Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
@Peter68
Die Rechnung für den IV hab ich auch erhalten, da haben mir schon die Ohren geschlackert. Insbesondere weil mindestens vier Wochen seiner Tätigkeit gar nicht mehr nötig waren.
Aber wie verhält es sich denn mit dem TH? Der arbeitet ha auch nicht ehrenamtlich.
Ob es den Kohl fett macht oder nicht, kannst du ruhig mir überlassen Es geht da für mich um weit mehr als einen Monat IV-Vergütung.
Die Rechnung für den IV hab ich auch erhalten, da haben mir schon die Ohren geschlackert. Insbesondere weil mindestens vier Wochen seiner Tätigkeit gar nicht mehr nötig waren.
Aber wie verhält es sich denn mit dem TH? Der arbeitet ha auch nicht ehrenamtlich.
Ob es den Kohl fett macht oder nicht, kannst du ruhig mir überlassen Es geht da für mich um weit mehr als einen Monat IV-Vergütung.
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Hallo Käsebrot,
die TH-Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:
X EUR Nettovergütung nach InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% sowie
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Die Vergütung des Treuhänders wird nach den Vorschriften der §§ 14 ff. InsVV berechnet.
Danach wird die Vergütung nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 InsO) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldner bei dem Treuhänder eingehen.
Bei mir wurde die Summe der zur Befriedigung eingegangenen Beträge korrekt mit 16.021 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus betrug ca. 1.000,-- €, welche sich der TH aus der Masse genommen hat.
LG Mary
die TH-Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:
X EUR Nettovergütung nach InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% sowie
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Die Vergütung des Treuhänders wird nach den Vorschriften der §§ 14 ff. InsVV berechnet.
Danach wird die Vergütung nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 InsO) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldner bei dem Treuhänder eingehen.
Bei mir wurde die Summe der zur Befriedigung eingegangenen Beträge korrekt mit 16.021 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus betrug ca. 1.000,-- €, welche sich der TH aus der Masse genommen hat.
LG Mary
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Ändern kannst du es sowieso nicht. Wenn du die Rechnung bekommen hast kannst doch jetzt recht genau prognostizieren wie es nach 3 Jahren aussehen wird.Käsebrot hat geschrieben: ↑4. Sep 2019, 14:45 @Peter68
Die Rechnung für den IV hab ich auch erhalten, da haben mir schon die Ohren geschlackert. Insbesondere weil mindestens vier Wochen seiner Tätigkeit gar nicht mehr nötig waren.
Aber wie verhält es sich denn mit dem TH? Der arbeitet ha auch nicht ehrenamtlich.
Ob es den Kohl fett macht oder nicht, kannst du ruhig mir überlassen Es geht da für mich um weit mehr als einen Monat IV-Vergütung.
Mein TH verlangt 320€ pro Jahr, das ist also überschaubar.
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Supi, danke erstmal. Dann werd ich in einer ruhigen Minute die Unterlagen nochmal vollständig durchgehen und mir nen Überblick verschaffen.
Was mich jedoch gestern noch ein wenig irritiert hat, war, dass die vereinnahmte Summe bei der Aufhebung des Verfahrens weniger war als das, was m. M. tatsächlich abgeführt wurde Mein alter AG hat netterweise in den Abrechnungen von angenommenen 50.000 € das abgezogen, was während meiner Anstellung abgezogen wurde. Nach 12,5 Monaten waren das 7.931,85 €. Da kommen dann Dinge wie die Steuererstattung noch dazu.
Der Vermögenswert laut Beschluss beläuft sich jedoch nur auf 7515,15 €. Was ist mit der Differenz passiert? Oder wird der Cut in diesem Teil des Verfahrens früher gemacht? Der Beschluss ist eine Nachfestsetzung, stammt vom 13.08.18, das Verfahren wurde am 12.09. aufgehoben. Fällt dann dieser eine Monat bereits in die WVP, auch bezüglich der Kosten?
Die Kosten des IV belaufen sich auf 4200,42 €.
Was mich jedoch gestern noch ein wenig irritiert hat, war, dass die vereinnahmte Summe bei der Aufhebung des Verfahrens weniger war als das, was m. M. tatsächlich abgeführt wurde Mein alter AG hat netterweise in den Abrechnungen von angenommenen 50.000 € das abgezogen, was während meiner Anstellung abgezogen wurde. Nach 12,5 Monaten waren das 7.931,85 €. Da kommen dann Dinge wie die Steuererstattung noch dazu.
Der Vermögenswert laut Beschluss beläuft sich jedoch nur auf 7515,15 €. Was ist mit der Differenz passiert? Oder wird der Cut in diesem Teil des Verfahrens früher gemacht? Der Beschluss ist eine Nachfestsetzung, stammt vom 13.08.18, das Verfahren wurde am 12.09. aufgehoben. Fällt dann dieser eine Monat bereits in die WVP, auch bezüglich der Kosten?
Die Kosten des IV belaufen sich auf 4200,42 €.
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Sorry, wenn ich da mal grinsen muss ... ich bin seit 12/2017 im eröffneten Verfahren und habe vor 4 Wochen den Beschluss zur Schlussverteilung bekommen, die sich noch hinzieht ... wenn ich zu Weihnachten, nach 2 Jahren, mal endlich in der Wohlverhaltensperiode bin, kann ich wohl glücklich sein ... und bei mir gab/gibt es auch nur laufenden Lohn und Steuererstattung und nix weiter zu verwerten ...
