CCS Inkasso - mal wieder
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CCS Inkasso - mal wieder
Hallo zusammen,
auch ich bin aktuell ein Opfer dieser Inkassobude. Eigentlich handelt es sich bei mir um einen klassischen Fall von "Überfall-Inkasso" aber ein paar Details aus dem Mahnschreiben sind doch auffällig, so dass ich hier einen extra Thread erstelle.
Historie:
16.01.2020 Eingang eines Mahnschreibens der Fa CCS Inkasso mit Briefdatum 10.01.2020
Auftraggeber: Ingenico Payment Services GmbH
Mahnung einer Hauptforderung (HF) über € 2,95 der Fa. Bauhaus AG vom 23.12.2019 um 09:45 Uhr mit EC-Karte und Unterschrift.
Detail-Auflistung der Forderungen:
- HF: € 2,95
- Bankrücklastschrift € 2,74
- Mahnspesen € 0,00
- Belegermittlung € 0,00
- Adressermittlung: € 17,34
- Geschäftsgebühr: € 33,75
- Post / Telekommunikation Pauschale: € 6,75
Jetzt die erstaunlichen Details:
1.) Bauhaus (bzw. der Filialleiter der im Schreiben benannte Filiale) hat mir bestätigt, dass zu dem genannten Datum / Uhrzeit im Computer keine (versuchte) Buchung über diesen Betrag zu finden ist.
2.) Ich habe an dem Tag gar nicht bei Bauhaus eingekauft.
3.) Bauhaus arbeitet mit einer Firma "ecCash" als Dienstleister für ihr Kassensystem zusammen (Auskunft von einem Mitarbeiter der Filiale), aber im Mahnschreiben wird direkt auf die Bauhaus AG referenziert.
4.) Bei keiner meiner Konten für die ich eine EC-Karte habe ist erkennbar, dass es zu einer Rücklastschrift gekommen ist.
5.) Meine Konten waren während des fraglichen Zeitraumes bis einschließlich heute immer gut gedeckt
6.) Zwischen Briefdatum und Zustellungsdatum (Briefkasten) liegen 4 Werktage, aber das späteste Eingangsdatum ist der 22.01.2020
Ich habe nun auf Basis eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale dem Mahnschreiben bzw. der geltend gemachten Forderung widersprochen und warte nun auf die nächste, wahrscheinlich aggressivere 2. Mahnung.
Nun meine Fragen:
Sind andere Forumsleser hier auch schon derart angemahnt worden (Datum + Uhrzeit)?
Sind die geltend gemachten Gebühren überhaupt als unstrittig zu akzeptieren?
Beste Grüße
Septerimus
auch ich bin aktuell ein Opfer dieser Inkassobude. Eigentlich handelt es sich bei mir um einen klassischen Fall von "Überfall-Inkasso" aber ein paar Details aus dem Mahnschreiben sind doch auffällig, so dass ich hier einen extra Thread erstelle.
Historie:
16.01.2020 Eingang eines Mahnschreibens der Fa CCS Inkasso mit Briefdatum 10.01.2020
Auftraggeber: Ingenico Payment Services GmbH
Mahnung einer Hauptforderung (HF) über € 2,95 der Fa. Bauhaus AG vom 23.12.2019 um 09:45 Uhr mit EC-Karte und Unterschrift.
Detail-Auflistung der Forderungen:
- HF: € 2,95
- Bankrücklastschrift € 2,74
- Mahnspesen € 0,00
- Belegermittlung € 0,00
- Adressermittlung: € 17,34
- Geschäftsgebühr: € 33,75
- Post / Telekommunikation Pauschale: € 6,75
Jetzt die erstaunlichen Details:
1.) Bauhaus (bzw. der Filialleiter der im Schreiben benannte Filiale) hat mir bestätigt, dass zu dem genannten Datum / Uhrzeit im Computer keine (versuchte) Buchung über diesen Betrag zu finden ist.
2.) Ich habe an dem Tag gar nicht bei Bauhaus eingekauft.
3.) Bauhaus arbeitet mit einer Firma "ecCash" als Dienstleister für ihr Kassensystem zusammen (Auskunft von einem Mitarbeiter der Filiale), aber im Mahnschreiben wird direkt auf die Bauhaus AG referenziert.
4.) Bei keiner meiner Konten für die ich eine EC-Karte habe ist erkennbar, dass es zu einer Rücklastschrift gekommen ist.
