Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

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Downunder
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Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von Downunder »

Hallo, ich bin auf euch aufmerksam geworden und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich möchte nicht teuer Geld für einen Advocat ausgeben :lol:

Also :

Mein Verfahren endet nach 5 Jahren im September 2020 die Verfahrenskosten habe ich schon durch freiwillige Zahlungen gedeckt..

Ich werde es so verständlich wie möglich formulieren.
Die letzten beiden Jahre musste ich eine Umschlung machen, da ich meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen konnte.
Ich und meine Frau hatten die Steuerkombi : Sie 3 und Ich 5, da ich ja nur geringwertiges Einkommen hatte.

So zum 15ten Januar fange ich jetzt wieder regulär zu arbeiten an und wir müssen die Kombi 4/4 nehmen.
Jetzt fangen die eigentlichen Probleme an.
Ich werde Brutto ca 2520 Euro verdienen, was Netto ca 1650 Euro entspricht.
Ich muss für 1 Kind Unterhalt zahlen.
zusätzlich übe ich einen Nebenjob aus, das Einkommen beläuft sich also Gesamt monatlich auf 2100 Euro Netto.

Jetzt zu meinen Fragen :

Wie wird dann nach Tabelle gepfändet ??
Wird meine Frau und mein uneheliches Kind als 2 unterhaltspflichtige Personen gesehen ??
Oder nur mein Kind als Unterhaltspflichtige Person gesehen ?

Wird mein Nebenjob voll angerechnet mit 450 Euro ??
Weil ich arbeite Vollzeit 180 Std und Nebenjob 45 Stunden also gesamt 225 Stunden im Monat.

Wie wird das alles gerechnet und wie gepfändet ?
Die THin will einen Zusammenrechnungsbeschluss erwirken.

Wären dann nach Tabelle von den 2100 Euro
238 Euro oder nur 93 Pfändbar oder gar ein anderer Betrag ?


Ich bedanke mich vielmals bei dem jenigen der mir diese Fragen beantworten kann.
Wenn der jenige in Bayern wohnt könnte man über ein Bier auf meine Rechnung reden :lol:
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

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Hi Downunder,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel" geschaut?
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caffery
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von caffery »

Downunder hat geschrieben: 3. Jan 2020, 17:57 Hallo
Grützi
Downunder hat geschrieben: 3. Jan 2020, 17:57 Wie wird dann nach Tabelle gepfändet ??
Wird meine Frau und mein uneheliches Kind als 2 unterhaltspflichtige Personen gesehen ??
Oder nur mein Kind als Unterhaltspflichtige Person gesehen ?

Wird mein Nebenjob voll angerechnet mit 450 Euro ??
Weil ich arbeite Vollzeit 180 Std und Nebenjob 45 Stunden also gesamt 225 Stunden im Monat.

Wie wird das alles gerechnet und wie gepfändet ?
Die THin will einen Zusammenrechnungsbeschluss erwirken.

Wären dann nach Tabelle von den 2100 Euro
238 Euro oder nur 93 Pfändbar oder gar ein anderer Betrag ?
Ich versuche mal den Weg aufzuzeigen den es wahrscheinlich gehen wird - sowie den Weg den Du mit einiger Wahrscheinlichkeit mehr oder weniger intensiv durchargumentieren musst um zu Deinem Recht zu kommen. Der Zusammenhang war hier schon öfters Thema.

Ich gehe mal davon aus, dass Stand jetzt Deine Ehefrau nicht wegen eigener Einkünfte per Beschluss als unterhaltsberechtigte Person herausgerechnet wurde, da dies aufgrund Deiner bislang geringfügigen Einkünfte keinen Sinn gemacht hätte.

Dann müsste es jetzt erstmal so laufen:

Du erhältst vermutlich ab Ende Januar zwei Einkommen zu 1650 und 450 Euro. In diesem Moment hast Du zwei Unterhaltsverpflichtungen. Deine Ehefrau und Dein leibliches Kind dem Du Unterhalt gewährst. Bei beiden Einkommen ist in diesem Status zunächst nichts pfändbar da es weder einen Herausrechnungsbeschluss, noch einen Zusammenrechnungsbeschluss gibt. Die Einkommen Ende Januar müssten Dir beide komplett verbleiben - es sei denn die THin und das Gericht sind extrem schnell. Die folgenden Ausführungen funktionieren auf jeden Fall nicht rückwirkend.