Mit einer zu knappen Berechnung zur Verkürzung nach 3 Jahren, wäre ich vorsichtig, zumindest wenn Du extern Geld dazusteuern musst, und die Quote nicht allein durchpfändbare Lohnanteile schaffst. Im Rechtspflegerforum konnte man kürzlich von einem Fall lesen, wo der TH eine zu geringe Summe genannt hat, die auch eingezahlt wurde und dennoch die RSB nach 3 Jahren nicht erteilt wurde
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Ok... dann kann ich mich wohl glücklich schätzen, dass bei mir die Unterlagen scheinbar nur irgendwo in einem Stapel auf dem Schreibtisch verschollen waren und vier Wochen später wieder auftauchten
Ganz so knapp dürfte meine Rechnung aber gar nicht sein, wenn denn mein AG demnächst mal richtig rechnet, dürfte das pfändbare Einkommen bei ~570 € liegen. Und dann kommen da noch ein paar Variablen dazu wie Jahressonderzahlung, Überstundenzuschläge etc. pp.
Laut Gericht soll ich Ende des Jahres mal bei meinem TH anfragen, wie der Stand ist bezüglich der abgeführten Beträge. Dann lässt sich ja abschätzen, ob es reicht oder nicht.
Ganz so knapp dürfte meine Rechnung aber gar nicht sein, wenn denn mein AG demnächst mal richtig rechnet, dürfte das pfändbare Einkommen bei ~570 € liegen. Und dann kommen da noch ein paar Variablen dazu wie Jahressonderzahlung, Überstundenzuschläge etc. pp.
Laut Gericht soll ich Ende des Jahres mal bei meinem TH anfragen, wie der Stand ist bezüglich der abgeführten Beträge. Dann lässt sich ja abschätzen, ob es reicht oder nicht.
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Hallo und sorry, dass ich das Thema nochmal rauskrame
Kann die RSB erst nach Ablauf der Frist erteilt werden? Oder kann das Gericht den Beschluss auch so ausstellen, dass dieser in der Zukunft greift?
Sprich ist stelle im Januar den Antrag auf vorzeitige RSB, welche dann, vielleicht im Mai erteilt wird, aber erst ab Juni greift? Also logischerweise nur dann, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden bzw. vielleicht bei Antragstellung schon sind.
Oder entscheidet das Gericht erst nach Ablauf der drei Jahre überhaupt über irgendwas? Welchen Sinn macht es dann, den Antrag so früh zu stellen?
Besten Dank im Voraus!
Kann die RSB erst nach Ablauf der Frist erteilt werden? Oder kann das Gericht den Beschluss auch so ausstellen, dass dieser in der Zukunft greift?
Sprich ist stelle im Januar den Antrag auf vorzeitige RSB, welche dann, vielleicht im Mai erteilt wird, aber erst ab Juni greift? Also logischerweise nur dann, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden bzw. vielleicht bei Antragstellung schon sind.
Oder entscheidet das Gericht erst nach Ablauf der drei Jahre überhaupt über irgendwas? Welchen Sinn macht es dann, den Antrag so früh zu stellen?
Besten Dank im Voraus!
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Das Gericht entscheidet erst nach Ablauf der 3 Jahre. Normalerweise findet auch erst nach Ablauf der 3 Jahre die Anhörung der Gläubiger zur RSB statt. Ist ja auch logisch. Die Versagungstatbestände könnten ja noch bis zum letzten Tag 24:00 Uhr auftreten.Käsebrot hat geschrieben: ↑5. Jan 2020, 08:52 Hallo und sorry, dass ich das Thema nochmal rauskrame
Kann die RSB erst nach Ablauf der Frist erteilt werden? Oder kann das Gericht den Beschluss auch so ausstellen, dass dieser in der Zukunft greift?
Sprich ist stelle im Januar den Antrag auf vorzeitige RSB, welche dann, vielleicht im Mai erteilt wird, aber erst ab Juni greift? Also logischerweise nur dann, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden bzw. vielleicht bei Antragstellung schon sind.
Oder entscheidet das Gericht erst nach Ablauf der drei Jahre überhaupt über irgendwas? Welchen Sinn macht es dann, den Antrag so früh zu stellen?
Besten Dank im Voraus!
"Sinn" macht eine frühzeitige Antragstellung nicht; höchstens für einen/eine selber, weil die Sache dann von der To Do-Liste herunter ist ...
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Hmpf, sprich wenn am 11.06. die drei Jahre rum sind, wird das Gericht frühestens am 12.06. tätig? Also im Sinne von Gläubiger anschreiben, prüfen, etc. pp.?
Oh man, wenn ich hier so lese, wie lange das bei so manchem Gericht dauert, bis die in die Puschen kommen, dann dauert das ja mindestens bis August, bis da was weitergeht.
Wie lange bekommen die Gläubiger denn Zeit, sich nochmal zu äußern?
Oh man, wenn ich hier so lese, wie lange das bei so manchem Gericht dauert, bis die in die Puschen kommen, dann dauert das ja mindestens bis August, bis da was weitergeht.
Wie lange bekommen die Gläubiger denn Zeit, sich nochmal zu äußern?
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Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Wenn ich da so meine Inso sehe seit zwei Jahren im eröffneten Verfahren!Oh man, wenn ich hier so lese, wie lange das bei so manchem Gericht dauert, bis die in die Puschen kommen, dann dauert das ja mindestens bis August, bis da was weitergeht.
Wie lange bekommen die Gläubiger denn Zeit, sich nochmal zu äußern?
Ohne jetzt doof rüber zu kommen:
Jammern auf hohem niveau
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