Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

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SamSH
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Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von SamSH »

Hallo ich wollte mal hier nachfragen, weil ich etwas nicht ganz verstehe...

Randfakten:

Freibetrag Stand Juli 2019 für mich 1529,99 ( 1 Kind )
Ich habe Lohnsteuerklasse 5

Einkommen :
Vollzeitjob 1166 Netto
Nebenjob 439 Netto (steuerfrei)

Somit wären ca 75 Euro pfändbar, wenn man die beiden Einkommen zusammenrechnet...

Jetzt wurde mir aber die Information zugetragen, dass der Nebenjob nur zu Hälfte angerechnet werden darf, weil ich neben meinen Nebenjob eine Vollzeitstelle auch noch habe. Ist das so richtig???????

Und von wem würde der Treuhänder überhaupt die 75 Euro einziehen ? Ich komme ja nirgends über den Pfändungsbetrag drüber ?

Zumal zahle ich monatlich sowieso freiwillig 100 an den TH,
dass ich im nächstes Jahr nach 5 Jahren fertig werde.
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

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Hi SamSH,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob" geschaut?
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insolaner
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von insolaner »

Moin,
SamSH hat geschrieben: 6. Dez 2019, 11:55Freibetrag Stand Juli 2019 für mich 1529,99 ( 1 Kind )
Ich habe Lohnsteuerklasse 5

Einkommen :
Vollzeitjob 1166 Netto
Nebenjob 439 Netto (steuerfrei)

Somit wären ca 75 Euro pfändbar, wenn man die beiden Einkommen zusammenrechnet...
ich fürchte, ich kenne Deine Rechnung (und runde jetzt mal die Zahlen): 1166+439 = 1605 - 1530 = 75.

Die Rechnung ist allerdings falsch, da Dir von dem den Freibetrag übersteigenden Betrag auch noch einen Anteil übrig bleibt, es soll sich ja lohnen mehr als den Freibetrag zu verdienen, wenn immer alles darüber abgezogen würde, hätte man ja wenig Elan mehr zu arbeiten, um dann alles abzugeben...

Die genauen Zahlen dazu habe ich gerade nicht zur Hand, es dürften jedoch nur wenige Euro sein.

Die anderen Fragen gebe ich dann mal in die Runde der Fachleute weiter, bevor ich hier meine halbwissenden Gedanken verbreite :)
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caffery
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von caffery »

SamSH hat geschrieben: 6. Dez 2019, 11:55
Jetzt wurde mir aber die Information zugetragen, dass der Nebenjob nur zu Hälfte angerechnet werden darf, weil ich neben meinen Nebenjob eine Vollzeitstelle auch noch habe. Ist das so richtig???????
Ja, das sehe ich auch so.
SamSH hat geschrieben: 6. Dez 2019, 11:55 Und von wem würde der Treuhänder überhaupt die 75 Euro einziehen ? Ich komme ja nirgends über den Pfändungsbetrag drüber ?
Dieser müsste einen Zusammenrechnungsbeschluss erwirken und diesem dem Arbeitgeber zustellen der dann für die Rechnung verantwortlich ist (überlicherweise der AG mit dem höheren Einkommen)
SamSH hat geschrieben: 6. Dez 2019, 11:55 Zumal zahle ich monatlich sowieso freiwillig 100 an den TH,
dass ich im nächstes Jahr nach 5 Jahren fertig werde.
Das allein erscheint mir schon überdimensioniert. Normalerweise sollte eine monatliche Zahlung von 30 Euro ausreichen um dieses Ziel zu erreichen. (Es sein denn, Du hast erst kürzlich damit angefangen)
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SamSH
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von SamSH »

Danke für deine Antwort, ja so war eben meine Rechnung:)
Hatte mir nämlich dann auch überlegt den Nebenjob dann bis Oktober 2020 erstmal auszusetzen...

Die Information die ich erhalten habe, hatte mir aber Hoffnung gemacht.
Wie das der TH jetzt handhabt weiß ich nicht...
Mein Informationsgeber sagte, ich solle auf §850a ZPO plädieren i.was mit Mehrarbeit, dann wäre vom Nebenjob nur die Hälfte anzurechnen und ergo nichts pfändbar...

Caffery ich hatte erst vor ca 6 Monaten angefangen mit den freiwilligen Zahlungen auf die Verfahrenskosten
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Käsebrot
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von Käsebrot »

Du musst dem TH über dein Nebeneinkommen informieren, das hast du vermutlich bereits getan.

Der TH stellt einen Antrag auf Zusammenrechnung beim Gericht. Das Gericht erstellt den Beschluss, wie das Ganze dann abzuführen ist. Diesen erhalten beide Arbeitgeber, da sie sich absprechen müssen. Falls dabei nicht berücksichtigt wird, dass das Nebeneinkommen nur zur Hälfte angerechnet werden darf, unbedingt Rechtsmittel einlegen (die Gerichte wissen das offensichtlich auch noch nicht flächendeckend).

