Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Mit großen Schritten gehe ich den angestrebten 3 Jahren entgegen. Im Oktober wäre für mich, so weit alles passt die Insolvenz beendet.
Nun habe ich vor gut 2 Monaten, den Antrag auf vorzeitige RSB nach 3 Jahren gestellt. Im Anhang war der Email-Verkehr zwischen Verwalter und mir, in dem er mir die Voraussetzungen als erfüllt bestätigte. Der Brief ging per Einschreiben ans Gericht.
Bekomme ich hier irgendwann, irgendwie eine Bestätigung für den Erhalt oder wie läuft das ganze jetzt ab? Ich will verhindern das es im September heißt wir haben von Ihnen nie etwas bekommen. Oder soll ich mal vorsichtig bei meinen Verwalter nachfragen?
Ich persönlich würde ja eher beim Gericht fragen als beim Treuhänder - aber wahrscheinlich wird der Dir auch antworten, von daher ist es eigentlich wurscht.
Sowas wie eine Eingangsbestätigung oder Ähnliches gibt es dazu meines Wissens nicht.
Das wird vom Gericht erst zum Stichtag der 3 Jahre bearbeitet, bzw vorher noch der Treuhänder angeschrieben, aber vor Ablauf der 3 Jahre kommt da nichts vom Gericht. Also Abwarten und höchstens bei Gericht anrufen, ob der Antrag auf die vorzeitige RSB eingegangen ist.
Ich hatte die Woche mal bei meinem TH angefragt und der wusste von nichts. Also werde ich nächste Woche beim Gericht anrufen und fragen ob mein Antrag eingegangen ist.
Es ist absolut üblich, dass man nicht zum Sitchtag, sondern erst einige Wochen später, über die RSB Mitteilung erhält. Das gilt für jede mögliche Beeindigungsart eines Verfahrens.
Ich würde Dich also dazu einladen wollen, Dir keinen Kopf zu machen:)
Gegen Ende Oktober bekam ich dann das Schreiben das nun alle Gläubiger 4 Wochen Zeit hätten Gründe gegen die RSB einzureichen, ansonsten wird mir die RSB erteilt.
Heute nun neue Post...
"In dem Restschuldbefreiungsverfahren
XXXXXXX
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt XXXXXXX für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt auf..."
heißt das für mich jetzt das meine RSB erteilt wurde oder kommt dazu nochmal ein weiterer Beschluss?