Vielleicht ist das falsch rübergekommen: Ich wollte an keiner Stelle zum Ausdruck bringen, dass ich das genannte Vorgehen in irgendeiner Weise für schlau, pfiffig oder gar richtig befinde. Das genaue Gegenteil trifft zu!
Einschätzung zu meiner Lage
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Re: Einschätzung zu meiner Lage
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Re: Einschätzung zu meiner Lage
Kann sich jemand evtl. nochmal diesem Absatz hier annehmen?Käsebrot hat geschrieben: ↑21. Nov 2019, 08:48 Bitte bitte nagelt mich jetzt nicht an die Wand deswegen, aber ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass ein Inkasso-Unternehmen nicht mehr die gleichen Rechte hat wie der Gläubiger selber. Sprich, wenn der Gläubiger seine Forderung an ein Inkasso abtritt, kann dieses die Forderung zwar eintreiben, aber ob sie unter falschen Voraussetzungen entstanden ist, dürfen sie nicht mehr überprüfen.
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine?! Und könnt das ggf. auch richtig stellen?!
Ist es tatsächlich so dass ein Inkasso die Forderungen nicht auf Rechtmäßigkeit bzw. vbuh prüfen kann?
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Re: Einschätzung zu meiner Lage
Ich weiß zwar nicht wozu diese Fragestellung gedanklich führen soll aber: Nein. Das ist so nicht richtig. Eine Inkassobude hat in aller Regel einfach keinen Bock eine Forderung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, bzw. sieht darin nicht seine Aufgabe.
Auch dürfen Inkassobuden als Rechtsdienstleister nur bis zu einem gewissen Punkt juristisch tätig sein. Aber unter anderem dafür (vorrangig aber mutmaßlich zur Kostengenerierung;)), arbeitet ja auch jede ernstzunehmende Inkassobude mit einer Anwaltskanzlei zusammen - bzw. ist quasi maximal möglich mit ihr verschwestert - nicht selten im gleichen Gedäude;)
Auch dürfen Inkassobuden als Rechtsdienstleister nur bis zu einem gewissen Punkt juristisch tätig sein. Aber unter anderem dafür (vorrangig aber mutmaßlich zur Kostengenerierung;)), arbeitet ja auch jede ernstzunehmende Inkassobude mit einer Anwaltskanzlei zusammen - bzw. ist quasi maximal möglich mit ihr verschwestert - nicht selten im gleichen Gedäude;)
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Re: Einschätzung zu meiner Lage
Kein Gläubiger prüft, ob seine Forderung unter falschen Voraussetzungen entstanden ist.Käsebrot hat geschrieben: ↑21. Nov 2019, 08:48 ... dass ein Inkasso-Unternehmen nicht mehr die gleichen Rechte hat wie der Gläubiger selber. Sprich, wenn der Gläubiger seine Forderung an ein Inkasso abtritt, kann dieses die Forderung zwar eintreiben, aber ob sie unter falschen Voraussetzungen entstanden ist, dürfen sie nicht mehr überprüfen.
...
Und eine Inkasso-Firma "prüft" das noch viel weniger.
Vielleicht ein Mißverständnis?
Wenn ein Gläubiger beim Mahngericht einen Mahnbescheid beantragt, dann prüft das Mahngericht nicht, ob die Forderung vielleicht 'unter falschen Voraussetzungen' entstanden ist.
Ist die Gebühr bezahlt, wird der Mahnbescheid erlassen.
Der Empfänger des Mahnbescheides kann dann dem Mahnbescheid widersprechen und der Gläubiger kann dann seine Forderung per Gericht einklagen.
Und dann entscheidet lrtztlich das Gericht, ob die Forderung berechtigt ist - oder eben auch nicht.
Vielleicht liegt hier das Mißverständnis?
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Re: Einschätzung zu meiner Lage
Das kann sein
Eine Bank, die - aus welchen Gründen auch immer - herausfindet, dass der Kreditvertrag nur deswegen zustande kam, weil der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat, kündigt vermutlich den Vertrag und verlangt alles Geld per sofort zurück. Evtl. erstattet sie noch Anzeige, weil Betrug? -> Keine Ahnung, bin kein Jurist.
Sobald die Forderung aber an ein Inkasso abgetreten ist, ist der Vertrag ja ohnehin schon gekündigt, kann also dahingehend nix mehr passieren, aber selbst wenn dann aus welchem Grund auch immer raus käme, dass der Vertrag nur durch Falschangaben entstand, hätte das keine Konsequenz mehr.
Aber wie gesagt, nagelt mich da bitte bitte bitte nicht fest, vielleicht hab ich das auch selber falsch verstanden und/oder falsch in Erinnerung. Ich wüsst momentan bloß auch nicht, unter welchen Stichworten ich das suchen soll.
Auf gar keinen Fall will ich hier Halb- und Unwahrheiten verbreiten, um anderen Schuldnern Strohhalme zu reichen, die es nicht gibt!!!
Eine Bank, die - aus welchen Gründen auch immer - herausfindet, dass der Kreditvertrag nur deswegen zustande kam, weil der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat, kündigt vermutlich den Vertrag und verlangt alles Geld per sofort zurück. Evtl. erstattet sie noch Anzeige, weil Betrug? -> Keine Ahnung, bin kein Jurist.
Sobald die Forderung aber an ein Inkasso abgetreten ist, ist der Vertrag ja ohnehin schon gekündigt, kann also dahingehend nix mehr passieren, aber selbst wenn dann aus welchem Grund auch immer raus käme, dass der Vertrag nur durch Falschangaben entstand, hätte das keine Konsequenz mehr.
Aber wie gesagt, nagelt mich da bitte bitte bitte nicht fest, vielleicht hab ich das auch selber falsch verstanden und/oder falsch in Erinnerung. Ich wüsst momentan bloß auch nicht, unter welchen Stichworten ich das suchen soll.
Auf gar keinen Fall will ich hier Halb- und Unwahrheiten verbreiten, um anderen Schuldnern Strohhalme zu reichen, die es nicht gibt!!!
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