Einschätzung zu meiner Lage

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Sicario
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von Sicario »

Vielen Dank für all die Antworten!
Das ich so freundlich und verständnisvoll empfangen werde hätte ich nicht gedacht. Ich habe vorher bereits in einem Rechtsforum geschrieben und wurde ziemlich angegangen.

Nun zum Thema :

Vielen Dank für die Einschätzung bezüglich der Kanzlei. Meine Frau war ebenfalls eurer Meinung, ich fand das gar nicht so schlecht, habe mich aber nun dagegen entschieden.

Als erstes habe ich nun ein komplett neues Konto eröffnet und lasse das nun in ein p-konto umwandeln. Dort lasse ich dann alles, was zu unserem Lebensunterhalt gehört, laufen. Hierzu eine kurze Frage: welcher Betrag bleibt hier als verheirateter mit 2 Kindern definitiv unpfändbar?

Meine Priorität liegt eigentlich darauf, dass meine Frau und meine Kinder (die kriegen das Gott sei Dank nicht besonders mit) mir wieder vertrauen können. Die Enttäuschung ist nachvollziehbar, tut mir aber natürlich sehr weh. Schwierige Situation...

Mein Plan ist nun erst mal nur noch das zu bezahlen was auch möglich ist, der Rest wird mir dann natürlich über kurz oder lang kündigen, mahnen und schließlich pfänden. Ich habe nur riesige Angst den auxmoney Kredit nicht mehr zu bedienen. Wenn die den Schwindel raus kriegen, dann können die ja viel mehr als regulär pfänden laden, richtig? Zusätzlich können Sie mich anzeigen, es gibt dann eine Verhandlung vor Gericht usw.

Ich kann wegen dieser Sorge aktuell keine Prioritäten setzen.. Versteht ihr das?
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jan
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von jan »

ich hätte dazu noch mal eine Frage aus eigenem Interesse.

Du sagtest du hättest diverse Handys auf Raten gekauft. Ich vermute dann wieder verkauft um deine Spielsucht zu finanzieren.

Wie verhält es sich denn mit solchen Forderungen in der Inso ? Streng genommen gehört(e) das Handy dir ja noch gar nicht wegen des Eigentumsvorbehalt.

Werden die dann zurückgefordert ? Oder kann/könnte die Forderung als aus "unerlaubter Handlung" angemeldet werden.
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Sicario
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von Sicario »

jan hat geschrieben: 19. Nov 2019, 19:37 ich hätte dazu noch mal eine Frage aus eigenem Interesse.

Du sagtest du hättest diverse Handys auf Raten gekauft. Ich vermute dann wieder verkauft um deine Spielsucht zu finanzieren.

Wie verhält es sich denn mit solchen Forderungen in der Inso ? Streng genommen gehört(e) das Handy dir ja noch gar nicht wegen des Eigentumsvorbehalt.

Werden die dann zurückgefordert ? Oder kann/könnte die Forderung als aus "unerlaubter Handlung" angemeldet werden.
Ich denke das, sofern die ihre Handys fordern, eine vbuh (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) vorliegt. Bisher fordern sie aber nur den gesamten Betrag.
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Shopgirl
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von Shopgirl »

Ich habe deinen Thread in dem Rechtsforum gelesen. Da bist du mit dem Thema nicht richtig. Einige Antworten waren völlig daneben.

Warum willst du denn noch so viel bezahlen, wie du kannst? Das ehrt dich natürlich, aber mit zwei Kindern bist du unpfändbar. Nutz das Geld lieber für deine Familie, sieh zu, dass die Suchtproblematik nicht erneut zum Problem wird und starte in drei Jahren die Insolvenz.

Was dann in drei Jahren als vbuh angemeldet wird oder nicht, siehst du ja dann. Da kann man sich zu gegebener Zeit immer noch drum kümmern. Jetzt irgendwas aus dem Unpfändbaren zu bezahlen, macht eigentlich keinen Sinn.
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Sicario
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von Sicario »

Shopgirl hat geschrieben: 19. Nov 2019, 21:32 Ich habe deinen Thread in dem Rechtsforum gelesen. Da bist du mit dem Thema nicht richtig. Einige Antworten waren völlig daneben.

Warum willst du denn noch so viel bezahlen, wie du kannst? Das ehrt dich natürlich, aber mit zwei Kindern bist du unpfändbar. Nutz das Geld lieber für deine Familie, sieh zu, dass die Suchtproblematik nicht erneut zum Problem wird und starte in drei Jahren die Insolvenz.

Was dann in drei Jahren als vbuh angemeldet wird oder nicht, siehst du ja dann. Da kann man sich zu gegebener Zeit immer noch drum kümmern. Jetzt irgendwas aus dem Unpfändbaren zu bezahlen, macht eigentlich keinen Sinn.
Danke für Deine Hilfe! Was passiert wenn die, nachdem ich die Zahlung eingestellt habe, heraus finden dass gelogen wurde? Dann wird bestimmt Anzeige erstattet oder? Oder ist es tatsächlich so unwahrscheinlich dass die das raus finden?

