit nicht anfechtbar) vor dem Einreichen sowieso abzahlen
Die sind echt so blöde, dabei habe ich denen einen Vorschlag zur Abzahlung gemacht
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Re: Barex Inkasso Lohnabtretung
Der erste Schritt sollte sein Ihren Arbeitsvertrag zu prüfen ob eine Lohnabtretung nicht ausgeschlossen ist. Die mit einer Lohnabtretungen verbundenen Probleme lassen sich nämlich durch die Vereinbarung eines Lohnabtretungsausschlusses beseitigen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nämlich vertraglich vereinbaren, dass Lohnabtretungen ausgeschlossen sein sollen. Diese Vereinbarung ist für das Individualarbeitsverhältnis im jeweiligen Arbeitsvertrag oder auch als Kollektivvereinbarung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung bzw. eines Tarifvertrages möglich. In
einem Teil der Tarifverträge der IG Bergbau und Energie, sowie im Rahmentarifvertrag der IG Bauen
Agrar Umwelt ist eine Regelung zum Ausschluss von Lohnabtretungen bereits verankert.
Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Abtretungen nicht mehr akzeptieren und bedienen. Solche
Ausschlüsse wirken auch dann, wenn eine Abtretung beim Gläubiger bereits unterschrieben wurde.
Muster:
Die Vertragsparteien vereinbaren gemäß § 399 BGB die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsforderungen und sonstiger im Zusammenhang mit der Betriebszugehörigkeit erwachsender Forderungen an Dritte auszuschließen, es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer stimmen der Abtretung im Einzelfall schriftlich zu.
Der Gläubiger muss dann seine Forderungen auf gerichtlichem Weg eintreiben. Die Zwangsvollstreckung gewährt den vollen Pfändungsschutz und größere Rechtssicherheit.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nämlich vertraglich vereinbaren, dass Lohnabtretungen ausgeschlossen sein sollen. Diese Vereinbarung ist für das Individualarbeitsverhältnis im jeweiligen Arbeitsvertrag oder auch als Kollektivvereinbarung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung bzw. eines Tarifvertrages möglich. In
einem Teil der Tarifverträge der IG Bergbau und Energie, sowie im Rahmentarifvertrag der IG Bauen
Agrar Umwelt ist eine Regelung zum Ausschluss von Lohnabtretungen bereits verankert.
Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Abtretungen nicht mehr akzeptieren und bedienen. Solche
Ausschlüsse wirken auch dann, wenn eine Abtretung beim Gläubiger bereits unterschrieben wurde.
Muster:
Die Vertragsparteien vereinbaren gemäß § 399 BGB die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsforderungen und sonstiger im Zusammenhang mit der Betriebszugehörigkeit erwachsender Forderungen an Dritte auszuschließen, es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer stimmen der Abtretung im Einzelfall schriftlich zu.
Der Gläubiger muss dann seine Forderungen auf gerichtlichem Weg eintreiben. Die Zwangsvollstreckung gewährt den vollen Pfändungsschutz und größere Rechtssicherheit.
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Re: Barex Inkasso Lohnabtretung
Die Abtretung ist im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen. Derartige vertragliche Einzelregelungen gibt es im Landesdienst auch nicht.
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Re: Barex Inkasso Lohnabtretung
Hat noch jemand eine Idee? Könnte ich das nochmal 2 Wochen an die Seite packen?
Was würde denn mit den abgetretenen Geldern passieren, wenn ich in Insolvenz gehe? Würde der Insolvenzverwalter das anfechten und rückabwickeln?
Was würde denn mit den abgetretenen Geldern passieren, wenn ich in Insolvenz gehe? Würde der Insolvenzverwalter das anfechten und rückabwickeln?
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Re: Barex Inkasso Lohnabtretung
Es ist nicht ganz einfach da aus der Ferne etwas zu zu sagen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass hier § 411 BGB greifen würde. Von daher könntest Du prüfen, ob die besonderen formalen Ansprüche an die Erklärung vom Gläubiger eingehalten wurden (Ich vermute mal nicht... ) und eventuell darüber "Zeit schinden".
Das ist aber wie gesagt nur eine Idee - in Unkenntnis der individuellen Situation kann ich natürlich nicht beurteilen ob dies bei Dir tatsächlich eine Option wäre.
Wenn ihr euch beeilt ja. Es würden alle Sicherungen/Zahlungen die bis zu 3 Monate vor Eröffnung des Verfahrens geleistet wurden gem. § 88 InsO unwirksam - werden also von Seiten des Verwalters vom Gläubiger zurückgefordert und in die Masse gezogen. Diesen Vorgang nennt man auch Rückschlagsperre.
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Re: Barex Inkasso Lohnabtretung
Nur ums nochmal gesagt zu haben: Ich halte das ohne zwingenden Anlass (Der Gläubiger schwingt die Keule ist kein zwingender Anlass) für Käse...
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Re: Barex Inkasso Lohnabtretung
Stimme Caffery zu. Nimm Barex mit in die PI und fertig. Davon abgesehen bist du so oder so verpflichtet, als Arbeitgeber-Vertreter der Lohn-Abtretung zu entsprechen, da es keinen Ausschluss bei euch gibt. Außer einem Zeit-Schinden kannst du also ohnehin nichts tun. Ich halte die Konstellation, dass man selbst die Personalabteilung ist und es um einen selbst geht, für sehr gefährlich. Wenn man sich da etwas falsch verhält, wäre vielleicht der Weg zu einer vbuH nicht so weit. Und das wäre blöd.
Davon abgesehen: Bei Barex ist die Eigenheit, dass es meist mit absurden Zinsen u.ä. daher kommt. Sprich: Die wollen ohnehin meistens hunderte Euros zu viel, die denen gar nicht zustehen. Daher: Aufpassen. Und eventuell ist es deutlich wirksamer, wenn man deren Berechnungen widerspricht.
Davon abgesehen: Bei Barex ist die Eigenheit, dass es meist mit absurden Zinsen u.ä. daher kommt. Sprich: Die wollen ohnehin meistens hunderte Euros zu viel, die denen gar nicht zustehen. Daher: Aufpassen. Und eventuell ist es deutlich wirksamer, wenn man deren Berechnungen widerspricht.
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Re: Barex Inkasso Lohnabtretung
war nicht hier sowieso so vbuH ein Thema, von wegen Angabe "kein weiterer Kredit"?
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