Supi, danke erstmal. Dann werd ich in einer ruhigen Minute die Unterlagen nochmal vollständig durchgehen und mir nen Überblick verschaffen.
Was mich jedoch gestern noch ein wenig irritiert hat, war, dass die vereinnahmte Summe bei der Aufhebung des Verfahrens weniger war als das, was m. M. tatsächlich abgeführt wurde

Mein alter AG hat netterweise in den Abrechnungen von angenommenen 50.000 € das abgezogen, was während meiner Anstellung abgezogen wurde. Nach 12,5 Monaten waren das 7.931,85 €. Da kommen dann Dinge wie die Steuererstattung noch dazu.
Der Vermögenswert laut Beschluss beläuft sich jedoch nur auf 7515,15 €. Was ist mit der Differenz passiert? Oder wird der Cut in diesem Teil des Verfahrens früher gemacht? Der Beschluss ist eine Nachfestsetzung, stammt vom 13.08.18, das Verfahren wurde am 12.09. aufgehoben. Fällt dann dieser eine Monat bereits in die WVP, auch bezüglich der Kosten?
Die Kosten des IV belaufen sich auf 4200,42 €.