Angenommen die finden das heraus. Wie hoch wäre dann mein Pfändungfreibetrag, den für vbuh Forderungen gelten dich andere Grenzen?!
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Ruhrpottmensch
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Man merkt deutlich, dass Dir das "auymoney-Bröckchen" ganz schön auf den Schultern liegt...

Um da mal für Dich ein bisschen Öl aus dem Feuer zu nehmen (Ohne es Dir natürlich rechtssicher versprechen zu können):

auxmoney ist auch "nur" ein Unternehmen und Du mit Deinem Fall da bestenfalls bloß eine "Nummer".
Ja, Du hast Bockmist bei der Beantragung des Kredits gemacht (Im Grunde liegt der "Stolperstein" aber ganz woanders ;) )... Ja, das kann sicherlich auch -im schlimmsten Fall- nach hinten los gehen... Und ja, es gibt zahlreiche "Hätte-Wäre-Wenn" Möglichkeiten...

Aber ich persönlich glaube nicht, dass auxmoney von jetzt auf gleich die große Kanone rausholt um damit auf Dich als kleinen "Schuldnerspatz" zu ballern.... ;)
Ganz im Gegenteil... Ich denke sogar, dass das für die sogar eher Alltag ist...

Das heißt, die werden Dir erst einmal "nette" Briefe schicken und dann auf rechtlich korrekten Wege (Pfändung) versuchen an ihre Kohle ran zu kommen. Da Du aber ggü. Frau & Kindern unterhaltspflichtig bist, können die Dir im Prinzip nix wegnehmen. Und da wären wir dann bei den Vorschlägen der anderen Nutzer hier... Das ganze "Aussitzen" (Dabei braucht man sicherlich einen gewissen Arsch in der Hose), vom "Unpfändbaren" leben und in dieser Zeit die Suchtproblematik angehen...

Denn ich glaube, Sorgen und Nöten mit irgendwelchen -mehr oder weniger zwielichtigen- Kreditvermittlern sind kein guter Begleiter wenn man an einer definitiv größeren Problematik (Sucht) arbeiten möchte...
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caffery
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von caffery »

Also meiner persönlichen Erfahrung nach, schießt auxmoney (bzw. deren Vertreter) sehr regelmäßig mit rhetorischen Kanonen. Aber eben meines Eindruckes nach im Prinzip immer mit den gleichen. Was die Vermutung nahelegt, dass hier im Prinzip ins Blaue geschossen wird.

Ich habe schon einige Vorgänge von denen gesehen, die im Prinzip immer in die gleiche Richtung schossen.

- Dem Schuldner wird mehr oder weniger pauschal vorgehalten, er habe in seinem Antrag Schuldverhältnisse verschwiegen (hierbei liegen sie aber leider nicht ganz selten richtig - da Schuldner oft "Angst" hatten den Kredit nicht zu kriegen wenn sie dazu pflichtgemäß Angaben machen)
- Dem Schuldner wird vorgehalten, er hätte wissen müssen, dass er den Kredit angesichts der Schulden die er bei Abschluss bereits hatte niemals hätte zurückzahlen müssen.

Mit dem zweiten Vorwurf würde ich persönlich maximal entspannt umgehen. Mit dem ersten auch - es sei denn er trifft nachweislich zu.

Wie ich schon sagte: Ich wüsste spontan nicht wie die rausbekommen sollten, dass der zum Zeitpunkt des Abschlusses noch bestehende Arbeitsvertrag zu diesem Zeitpunkt in Wahrheit bereits gekündigt war.
Aber ohne Gewähr natürlich - meine Fantasie ist ja auch nicht grenzenlos.
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Sicario
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von Sicario »

Dankeschön nochmal! Ihr seid wirklich ganz toll! :)

Also beginnt jetzt die Phase des aussitzens? Zahlungen einstellen, pkonto einrichten und abwarten?

Den Kredit bei der norisbank habe ich auxmoney angegeben. Die Handy Verträge nicht, danach wurde aber auch nicht gefragt,so weit ich weiß.
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hans
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von hans »

Naja,
so ganz locker würde ich das nicht sehen, wenn Du die letzten Lohnabrechnungen manipuliert hast, mit dem Austrittsdatum...
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Käsebrot
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Re: Einschätzung zu meiner Lage

Beitrag von Käsebrot »

Bitte bitte nagelt mich jetzt nicht an die Wand deswegen, aber ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass ein Inkasso-Unternehmen nicht mehr die gleichen Rechte hat wie der Gläubiger selber. Sprich, wenn der Gläubiger seine Forderung an ein Inkasso abtritt, kann dieses die Forderung zwar eintreiben, aber ob sie unter falschen Voraussetzungen entstanden ist, dürfen sie nicht mehr überprüfen.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine?! Und könnt das ggf. auch richtig stellen?!
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