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Käsebrot hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 13:56
Hmpf, sprich wenn am 11.06. die drei Jahre rum sind, wird das Gericht frühestens am 12.06. tätig? Also im Sinne von Gläubiger anschreiben, prüfen, etc. pp.?
Genau so ist es. jedenfalls bei der überwältigenden Mehrheit der Gerichte.
Käsebrot hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 13:56Oh man, wenn ich hier so lese, wie lange das bei so manchem Gericht dauert, bis die in die Puschen kommen, dann dauert das ja mindestens bis August, bis da was weitergeht.
Wie lange bekommen die Gläubiger denn Zeit, sich nochmal zu äußern?
Das wird bei jedem Gericht unterschiedlich gehandhabt. Das Gesetz gibt keine Frist vor. Auch nicht, wie die Beteiligten anzuhören sind. Insofern kann man da keine Prognosen abgeben.
Nun ja, zumindest kam heute die Antwort vom TH, dass eine Verkürzung auf drei Jahre möglich ist, weil alle Kosten gedeckt sind und die 35% bereits überschritten.
Ein kleiner Trost bei all dem Schei* der hier grad schon wieder jenseits der PI läuft...
Gerade mit dem IV telefoniert wie es denn mit einer Verkürzung aussieht zur Mitte des Jahres.
Bisher habe ich lt. meiner Liste knapp 28k (Forderungen 61k) abgeführt. Wenn ich jetzt die Kosten davon abziehe welche mir bekannt sind (IV und TH) und die Gerichtskosten "schätze", sollte ich eigentlich schon die 35% erreicht haben.
Nun bin ich gerade aus allen Wolken gefallen, als der IV sagte das ich erst 11k an die Gläubiger ausgeschüttet wurde und sich noch knapp 5k Euro auf dem Anderkonto sich befindet. Da fehlen ca. 6000€. Konnte leider gerade nicht so frei reden auf der Arbeit. Die Gerichtskosten können doch nicht so hoch gewesen sein oder?
Kann man vom IV eine Aufstellung verlangen? Oder habe ich irgendwelche Kosten vergessen. Die IV und TH Kosten wurden mir ja per "Rechnung" aufgelistet.
Bin echt gerade ein wenig geschockt. Denn wenn die Zahlen stimmen, wird es sehr knapp mit den 35%.
..vor Ablauf der drei Jahre die 35% auszurechnen ist nur näherungsweise möglich-präzise ist das nicht. Erforderlich ist dafür die Anzahl der Gläubiger und die angemeldeten/festgestellten Forderungen zu kennen. Dazu hat ein Rechtspfleger - meine ich - einen sog. "Verkürzungskostenrechner" entwickelt und ins Netzt gestellt - eine Excel-Tabelle.
Schau Dir doch bitte mal diesen Rechner nochmals an und melde Dich dann mit dem Ergebnis wieder...
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Zuletzt geändert von imker am 9. Jan 2020, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
Peter68 hat geschrieben: ↑4. Sep 2019, 14:24
Das klingt für deutlich plausibler als die Rechner die man so findet im Netz.
Ich führe eine Exceltabelle mit allen Zahlungen und Kosten die mir bekannt sind. Und nach meinen Berechnungen habe ich in 10 Monaten 46% der Forderungen bezahlt.
Die große Unsicherheit ist wohl immer die Vergütung des IV. Da hab ich aber eine Rechnung bekommen.
Von 18000 IV Masse wurden knapp 5000€ als Vergütung angesetzt. Deckt sich also fast mit der Auflistung von Mary
Das 5.000 bei 18.000 Masse die Vergütung ausmacht, ist ungewöhnlich. Denn im Insolvenzverfahren gehen 40% der Masse zur Vergütung, wenn weniger als 25.000 gesammelt wurden. Erst mit Beginn der WVP werden es 5%. Mary hat drei Gläubiger und es ist unklar, wielange das Verfahren als Insolvenzverfahren und wielange die WVP schon läuft. Ich denke, dss diese Rechner im Netz "korrekter" rechen als Deine eigene Aufstellung es schaffen kann - in die Rechner ist die Vergütung des IV/TH und die Gebühren des Gerichts eingepflegt.
Peter68 hat geschrieben: ↑9. Jan 2020, 09:35
Das würde so ungefähr mit der Rechnung passen. Würde dann genau aufgehen mit 35%.
Gläubiger und Schuldensumme ist bekannt.
Komisch ist halt das ich vom IV eine Rechnung mit den Kosten bekommen habe. Und das die jetzt lt. des Rechners doppelt so hoch sein soll.
Sehr komisch.
Da Sie schon vom TH schreiben, sind Sie in der WVP. Dann kann man das doch sehr genau nachvollziehen. Der InsoVerwalter muss am Ende des Verfahrens eine Schlussrechnung zur Gerichtsakte einreichen. Daraus ersehen Sie, was mit den bis dahin eingehenden Geldern passiert ist. Und ab Anfang WVP fängt dann eine neue Zeitrechnung an. Daraus kann man dann den konkret fehlenden Betrag herausfinden.
Jo also bin schon über ein Jahr in der WVP. Da hatte ich ja auch eine Schlussrechnung bekommen vom IV, die über weniger als 5k ging. Wobei die Aufhebung noch paar Monate dauerte.
Werde ich wohl mal in die Gerichtsakte schauen müssen. Hoffe halt das am Ende aufgeht oder die Lücke wenigstens so klein ist das es einfach möglich ist diese mit einer Sonderzahlung zu schliessen.
Peter68 hat geschrieben: ↑9. Jan 2020, 10:05
Jo also bin schon über ein Jahr in der WVP. Da hatte ich ja auch eine Schlussrechnung bekommen vom IV, die über weniger als 5k ging. Wobei die Aufhebung noch paar Monate dauerte.
Werde ich wohl mal in die Gerichtsakte schauen müssen. Hoffe halt das am Ende aufgeht oder die Lücke wenigstens so klein ist das es einfach möglich ist diese mit einer Sonderzahlung zu schliessen.
Das sollten Sie auf jeden Fall machen, denn nur dann sind die Summen wirklich nachvollziehbar. Bei 18.000 Masse am Ende des Insoverfahrens wäre brutto die ca. 10.000 €. Aber es kann natürlich sein, dass Abschläge genommen wurden. Aber wie gesagt; hier kann man ohne konkrete Zahlen nur spekulieren.
Peter68 hat geschrieben: ↑9. Jan 2020, 09:35
Das würde so ungefähr mit der Rechnung passen. Würde dann genau aufgehen mit 35%.
Gläubiger und Schuldensumme ist bekannt.
Komisch ist halt das ich vom IV eine Rechnung mit den Kosten bekommen habe. Und das die jetzt lt. des Rechners doppelt so hoch sein soll.
Sehr komisch.
Dan würde ich mal überprüfen, ob in den Rechner der Zeitpunkt richtig eingegeben wurde, zu dem das Verfahren in die Wohlverhaltensphase wechselte und von diesem Zeitounkt an nur noch 5% von den Einnahmen in den Vergütungstopf gehen.
Gibt der TH einen Hinweis, wieviel EUR vsl noch fehlen, um die 35% zuzüglich verfahrenskosten zu erreichen?