Downunder hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 17:57
Hallo
Grützi
Downunder hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 17:57
Wie wird dann nach Tabelle gepfändet ??
Wird meine Frau und mein uneheliches Kind als 2 unterhaltspflichtige Personen gesehen ??
Oder nur mein Kind als Unterhaltspflichtige Person gesehen ?
Wird mein Nebenjob voll angerechnet mit 450 Euro ??
Weil ich arbeite Vollzeit 180 Std und Nebenjob 45 Stunden also gesamt 225 Stunden im Monat.
Wie wird das alles gerechnet und wie gepfändet ?
Die THin will einen Zusammenrechnungsbeschluss erwirken.
Wären dann nach Tabelle von den 2100 Euro
238 Euro oder nur 93 Pfändbar oder gar ein anderer Betrag ?
Ich versuche mal den Weg aufzuzeigen den es wahrscheinlich gehen wird - sowie den Weg den Du mit einiger Wahrscheinlichkeit mehr oder weniger intensiv durchargumentieren musst um zu Deinem Recht zu kommen. Der Zusammenhang war hier schon öfters Thema.
Ich gehe mal davon aus, dass Stand jetzt Deine Ehefrau nicht wegen eigener Einkünfte per Beschluss als unterhaltsberechtigte Person herausgerechnet wurde, da dies aufgrund Deiner bislang geringfügigen Einkünfte keinen Sinn gemacht hätte.
Dann müsste es jetzt erstmal so laufen:
Du erhältst vermutlich ab Ende Januar zwei Einkommen zu 1650 und 450 Euro. In diesem Moment hast Du zwei Unterhaltsverpflichtungen. Deine Ehefrau und Dein leibliches Kind dem Du Unterhalt gewährst. Bei beiden Einkommen ist in diesem Status zunächst nichts pfändbar da es weder einen Herausrechnungsbeschluss, noch einen Zusammenrechnungsbeschluss gibt. Die Einkommen Ende Januar müssten Dir beide komplett verbleiben - es sei denn die THin und das Gericht sind extrem schnell. Die folgenden Ausführungen funktionieren auf jeden Fall nicht rückwirkend.
Die Treuhänderin sollte nun beides erwirken, demnach die beiden o.g. Anträge an das Insolvenzgericht stellen.
Erst ab dem Moment in dem das Gericht die entsprechenden Beschlüsse in die Welt zimmert, gelten die neuen Regeln gemäß dieser.
Folgendes sollte gemäß Deiner Ausführungen in den Beschlüssen stehen:
Der erste sollte eindeutig sein: Deine Ehefrau wird wegen eigener ausreichender Einkünfte zu 100% herausgerechnet. Ich vermute einfach mal, auch wenn Du keine Summe genannt hast, dass sie über ausreichendes Einkommen verfügt um sich selbst unterhalten zu können. Ab diesem Moment wäre Deine Frau "raus" und es bliebe eine Unterhaltsverpflichtung für Dein leibliches, uneheliches Kind.
Die zweite Nummer wird wahrscheinlich "tricky". Normalerweise sollte der Zusammenrechnungsbeschluss gemäß der gängigen Rechtsprechung den Passus enthalten, dass Dein 450 Euro Job der zusätzlich zu einer Vollzeitstelle ausgeübt wird gem. § 850a ZPO nur hälftig der Pfändung unterworfen ist.
Es steht aber leider zu befürchten, dass die THin es anders beantragt und das Gericht es so durchwinken könnte. Wenn dem so sein sollte, dann solltest Du gegen diesen Beschluss "sofortige Beschwerde" einlegen und auf die Rechtslage verweisen - meld Dich in dem Fall einfach noch mal.
Meiner Ansicht nach
müsste nach beiden Beschlüssen folgende Situation eintreten:
Dein Hauptarbeitgeber kriegt mitgeteilt, dass Deine Frau nicht mehr zu berücksichtigen ist und, dass er Deine Nebeneinkünfte zu 50% dem abzutretenden Einkommen hinzurechnen möge.
Also: 1650+225=1875 bei einer Unterhaltsverpflichtung. Pfändbar laut aktueller Tabelle: 123,93 Euro
Wie gesagt: Ich befürchte, dass der Beschluss die vorgenannte Halbierung vermissen lassen wird. Melde Dich dann einfach nochmal. Wir haben hier mittlerweile einiges an Erfahrung mit dem Thema;)
Downunder hat geschrieben: ↑3. Jan 2020, 17:57
Wenn der jenige in Bayern wohnt könnte man über ein Bier auf meine Rechnung reden
Ich mag zwar bayrisches Bier, aber dafür nicht so weit fahren;)