Gehaltspfändung
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Gehaltspfändung
Hallo ich bin neu hier und kenne mich nicht so gut aus
Hier mein Problem ich hatte eine Gehaltspfändung ...
Mein Nettolohn: 2255
Ausgezahlt: 1778
Gepfändeten Betrag: 477
Zu den weiteren Infos habe 3 Kinder unter 18
Mein Mann minijobber
Könnt ihr mir vielleicht helfen ob die gepfändete Summe richtig ist von der Höhe
Lg
Hier mein Problem ich hatte eine Gehaltspfändung ...
Mein Nettolohn: 2255
Ausgezahlt: 1778
Gepfändeten Betrag: 477
Zu den weiteren Infos habe 3 Kinder unter 18
Mein Mann minijobber
Könnt ihr mir vielleicht helfen ob die gepfändete Summe richtig ist von der Höhe
Lg
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Gehaltspfändung
Eigentlich dürften nur 40,08 Euro gepfändet werden, wenn die Kinder normal beim Arbeitgeber angegeben wurden. Inwiefern der Partner als Unterhaltsverpflichtung angesehen wird weiß ich nicht, deswegen hab ich ihn mal „rausgelassen“.
Da würde ich dringend nochmal mit dem Arbeitgeber bzw. der Lohnstelle sprechen.
Da würde ich dringend nochmal mit dem Arbeitgeber bzw. der Lohnstelle sprechen.
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Re: Gehaltspfändung
Ok vielen dank für die schnelle Rückmeldung werde es am Montag versuchen nochmal zu klären
Lg
Lg
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- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Gehaltspfändung
Hier der Pfändungsrechner der AOK:
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfaendungsrechner/
Danach ist bei 2.255,00 Euro/Monat netto niemals das Ergebnis, dass 477,00 Euro pfändbar sind,
nicht bei null Unterhaltberechtigten (dann: 749,99 € pfändbar) und nicht bei einen (1) Unterhaltsberechtigtem ( dann sind schon nur noch 313,92 Euro pfändbar).
Einen Pfändungsbetrag von 477,00 Euro bei 2.255,00 Euro netto gibt es nicht.
Komisch.
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfaendungsrechner/
Danach ist bei 2.255,00 Euro/Monat netto niemals das Ergebnis, dass 477,00 Euro pfändbar sind,
nicht bei null Unterhaltberechtigten (dann: 749,99 € pfändbar) und nicht bei einen (1) Unterhaltsberechtigtem ( dann sind schon nur noch 313,92 Euro pfändbar).
Einen Pfändungsbetrag von 477,00 Euro bei 2.255,00 Euro netto gibt es nicht.
Komisch.
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Re: Gehaltspfändung
Kann es sein, das in den 2255€ auch Nachtzuschläge und Überstunden enthalten sind?
Damit könnte man bei 0 Unterhaltspflichten zumindest die 476,99€ erklären...
Richtig können die 477€ bei 3 Unterhaltspflichten aber nicht sein. Das geht ja eher in Richtung 0€
Ich musste beim Pfändungseingang eine schriftliche Erklärung zu den Unterhaltspflichten abgeben.
Hat der Arbeitgeber überhaupt mit dir darüber gesprochen?
Damit könnte man bei 0 Unterhaltspflichten zumindest die 476,99€ erklären...
Richtig können die 477€ bei 3 Unterhaltspflichten aber nicht sein. Das geht ja eher in Richtung 0€
Ich musste beim Pfändungseingang eine schriftliche Erklärung zu den Unterhaltspflichten abgeben.
Hat der Arbeitgeber überhaupt mit dir darüber gesprochen?
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Re: Gehaltspfändung
Mal noch so ein Gedankenanstoß: kann es auch einfach sein, dass nur so viel abgezogen wurde wie auch Schulden bestanden? Dann wäre zumindest der abweichende Betrag zur Tabelle erklärt.
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- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Gehaltspfändung
Nein Leute (käsebrot und Insolaner), dass kann eigentlich nicht sein, denn dafür gibt es ja den Pfändungsschutz: "... nicht mehr als ... (Euro) , wenn ... (Anzahl Unterhaltsberechtigte) ".
Wenn die Schuld höher ist/war, als der mögliche Pfändungsbetrag, dann geht es eben im nächsten Monat weiter mit der Pfändung, bis die Schuld (gem. "Titel") getilgt ist.
Wenn die Schuld höher ist/war, als der mögliche Pfändungsbetrag, dann geht es eben im nächsten Monat weiter mit der Pfändung, bis die Schuld (gem. "Titel") getilgt ist.
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Gehaltspfändung
Hier dürfte genau Null gepfändet werden, da VIER Unterhaltsverpflichtungen.
Es ist erstmal völlig egal wieviel der Ehepartner verdient, er MUSS berücksichtigt werden.
Wenn der pfändende Gläubiger dies ändern möchte, muss er einen Beschluss für die (teilweise) Herausrechnung erwirken. Bis dieser ergeht muss der Ehepartner voll berücksichtigt werden.
Hier läuft also bei der Pfändung einiges nicht so wie es sollte.
Es ist zwar müßg aber: Ich erlebe nicht selten, dass die Arbeitgeber einfach auf den Kinderfreibetrag gucken. Wenn da z.b. 1,5 steht (für drei halbe Kinder), berechnen sie die pfändbaren Betrag einfach daraus. Das ist natürlich Kokolores...
Es ist erstmal völlig egal wieviel der Ehepartner verdient, er MUSS berücksichtigt werden.
Wenn der pfändende Gläubiger dies ändern möchte, muss er einen Beschluss für die (teilweise) Herausrechnung erwirken. Bis dieser ergeht muss der Ehepartner voll berücksichtigt werden.
Hier läuft also bei der Pfändung einiges nicht so wie es sollte.
Es ist zwar müßg aber: Ich erlebe nicht selten, dass die Arbeitgeber einfach auf den Kinderfreibetrag gucken. Wenn da z.b. 1,5 steht (für drei halbe Kinder), berechnen sie die pfändbaren Betrag einfach daraus. Das ist natürlich Kokolores...
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Re: Gehaltspfändung
Hallo ich wollte mich nochmal melden es hat sich geklärt im steuerbüro haben sie einen Fehler gemacht und sich entschuldigt nachdem ich dort anrief haben sie es festgestellt habe eine Gutschrift erhalten sowie habe ich das geklärt das ich meine Schulden doch in raten zahlen kann...vom Gehalt darf nichts angezogen werden..übersdt. sind nicht mit im Gehalt aber Nachtzuschläge da ich reine Nachtwache bin
Vielen Dank für eure schnelle Hilfe ich wünsche euch allen schöne Weihnachten
Lg
Vielen Dank für eure schnelle Hilfe ich wünsche euch allen schöne Weihnachten
Lg
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