5.) Meine Konten waren während des fraglichen Zeitraumes bis einschließlich heute immer gut gedeckt
6.) Zwischen Briefdatum und Zustellungsdatum (Briefkasten) liegen 4 Werktage, aber das späteste Eingangsdatum ist der 22.01.2020
Ich habe nun auf Basis eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale dem Mahnschreiben bzw. der geltend gemachten Forderung widersprochen und warte nun auf die nächste, wahrscheinlich aggressivere 2. Mahnung.
Nun meine Fragen:
Sind andere Forumsleser hier auch schon derart angemahnt worden (Datum + Uhrzeit)?
Sind die geltend gemachten Gebühren überhaupt als unstrittig zu akzeptieren?
Beste Grüße
Septerimus
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Re: CCS Inkasso - mal wieder
Darf ich fragen welches Musterschreiben?Septerimus hat geschrieben: ↑18. Jan 2020, 14:05
Ich habe nun auf Basis eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale dem Mahnschreiben bzw. der geltend gemachten Forderung widersprochen und warte nun auf die nächste, wahrscheinlich aggressivere 2. Mahnung.
So komplett "erlogene" Vorgänge, bzw. solche bei denen es überhaupt keinen "Vorfall" gab, sind mir von denen eigentlich nicht bekannt. Aber die haben halt einen Vollautomatismus. Da kann hier und da natürlich immer mal was schiefgehen. Aber sowas wie eine Masche würde ich dahinter (bei aller Verachtung die ich ansonsten für deren Vorgehen empfinde) eigentlich eher nicht vermuten.Septerimus hat geschrieben: ↑18. Jan 2020, 14:05 Sind andere Forumsleser hier auch schon derart angemahnt worden (Datum + Uhrzeit)?
Weil man das auch so lesen kann: Gab es an einem Tag zuvor denn möglicherweise ein "Problem"? Es kann ja sein, dass der Einkauf vorher stattfand, aber die versuchte Belastung erst zu der genannten Zeit.Septerimus hat geschrieben: ↑18. Jan 2020, 14:05
1.) Bauhaus (bzw. der Filialleiter der im Schreiben benannte Filiale) hat mir bestätigt, dass zu dem genannten Datum / Uhrzeit im Computer keine (versuchte) Buchung über diesen Betrag zu finden ist.
2.) Ich habe an dem Tag gar nicht bei Bauhaus eingekauft.
Nein. Diese sind - je nach Einzelfall - praktisch komplett rechtlich höchst strittig.Septerimus hat geschrieben: ↑18. Jan 2020, 14:05 Sind die geltend gemachten Gebühren überhaupt als unstrittig zu akzeptieren?
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Re: CCS Inkasso - mal wieder
Hallo caffery,
besten Dank für deine äußerst zeitnahe Antwort.
Ich habe folgendes Musterschreiben verwendet:
---
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom 10.01.2020 machen Sie eine Forderung von € 63,53 aufgrund eines kostenpflichtigen Vertrags in Höhe von € 2,95 mit der Firma Bauhaus AG in XXX geltend.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Mahnung des Gläubigers erhalten. Mir ist darüber hinaus kein Grund bekannt, warum eine Mahnung hätte unterbleiben können.
Aus diesem Grunde bin ich nicht bereit, die geltend gemachten Inkassokosten zu begleichen.
Weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer Mahnung gekommen sein soll.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor
Mit freundlichen Grüßen
---
Gruß
Septerimus
besten Dank für deine äußerst zeitnahe Antwort.
Ich habe folgendes Musterschreiben verwendet:
---
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom 10.01.2020 machen Sie eine Forderung von € 63,53 aufgrund eines kostenpflichtigen Vertrags in Höhe von € 2,95 mit der Firma Bauhaus AG in XXX geltend.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Mahnung des Gläubigers erhalten. Mir ist darüber hinaus kein Grund bekannt, warum eine Mahnung hätte unterbleiben können.
Aus diesem Grunde bin ich nicht bereit, die geltend gemachten Inkassokosten zu begleichen.
Weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer Mahnung gekommen sein soll.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor
Mit freundlichen Grüßen
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Gruß
Septerimus
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Re: CCS Inkasso - mal wieder
Danke!
Also in dem Schreiben steht ja im Prinzip nur, dass Du deren Kosten bestreitest, da es zu keiner kaufmännischen Mahnung gekommen ist (Inkasso-Überfall halt). Darauf werden die natürlich wie üblich reagieren.
Hier hast Du aber geschrieben, dass es überhaupt kein Problem mit einer Rückbuchung gegeben haben kann, Du demnach überhaupt keinen Betrag jemals geschuldet hast, bzw. es niemals eine fällige Forderung gab. Warum hast Du denen das nicht geschrieben?