Die Treuhänderin sollte nun beides erwirken, demnach die beiden o.g. Anträge an das Insolvenzgericht stellen.
Erst ab dem Moment in dem das Gericht die entsprechenden Beschlüsse in die Welt zimmert, gelten die neuen Regeln gemäß dieser.

Folgendes sollte gemäß Deiner Ausführungen in den Beschlüssen stehen:

Der erste sollte eindeutig sein: Deine Ehefrau wird wegen eigener ausreichender Einkünfte zu 100% herausgerechnet. Ich vermute einfach mal, auch wenn Du keine Summe genannt hast, dass sie über ausreichendes Einkommen verfügt um sich selbst unterhalten zu können. Ab diesem Moment wäre Deine Frau "raus" und es bliebe eine Unterhaltsverpflichtung für Dein leibliches, uneheliches Kind.


Die zweite Nummer wird wahrscheinlich "tricky". Normalerweise sollte der Zusammenrechnungsbeschluss gemäß der gängigen Rechtsprechung den Passus enthalten, dass Dein 450 Euro Job der zusätzlich zu einer Vollzeitstelle ausgeübt wird gem. § 850a ZPO nur hälftig der Pfändung unterworfen ist.
Es steht aber leider zu befürchten, dass die THin es anders beantragt und das Gericht es so durchwinken könnte. Wenn dem so sein sollte, dann solltest Du gegen diesen Beschluss "sofortige Beschwerde" einlegen und auf die Rechtslage verweisen - meld Dich in dem Fall einfach noch mal.

Meiner Ansicht nach müsste nach beiden Beschlüssen folgende Situation eintreten:

Dein Hauptarbeitgeber kriegt mitgeteilt, dass Deine Frau nicht mehr zu berücksichtigen ist und, dass er Deine Nebeneinkünfte zu 50% dem abzutretenden Einkommen hinzurechnen möge.
Also: 1650+225=1875 bei einer Unterhaltsverpflichtung. Pfändbar laut aktueller Tabelle: 123,93 Euro

Wie gesagt: Ich befürchte, dass der Beschluss die vorgenannte Halbierung vermissen lassen wird. Melde Dich dann einfach nochmal. Wir haben hier mittlerweile einiges an Erfahrung mit dem Thema;)
Downunder hat geschrieben: 3. Jan 2020, 17:57 Wenn der jenige in Bayern wohnt könnte man über ein Bier auf meine Rechnung reden :lol:
Ich mag zwar bayrisches Bier, aber dafür nicht so weit fahren;)
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Downunder
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von Downunder »

Hallo caffery :)

Ja danke erstmal für deine ausführliche Beantwortung..
Also ist das Ergo so, dass ich in Wahrheit 2100 Netto zur Verfügung habe, aber nur mit hälftigem Nebenjob gerechnet bzw gepfändet also mit deinen erwähnten 1875 ?? Ich habe aber mehr als die 1875 dann im Endeffekt zur Verfügung.

Ja die THin will beantragen, dass der Nebenjob vollends anrechnenbar ist..

Bzgl meiner Frau, ja Sie hat Netto ca 1700 Euro
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caffery
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von caffery »

