Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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SamSH hat geschrieben: ↑19. Dez 2019, 18:15
Caffery deckt das die Rechtsschutz ab ?
Keine Ahnung
SamSH hat geschrieben: ↑19. Dez 2019, 18:15
Ich habe kein Problem damit zu klagen
Na dann: Ran!
Ich kann mir vorstellen, dass es ein paar Anwälte gibt die der Beraterbranche nahestehen, die so einen Fall gerne hätten. Denn weitere Rechtsprechung in der Sache tut ganz offensichtlich dringend not;)
Wenn Du magst schreib mir mal ne persönliche Nachricht wo Du in etwa wohnst. Vielleicht fällt mir in der Ecke ja ein Name ein.
SamSH hat geschrieben: ↑19. Dez 2019, 17:38
So, ich habe nun heute mal beim Rechtspfleger nachgefragt.
Dieser sagte mir, dass er beabsichtig, meinen Antrag abzulehnen.
Heißt ergo, er will nicht 1/2 Pfändungsfrei stellen, sondern so wie vom TH beantragt den Nebenjob voll anrechnen...
Ich kapier das nicht. Ich werd bestraft weil ich Vollzeit arbeite und Nebenbei auch noch arbeite.. Ich versteh Die Welt wirklich nicht.
Gibts Möglichkeiten ?
Klar geht das: Beschwerde beim LG einreichen mit Hinweis auf die Rechtsprechung.
Rechtsschutz würde ich da jetzt nicht unbedingt sehen, gegen was bist Du denn genau alles versichert?
Allerdings könnte ich mir, je nach Einkommensverhältnissen, Prozesskostenhilfe vorstellen - die Frage ist dann, wird das eigentliche Einkommen gerechnet, oder das was letzten Endes (sprich: nach der Pfändungstabelle) noch übrig bleibt? Zweiteres wäre ja wohl entspannt von der PKH gedeckt...
Die sofortige Beschwerde dürfte das richtige Mittel sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie tatsächlich verlieren, aber man weiß natürlich nie. § 850e ZPO (Zusammenrechnung) sollte ja verhindern, dass jemand mit 2 Jobs besser gestellt ist als jemand mit nur einem. Es sollte aber nicht die Position auch noch verschlechtern. Und da die "Bibel" des Zwangsvollstreckungsrechts (Stöber: Forderungspfändung) das eh auch so sieht, stehen die Chancen sehr gut.
Klagen - meine ich - geht hier nicht. Gegen wen sollte man klagen? Zumal man Gefahr läuft, dass einem die Klage zurückgewiesen wird, weil man eben keine sofortige Beschwerde eingelegt hat.
das ist doch nicht hoffnungslos..
ich hatte einen Hamburger IV in einem Insolvenzverfahren am AG Eutin und wir stritten uns intensiv über die Frage, wem die Witwenrentenabfindung in der Wohlverhaltrensperiode zusteht. LG Lübeck, dann OLG Schleswig und dann AG Eutin mit dem Hinweis, das ist aber doch alles ganz klar.
Ich drück die Daumen für die Verfahren....