Also in dem Schreiben steht ja im Prinzip nur, dass Du deren Kosten bestreitest, da es zu keiner kaufmännischen Mahnung gekommen ist (Inkasso-Überfall halt). Darauf werden die natürlich wie üblich reagieren.
Hier hast Du aber geschrieben, dass es überhaupt kein Problem mit einer Rückbuchung gegeben haben kann, Du demnach überhaupt keinen Betrag jemals geschuldet hast, bzw. es niemals eine fällige Forderung gab. Warum hast Du denen das nicht geschrieben?
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Re: CCS Inkasso - mal wieder
Hallo caffery,
sinnvollerweise sollte ich alle deine Rückfragen beantworten. Bitte entschuldige...
Zunächst die fehlende Antwort auf deine erste Frage:
Auch an den Tagen vor dem 23.12. gab es keinerlei Schwierigkeiten mit meinen Girokonten.
Es gibt lediglich zum 27.12.2019 eine Abbuchung über ca. € 65.-- von Bauhaus die auch korrekt ist und normal gebucht wurde.
Nun zur zweiten Frage:
Ich habe das "Musterschreiben" ebenso an die Filiale der Bauhaus AG übergeben (in dem Fall persönlich) und dabei hat ein Mitarbeiter dann überprüft um welche strittige Buchung es sich handeln soll und nichts im Computer gefunden.
Ich war mir ziemlich sicher, dass ich keine offenen Beträge hatte, aber bei einer derart geringen Summe merkt man sich die Zahlungen nicht über einen Monat. Außerdem gibt es keinerlei Nachweis via Kontoauszügen (da ist überhaupt nichts vermerkt, weder versuchte Buchung noch Rücklastschriftkosten oder sonst etwas).
Gruß
Septerimus
sinnvollerweise sollte ich alle deine Rückfragen beantworten. Bitte entschuldige...
Zunächst die fehlende Antwort auf deine erste Frage:
Auch an den Tagen vor dem 23.12. gab es keinerlei Schwierigkeiten mit meinen Girokonten.
Es gibt lediglich zum 27.12.2019 eine Abbuchung über ca. € 65.-- von Bauhaus die auch korrekt ist und normal gebucht wurde.
Nun zur zweiten Frage:
Ich habe das "Musterschreiben" ebenso an die Filiale der Bauhaus AG übergeben (in dem Fall persönlich) und dabei hat ein Mitarbeiter dann überprüft um welche strittige Buchung es sich handeln soll und nichts im Computer gefunden.
Ich war mir ziemlich sicher, dass ich keine offenen Beträge hatte, aber bei einer derart geringen Summe merkt man sich die Zahlungen nicht über einen Monat. Außerdem gibt es keinerlei Nachweis via Kontoauszügen (da ist überhaupt nichts vermerkt, weder versuchte Buchung noch Rücklastschriftkosten oder sonst etwas).
Gruß
Septerimus
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Re: CCS Inkasso - mal wieder
Ich weiß schon, warum ich so Kleinbeträge niemals mit Karte zahlen würde;) 2,95 Euro zahlt man einfach in bar!
Ich schweife ab...
Wenn es keine fällige Forderung gab, solltest Du die Forderung komplett bestreiten. Dafür ist Dein genutztes Schreiben nicht gut.
Zu Deiner Geschichte, würden mir spontan folgende Worte aus dem Hut fallen:
"Tag!
Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XXX zu Ihrem AZ XXX. Ich bestreite die dort geltend gemachte Forderung vollumfänglich, da ein dort vorgehaltener Vorgang nie stattgefunden hat.
Sollten Sie das anders sehen, weisen Sie mir den Zusammenhang in verständlicher und gerichtstauglicher Form nach.
Weiterhin verweise ich ausdrücklich auf § 28 a BDSG bzgl. widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Auskunfteien. Außerdem fordere ich Sie auf, meine gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.
MFG"
Ich schweife ab...
Wenn es keine fällige Forderung gab, solltest Du die Forderung komplett bestreiten. Dafür ist Dein genutztes Schreiben nicht gut.
Zu Deiner Geschichte, würden mir spontan folgende Worte aus dem Hut fallen:
"Tag!
Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XXX zu Ihrem AZ XXX. Ich bestreite die dort geltend gemachte Forderung vollumfänglich, da ein dort vorgehaltener Vorgang nie stattgefunden hat.
Sollten Sie das anders sehen, weisen Sie mir den Zusammenhang in verständlicher und gerichtstauglicher Form nach.
