Ich würde davon ausgehen, dass Du nun auch die RSB zeitnah erhältst.
Das ist aber Theorie, ich bin da noch unwissend...
RSB nach 3 Jahren - Frage
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Re: RSB nach 3 Jahren - Frage
Dazu kommt noch ein weiterer Beschluß
"In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Fischler, geboren am XX.XX.XXXX,
- Schuldner -
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. ..."
"In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Fischler, geboren am XX.XX.XXXX,
- Schuldner -
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. ..."
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Liebe Grüße von der Hummel
Re: RSB nach 3 Jahren - Frage
Heute war es nun so weit, mir wurde offiziell die vorzeitige RSB erteilt
Zwei kleine Fragen hab ich jetzt aber noch
- Wird mein AG vom Treuhänder über die erteilte RSB, zeitnah unterrichtet oder muss ich hier selbst aktiv werden?
- Wie sieht es mit dem noch nachträglich gepfändetem Betrag aus, der an meinen Treuhänder ging? Sollte ich hier eine kurze Email verfassen, mit den Angaben, auf welche dieser Betrag überwiesen werden soll?
Vielen Dank für die letzten 3 Jahre hier und auch im alten Forum!!!!!
Zwei kleine Fragen hab ich jetzt aber noch
- Wird mein AG vom Treuhänder über die erteilte RSB, zeitnah unterrichtet oder muss ich hier selbst aktiv werden?
- Wie sieht es mit dem noch nachträglich gepfändetem Betrag aus, der an meinen Treuhänder ging? Sollte ich hier eine kurze Email verfassen, mit den Angaben, auf welche dieser Betrag überwiesen werden soll?
Vielen Dank für die letzten 3 Jahre hier und auch im alten Forum!!!!!
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Re: RSB nach 3 Jahren - Frage
Meine Glückwünsche zur RSB!
Ich denke, das ist durchaus sinnvoll wäre, den AG Zeit nach von der erteilten RSB in Kenntnis zu setzen. Meines Wissens gilt die Abtretung ja nur so lange, wie das Verfahren bzw. genauer die WVP andauert.
Das mit der eMail sehe ich jetzt nicht als verkehrt an, dann geht es vielleicht ein wenig schneller... Schaden kann es wohl kaum, denn Du bist ja nicht mehr lange auf das Goodwill des IV angewiesen ,:)
Ich denke, das ist durchaus sinnvoll wäre, den AG Zeit nach von der erteilten RSB in Kenntnis zu setzen. Meines Wissens gilt die Abtretung ja nur so lange, wie das Verfahren bzw. genauer die WVP andauert.
Das mit der eMail sehe ich jetzt nicht als verkehrt an, dann geht es vielleicht ein wenig schneller... Schaden kann es wohl kaum, denn Du bist ja nicht mehr lange auf das Goodwill des IV angewiesen ,:)
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