Verpflichtung des „Schuldners“ zur Ratenzahlung?

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mrxdeutschland
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Registriert: 28. Nov 2019, 09:52

Verpflichtung des „Schuldners“ zur Ratenzahlung?

Beitrag von mrxdeutschland »

Guten Tag,
ich schulde einer Organisation einen mittleren dreistelligen Betrag. Ich würde dieses Geld gerne dann zurückzahlen, wenn sich meine finanzielle Lage gebessert hat und ich dazu in der Lage bin. Diese Organisation wird aber eventuell darauf drängen, dass ich jetzt die Überweisung einer wenn auch kleinen monatlichen Rate zusage. Auch weil wir bereits vor rund einem Jahr über die Schulden geschrieben hatten und sich in diesem Zeitraum meine finanzielle Lage nicht gebessert hat. Meine finanzielle Lage ist aber bereits sehr eng, so dass ich jetzt keinen weiteren Druck und keine weitere Reduktion meines Geldes durch eine entsprechende Zusage möchte. Ich beziehe ALGII, leiste zwei kleine monatliche Ratenzahlungen, habe bereits vor langer Zeit einen Offenbarungseid geleistet und habe keine Angst vor einem zusätzlichen Schufaeintrag oder ähnliches. Bin ich rechtlich zu einer Ratenzahlung verpflichtet? Kann mich die Organisation rechtlich zu einer Ratenzahlung zwingen? Droht einem irgendwann die Strafe eines Gerichts, wenn man keiner Ratenzahlung zustimmt? Gibt es Texte, die diese rechtliche Thematik beschreiben? Vielen Dank im Voraus für jede Information und einen schönen Tag! ;)
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Re: Verpflichtung des „Schuldners“ zur Ratenzahlung?

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Hi mrxdeutschland,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verpflichtung des „Schuldners“ zur Ratenzahlung?" geschaut?
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tidus82
Admin
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Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Verpflichtung des „Schuldners“ zur Ratenzahlung?

Beitrag von tidus82 »

Hallo und herzlich willkommen hier :-)

Also, um ganz kurz und knapp zu antworten: Nein, es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Ratenzahlung. Auch droht dir keine Strafe, Knast oder sonst irgendwas, wenn du eine Ratenzahlung nicht akzeptierst.

Die längere Version:
Gläubiger versuchen natürlich immer ihr Geld zu bekommen, was ihnen ja auch rechtlich zusteht. Da sie aber - insbesondere bei Menschen, die kein Geld haben und dazu auch noch unpfändbar sind - rechtlich keine Erfolgsaussichten haben versuchen die Gläubiger gern mal ein ganz ganz ganz ganz ganz schlimmes *hier ein ganz ganz ganz ganz ganz schlimmes Szenario einsetzen* anzudrohen! Die einzigen Drohungen, die wirklich in die Tat umgesetzt werden kann sind: Pfändungen bis zur Pfändungsfreigrenze, Schufa-Eintrag und Gerichtsvollzieher (bzw. neudeutsch Eidesstattliche Versicherung).
Wenn der Schuldner jedoch sein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze hat, bestenfalls noch ein Pfändungsschutzkonto (oder auch P-Konto genannt) hat, dann guckt der Gläubiger doof und hat vielleicht einen Titel, der 30 Jahre die Möglichkeit gibt bis zur Pfändungsfreigrenze zu pfänden.

Der Pfändungsfreibetrag ist vom Gesetzgeber dafür vorgesehen, dass man seinen Lebensunterhalt - also Miete, Strom, Wasser, Gas, Essen / Trinken - bestreitet. Sollte man - wider Erwarten - noch ein paar Euro über haben, dann kann man (muss man aber nicht) das Geld einfach an einen Gläubiger mit dem Verwendungszweck: "Zur Verrechnung auf die Hauptforderung" überweisen. Das ist dann sozusagen eine Ratenzahlung, die man selbst bestimmt.

Der Gläubiger wird nach so einer Zahlung natürlich schreiben: Oh, sie wollen eine Ratenzahlung? Ja gerne, dann nehmen wir nochmal 70 Euro Ratenzahlungsvereinbarungsgebühr. Nicht beirren lassen, nichts unterschreiben.

Generell lässt sich sagen: Niemals mit einem Gläubiger telefonieren, verhandeln oder irgendwas einfach unterschreiben. Es sei denn man akzeptiert die Bedingungen, die der Gläubiger vorgibt. Und wenn ein Gelber Brief kommt vom Amtsgericht, dann sollte man genau schauen was da gefordert wird und ob es auch korrekt ist was da gefordert wird. Das ist das Einzige worauf man reagieren MUSS um Schaden abzuwenden, der eventuell nicht rechtens ist.

Und da kannst du uns oder eine karitative Schuldnerberatung bei dir vor Ort gern nochmal fragen :-)
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Witwe Bolte
Guru
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Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Verpflichtung des „Schuldners“ zur Ratenzahlung?

Beitrag von Witwe Bolte »

Das sehe ich wie tidus82:
Kein Gläubiger kann einen Schuldner zur Ratenzahlung zwingen.
"Zwingen" geht nur per Pfändung und dazu braucht es einen Titel.

Der Versuch ist allerdings verständlich:
Läßt Du Dich darauf ein und beginnst mit der Ratenzahlung, dann wird damit die Verjährungsfrist gehemmt, bzw. unterbrochen.
Ist für den Gläubiger billiger als MB ->VB.

Oder ist Deine "Organisation" so etwas wie Finanzamt, gesetzliche Krankenkasse o.ä. ?
Dann haben sie ja ggf. bereits einen Titel und könnten jederzeit einen Pfändungsversuch starten,
wenn aber zu erwarten ist, dass der "fruchtlos" verlaufen wird (da EV schon abgegeben),
dann versucht man es als Gläubiger halt mit "Druck", an das pfandfreien Einkommen zu kommen.
Muss der Schuldner halt mit leben.
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