Weiterhin verweise ich ausdrücklich auf § 28 a BDSG bzgl. widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Auskunfteien. Außerdem fordere ich Sie auf, meine gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.
MFG"
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Re: CCS Inkasso - mal wieder
Hallo caffery,
zu Punkt 1 (Barzahlung):
ich bin hier der gleichen Ansicht wie Du, aber wie bereits geschrieben gab es gar keinen Buchungsvorgang, nur war ich mir nicht sicher.
zu Punkt 2 (weiteres Schrieben - Widerspruch etc.):
Besten Dank für dieses vorformulierte Schreiben. Ich werde es als weiteres Einschreiben zusätzlich nachsenden.
Beste Grüße & schönes WE
Septerimus
zu Punkt 1 (Barzahlung):
ich bin hier der gleichen Ansicht wie Du, aber wie bereits geschrieben gab es gar keinen Buchungsvorgang, nur war ich mir nicht sicher.
zu Punkt 2 (weiteres Schrieben - Widerspruch etc.):
Besten Dank für dieses vorformulierte Schreiben. Ich werde es als weiteres Einschreiben zusätzlich nachsenden.
Beste Grüße & schönes WE
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Re: CCS Inkasso - mal wieder
Das fehlte mir noch! Willst Du wirklich (2?) teure Einschreiben bezahlen, nur weil denen ein unberechtigter Zettel aus dem Satzbausteinspruckautomat geflutscht ist?Septerimus hat geschrieben: ↑18. Jan 2020, 15:09 Ich werde es als weiteres Einschreiben zusätzlich nachsenden.
Das käme für mich ja nur über meine Leiche in Frage. Kostenneutral via Fax und/oder Email mit unterschriebenem Anhang reicht völlig.
Fax: +49 2102 - 77 04 373
Email: [email protected]
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Re: CCS Inkasso - mal wieder
Hallo,
ich hatte in diesem Thread: viewtopic.php?f=2&t=432&p=4547# einiges zur CCS Inkasso aufgeschrieben.
Abgesehen davon möchte ich erst einmal anmerken, dass "EC Cash" kein Unternehmen und Zahlungsdienstleister ist, sondern ein früherer Name für Zahlungssysteme per PIN oder Unterschrift, der heute noch von einigen Herstellern als Bezeichnung für Geräter oder Zahlungsdienstleistungen verwendet werden. Bauhaus arbeitet bei bargeldlosen Zahlungen mit der Ingenico und ihren Töchtern zusammen.
Grundsätzlich sind solche Vorgänge an die Karte und damit an die Karten- und die Kontonummer geknüpft. Den Namen und die Anschrift des Karteinhabers kennen zunächst weder der Händler, noch der Zahlungsdienstleister, denn für die Abbuchung des Zahlbetrages reicht es zunächst aus wenn, man über die Kontonummer und die entsprechende (unterschriftliche) Legitimierung zur Abbuchung verfügt. In aller Regel folgen auf eine fehlgeschlagene Buchung noch ein bis zwei "Hoffnungsläufe"; es wird also versucht erneut den Betrag, oft zusammen mit einer Gebühr, abzubuchen. Erst wenn auch das fehlschlägt, erkundigt sich der Zahlungsdienstleister bei der Bank nach den Daten des Kontoinhabers, die dafür aber prüft, ob das abfragende Unternehmen dazu berechtigt ist. Dies kann passieren, indem man sich eine Kopie des unterschriebenen Kassenzettels vorlegen lässt. In den allermeisten Fällen werden die Systeme der Bank aber automatisiert prüfen, ob zum angegebenen Zeitpunkt ein Abbuchungsversuch des Dienstleisters fehlgeschlagen ist, und die Angaben plausibel sind.
Das bedeutet, dass die Bank die Daten nicht einfach so beauskunftet.
Grundsätzlich ist es auch so, dass der Zahlungsdienstleister im Falle eines Widerspruchs eine Kopie des unterschriebenen Zahlungsbelegs vorlegen können muss, und bei tatsächlich erfolgten Zahlungen wird das auch mit Sicherheit der Fall sein. Denn bis zu dem Punkt, an dem das Unternehmen den Nachweis erbringt, dass eine Forderung tatsächlich besteht, besteht keine Forderung, kann die Sache nicht weiter gehen.
An Hand dieses Belegs kann man dann prüfen, was da genau passiert ist: War es überhaupt die eigene Karte; hat es eine Verwechslung gegeben? Wurde die Karte durch Dritte missbraucht?
ich hatte in diesem Thread: viewtopic.php?f=2&t=432&p=4547# einiges zur CCS Inkasso aufgeschrieben.