In meinem Fall meldet der Neben-AG dem Haupt-AG die Höhe des Einkommens und der Haupt-AG errechnet daraus den pfändbaren Betrag. Es wird nicht pauschal die Hälfte abgezogen, sondern beide Einkommen werden zusammen gerechnet (Haupteinkommen plus 1/2 Nebeneinkommen) und dann nach Tabelle gepfändet.

Das gilt aber erst ab Zeitpunkt der Antragstellung und nicht rückwirkend.
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caffery
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von caffery »

SamSH hat geschrieben: 6. Dez 2019, 12:18 Mein Informationsgeber sagte, ich solle auf §850a ZPO plädieren i.was mit Mehrarbeit, dann wäre vom Nebenjob nur die Hälfte anzurechnen und ergo nichts pfändbar...
Ein weiser Mensch...

Ich pflege den Hinweis auf den Paragrafen noch mit dieser Rechtsprechung zu unterfüttern:

BGH, Beschluss vom 26.06.2014 - IX ZB 87/13
Die Kommentierungen dazu sagen unisono, dass der Zusammenhang auf jegliche Konstellation von Nebeneinkünften bei der die Erwerbsobliegenheit erfüllt ist zutrifft.

AG Ludwigshafen am Rhein, 13.12.2018, 3 f IK 378/18 LU
Dies sollte Deine Konstellation genau treffen, ist aber eben "nur" ein AG Urteil.
Leitsatz:
"Ist ein Schuldner in Vollzeit bei einem Arbeitgeber tätig und daneben noch bei einem anderen Arbeitgeber in
erlaubter Nebentätigkeit, ist die Vergütung der Nebentätigkeit als Mehrarbeitsstundenvergütung gem.
§ 850a Nr. 1 ZPO in hälftiger Höhe unpfändbar."
SamSH hat geschrieben: 6. Dez 2019, 12:18 Caffery ich hatte erst vor ca 6 Monaten angefangen mit den freiwilligen Zahlungen auf die Verfahrenskosten
Dann passts und ich habe nichts gesagt;)
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SamSH
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von SamSH »

Ja dann dürfte sich das für mich ja sowieso erledigt haben.

Weil wenn ich die Hälfte des Nebenjobs rechne 218,50 + 1166 Vollzeit bin ich bei round about 1380 Euro...
Pfändbar wäre dann nichts weil erst über 1529,99 Euro

Ergo habe ich aber trotzdem 1605 Euro in der Tasche ??
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insolaner
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von insolaner »

SamSH hat geschrieben: 6. Dez 2019, 12:34 Ergo habe ich aber trotzdem 1605 Euro in der Tasche ??
röchtöch.
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SamSH
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von SamSH »

Es gibt nun doch mehr Probleme als gedacht...

Der Th hatte mich heute angerufen, er sagte er hat beim Insogericht jetzt einen Antrag gestellt auf Zusammenlegung des Einkommens beantragt. (Versteh ich soweit)

Er sagte auch, dass der Nebenjob voll anrechnungsfähig ist.
Er meinte das nunmehr jeder Arbeitgeber angeschrieben wird und der Arbeitgeber vom Nebenjob dem Haupt AG das Einkommen mitteilen muss.

Ich gab Ihm den Hinweis auf die beiden Urteile und das doch nur die Hälfte anzurechnen ist.
Er meinte das kann absolut nicht sein und das ich der 1ste wäre bei dem diese Konstellation zum tragen kommt. Ich wollte ihm auch noch die Akz der Urteile geben, aber das war ihm egal.

Die Akte liegt jetzt beim Rechtspfleger. Den habe ich heute aber nicht mehr erreicht.
Weiß der das dann das nur 1/2 anrechenbar ist ?
Oder erlässt der den Beschluss jetzt einfach ohne zu prüfen ?

Weil dann kann ich das mit meinen Nebenjob ja auch sein lassen.
Und das jetzt beide AG angeschrieben werden, wird sicher auch zu Problemen führen.
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Käsebrot
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Re: Probleme Treuhänder Voll / und Nebenjob

Beitrag von Käsebrot »

All die Probleme, die du hier beschreibst, hatte ich auch. Aber sie sind lösbar.

Der Rechtspfleger wird das vermutlich nicht automatisch berücksichtigen. Ist aber nicht weiter schlimm, weil du nochmal die Gelegenheit dazu bekommst, ein Statement abzugeben, bevor der Beschluss erstellt wird. Bei mir war das eine 10-Tagesfrist, innerhalb derer ich was dazu hätte sagen können. Diese musst du wahren und ganz explizit nochmal darauf hinweisen, dass das Nebeneinkommen nur zur Hälfte berücksichtigt werden darf (Urteile angeben!). Dann sollte es keine Probleme geben mit dem Beschluss, in dem nur die Hälfte berücksichtigt wird.

Sollte das dennoch nicht der Fall sein, kannst du eine Beschwerde beim LG einreichen.

Ist leider mit viel Bürokratie verbunden, aber wenn der Beschluss dann da ist, hast du wieder Ruhe.

Warum hast du die Befürchtung, dass es Probleme gibt, wenn beide AG angeschrieben werden?
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