Downunder hat geschrieben: 3. Jan 2020, 23:29
Also ist das Ergo so, dass ich in Wahrheit 2100 Netto zur Verfügung habe, aber nur mit hälftigem Nebenjob gerechnet bzw gepfändet also mit deinen erwähnten 1875 ?? Ich habe aber mehr als die 1875 dann im Endeffekt zur Verfügung.
Ja, das habe ich geschrieben. So sollte es m.E. laufen.
Downunder hat geschrieben: 3. Jan 2020, 23:29 Ja die THin will beantragen, dass der Nebenjob vollends anrechnenbar ist..
Was soll ich sagen? Zum kotzen. Die THin möge doch bitte die "Bibel" zur Forderungspfändung, den Stöber (hat sie sicher) zur Hand nehmen und die Kommentierung zu § 850a Abs. 1 ZPO lesen.
Wenn sie das noch nicht ausreichend erhellend findet (sowas solls ja geben), möge sie sich folgende Urteile zu Gesicht bringen:
BGH, Beschluss vom 26.06.2014 - IX ZB 87/13
AG Ludwigshafen am Rhein, 13.12.2018, 3 f IK 378/18 LU

Wenn die THin dahingehend weiterhin nicht zu erhellen ist, kannst Du wie gesagt noch aufs Insolvenzgericht hoffen. Wenn die das auch "übersehen", solltest Du gegen den m.E. falschen Beschluss (kommt leider nicht selten vor) sofortige Beschwerde einlegen und dies mit o.g. Hinweisen füttern.
Downunder hat geschrieben: 3. Jan 2020, 23:29 Bzgl meiner Frau, ja Sie hat Netto ca 1700 Euro
Dann sollte sie nach einem entsprechenden Beschluss definitiv unberücksichtigt bleiben.
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Downunder
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von Downunder »

Danke für deine ausführlichen Ausführungen.

Nehmen wir mal an, der Beschluss wird falsch erlassen, lege sofortige Beschwerde ein, führe den 850a Zpo ins Feld und deine genannten Urteile, wer überprüft das dann ? Bzw hilft der Beschwerde ab ?
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caffery
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von caffery »

Das sogenannte Beschwerdegericht - (§ 6 Abs. 3 InsO)

Bliebe noch zu sagen, dass juristischer Beistand bei derartigen Rechtsbhelfen selbstverständlich grundsätzlich alles andere als schädlich wäre.
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Downunder
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von Downunder »

Ja ich warte jetzt mal den Beschluss ab und dann melde ich mich wieder hier.
Notfalls kann ich ja den genauen Wortlaut hier niederschreiben.
Dann müsst Ihr mir sagen wie ich vorgehen soll.
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arreis
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von arreis »

Eine kurze Frage:

Ist nicht alles, was über 160 Std. Arbeitszeit ist, als Überstunden zu bewerten, also auch die 20 Std. die hier über die 160 Std. hinaus gehen?
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caffery
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von caffery »

Downunder hat geschrieben: 4. Jan 2020, 13:44 Dann müsst Ihr mir sagen wie ich vorgehen soll.
*öhm*

Abgesehen davon, dass ich Probleme mit dem Wort "müssen" habe (alles gut - war sicher nicht so gemeint), hätte ich an Deiner Stelle da aus einem weiteren Grund eine andere Sichtweise.

Wenn es so läuft wie im "worst case" dargestellt, begiebst Du Dich sozusagen in einen Rechtstreit mit dem Recht;) Der "Otto-Normal-Verbraucher" hat i.d.R. nicht ansatzweise das Wissen was er bräuchte um diesen Streit mit gleichen Mitteln auf Augenhöhe führen zu können. Man kann bei sowas also sehr leicht einiges falsch machen und im schlimmsten Falle sogar seine Lage noch aus Unwissenheit verschlechtern.

Wir hier im Forum, können bestenfalls warme Worte spenden. Ich kann Dir zwar mitteilen, dass ich hier nie absichtlich totalen Blödsinn schreiben würde - das ist aber schon alles. Mir wäre das an Deiner Stelle zu wenig um mich allein damit auf derart unbekanntes Terrain zu bewegen.
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Downunder
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Re: Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel

Beitrag von Downunder »

Ja caffery, das ist mir schon klar, ich verstehe auch wie Du das meinst.
Aber wenn ich den Wortlaut poste was in dem Beschluss steht, hast Du sicherlich immer noch mehr Ahnung wie ich.

Und notfalls muss ich halt einen Anwalt konsultieren.
Weil 200 bis 300 Euro im Monat habe ich nicht zu verschenken.
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