Abgesehen davon möchte ich erst einmal anmerken, dass "EC Cash" kein Unternehmen und Zahlungsdienstleister ist, sondern ein früherer Name für Zahlungssysteme per PIN oder Unterschrift, der heute noch von einigen Herstellern als Bezeichnung für Geräter oder Zahlungsdienstleistungen verwendet werden. Bauhaus arbeitet bei bargeldlosen Zahlungen mit der Ingenico und ihren Töchtern zusammen.
Grundsätzlich sind solche Vorgänge an die Karte und damit an die Karten- und die Kontonummer geknüpft. Den Namen und die Anschrift des Karteinhabers kennen zunächst weder der Händler, noch der Zahlungsdienstleister, denn für die Abbuchung des Zahlbetrages reicht es zunächst aus wenn, man über die Kontonummer und die entsprechende (unterschriftliche) Legitimierung zur Abbuchung verfügt. In aller Regel folgen auf eine fehlgeschlagene Buchung noch ein bis zwei "Hoffnungsläufe"; es wird also versucht erneut den Betrag, oft zusammen mit einer Gebühr, abzubuchen. Erst wenn auch das fehlschlägt, erkundigt sich der Zahlungsdienstleister bei der Bank nach den Daten des Kontoinhabers, die dafür aber prüft, ob das abfragende Unternehmen dazu berechtigt ist. Dies kann passieren, indem man sich eine Kopie des unterschriebenen Kassenzettels vorlegen lässt. In den allermeisten Fällen werden die Systeme der Bank aber automatisiert prüfen, ob zum angegebenen Zeitpunkt ein Abbuchungsversuch des Dienstleisters fehlgeschlagen ist, und die Angaben plausibel sind.
Das bedeutet, dass die Bank die Daten nicht einfach so beauskunftet.
Grundsätzlich ist es auch so, dass der Zahlungsdienstleister im Falle eines Widerspruchs eine Kopie des unterschriebenen Zahlungsbelegs vorlegen können muss, und bei tatsächlich erfolgten Zahlungen wird das auch mit Sicherheit der Fall sein. Denn bis zu dem Punkt, an dem das Unternehmen den Nachweis erbringt, dass eine Forderung tatsächlich besteht, besteht keine Forderung, kann die Sache nicht weiter gehen.
An Hand dieses Belegs kann man dann prüfen, was da genau passiert ist: War es überhaupt die eigene Karte; hat es eine Verwechslung gegeben? Wurde die Karte durch Dritte missbraucht?
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Re: CCS Inkasso - mal wieder
Hallo vlac,
besten Dank für diese ausführliche Erläuterung des Vorganges.
Anhand Deiner Erläuterung muss ich also davon ausgehen, dass
a) 1-2 weitere Versuche zur Abbuchung des Betrages erfolgt sind
b) nach insgesamt 10 Werktagen bereits die beiden "Hoffnungsläufe" sowie Adressauskunft und Erstellung des Mahnschreibens erfolgt sind
c) ich in keinem der Fälle davon in Kenntnis gesetzt wurde (weder von der Bank noch vom Zahlungsdienstleister)
d) es anscheinend irgendeinen Nachweis über einen getätigten Einkauf über den Betrag zu dem Datum geben muss
Das hört / liest sich für mich doch ziemlich merkwürdig.
Dem Vorschlag von caffery folgend werde ich den weiteren Widerspruch per email + Anhang nach Ratingen schicken.
Ich werde die anderen "stillen" Mitleser über das weitere Geschehen hier im Forum auf dem Laufenden halten.
Gruß
Septerimus
besten Dank für diese ausführliche Erläuterung des Vorganges.
Anhand Deiner Erläuterung muss ich also davon ausgehen, dass
a) 1-2 weitere Versuche zur Abbuchung des Betrages erfolgt sind
b) nach insgesamt 10 Werktagen bereits die beiden "Hoffnungsläufe" sowie Adressauskunft und Erstellung des Mahnschreibens erfolgt sind
c) ich in keinem der Fälle davon in Kenntnis gesetzt wurde (weder von der Bank noch vom Zahlungsdienstleister)
d) es anscheinend irgendeinen Nachweis über einen getätigten Einkauf über den Betrag zu dem Datum geben muss
Das hört / liest sich für mich doch ziemlich merkwürdig.
Dem Vorschlag von caffery folgend werde ich den weiteren Widerspruch per email + Anhang nach Ratingen schicken.
Ich werde die anderen "stillen" Mitleser über das weitere Geschehen hier im Forum auf dem Laufenden halten.
Gruß
Septerimus
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