Pfändung Weihnachtsgeld
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Pfändung Weihnachtsgeld
Ich habe jetzt mal eine Frage ganz speziell zum Weihnachtsgeld.
Ich vermute das der pfändbare Betrag nicht richtig berechnet wurde...
Nettolohn 2500€
Betriebliche Sonderzahlung 1000€ netto (ist das tarifliche Weihnachtsgeld)
2 Unterhaltspflichten
Es werden 652,29 an den Gläubiger abgeführt.
Ich komme aber auf einen Betrag von 452,29€
Wenn ich richtig liege, wie gehe ich vor?
Ich vermute das der pfändbare Betrag nicht richtig berechnet wurde...
Nettolohn 2500€
Betriebliche Sonderzahlung 1000€ netto (ist das tarifliche Weihnachtsgeld)
2 Unterhaltspflichten
Es werden 652,29 an den Gläubiger abgeführt.
Ich komme aber auf einen Betrag von 452,29€
Wenn ich richtig liege, wie gehe ich vor?
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Pfändung Weihnachtsgeld
Hallo,
wie genau ist denn die Sonderzahlung bezeichnet? Heißt sie Jahressonderzahlung oder steht da explizit Weihnachtsgeld?
Jahressonderzahlungen sind vollumfänglich pfändbar, Weihnachtsgeld wäre es nicht.
Da hängt man sich tatsächlich an der Begrifflichkeit auf, obwohl die Zahlung in einem eindeutig zeitlichem Zusammenhang zu Weihnachten steht.
Ich habe das Problem selber auch
wie genau ist denn die Sonderzahlung bezeichnet? Heißt sie Jahressonderzahlung oder steht da explizit Weihnachtsgeld?
Jahressonderzahlungen sind vollumfänglich pfändbar, Weihnachtsgeld wäre es nicht.
Da hängt man sich tatsächlich an der Begrifflichkeit auf, obwohl die Zahlung in einem eindeutig zeitlichem Zusammenhang zu Weihnachten steht.
Ich habe das Problem selber auch
0
Re: Pfändung Weihnachtsgeld
Wenn es wirklich als betriebliche Sonderzahlung deklariert ist, dann sind 652,29 Euro genau richtig.
Wäre es Weihnachtsgeld, dann wären 452,29 Euro richtig, aber es scheint tatsächlich nur am Namen zu liegen.
Wäre es Weihnachtsgeld, dann wären 452,29 Euro richtig, aber es scheint tatsächlich nur am Namen zu liegen.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Pfändung Weihnachtsgeld
Ich kann dem leider nur zustimmen. Es liegt hier im Prinzip an der Benamung, aus der klar hervorgehen muss, dass es sich um einer Zahlung bzw. eine Gratifikation in Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest handeln muss.
Dies hat das Bundearbeitsgericht in seiner unendlichen Weisheit so befunden:
BAG, Urteil v. 18.5.2016, 10 AZR 233/15
In Zeiten der politischen Korrektheit führte dies bereits zu absurden Zusammenhängen. Vor ein paar Jahren gab es mal einen großen sozialen Träger, der "aus Rücksicht auf Mitarbeiter nicht christlichen Glaubens" seine Weihnachtsgelder in eine neutrale Bezeichnung umbenamt hat. Die Folge daraus war, dass diese Zahlungen nun voll wie Einkommen pfändbar waren - natürlich auch jene von Mitarbeitern nicht christlichen Glaubens.
Ich bin mir relativ sicher, dass so ziemlich jeder arbeitnehmende Jude, Moslem, Budhdist, Atheist oder allgemeiner Weihnachtshasser die Benamung als Weihnachtsgeld hätte verkraften können, wenn er es dafür teilweise hätte behalten können - verrückte Welt.
Dies hat das Bundearbeitsgericht in seiner unendlichen Weisheit so befunden:
BAG, Urteil v. 18.5.2016, 10 AZR 233/15
In Zeiten der politischen Korrektheit führte dies bereits zu absurden Zusammenhängen. Vor ein paar Jahren gab es mal einen großen sozialen Träger, der "aus Rücksicht auf Mitarbeiter nicht christlichen Glaubens" seine Weihnachtsgelder in eine neutrale Bezeichnung umbenamt hat. Die Folge daraus war, dass diese Zahlungen nun voll wie Einkommen pfändbar waren - natürlich auch jene von Mitarbeitern nicht christlichen Glaubens.
Ich bin mir relativ sicher, dass so ziemlich jeder arbeitnehmende Jude, Moslem, Budhdist, Atheist oder allgemeiner Weihnachtshasser die Benamung als Weihnachtsgeld hätte verkraften können, wenn er es dafür teilweise hätte behalten können - verrückte Welt.
0
Re: Pfändung Weihnachtsgeld
Und genau wegen den Leuten die kein Weihnachtsfest feiern, wird es nicht mehr Weihnachtsgeld genannt....
Es wird im Tarifvertrag auch Weihnachtsgeld genannt.
Wofür bin ich überhaupt in der Gewerkschaft?
Es wird im Tarifvertrag auch Weihnachtsgeld genannt.
Wofür bin ich überhaupt in der Gewerkschaft?
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 35
- Beiträge: 242
- Registriert: 8. Okt 2018, 15:57
Re: Pfändung Weihnachtsgeld
Doofe Frage... Aber könnte ich nicht mit dem AG ausmachen, dass mir als Insolaner auf der Lohnabrechnung dieses unsägliche "Betriebliche Sonderzahlung" durch das angenehme und in die Jahreszeit passende "Weihnachtsgeld" ersetzt wird?!
0
Re: Pfändung Weihnachtsgeld
Ich arbeite im öffentlichen Dienst, die wollten sich beim Nebenjob schon nicht aus dem Fenster lehnen und nur die Hälfte anrechnen ohne Beschluss vom Gericht. Da wage ich zu bezweifeln, dass die Jahressonderzahlung umgetauft wird, zumal das ja im Abrechnungsprogramm passieren müsste.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑22. Nov 2019, 10:55
Doofe Frage... Aber könnte ich nicht mit dem AG ausmachen, dass mir als Insolaner auf der Lohnabrechnung dieses unsägliche "Betriebliche Sonderzahlung" durch das angenehme und in die Jahreszeit passende "Weihnachtsgeld" ersetzt wird?!
Also in meinem TV gibt es nur die Jahressonderzahlung Teil 1 im Juli und Teil 2 im November. Fällt halt zufällig einmal in die Urlaubs- und einmal in die Weihnachtszeit, ändert aber nix an der geänderten Bezeichnung.
0
Re: Pfändung Weihnachtsgeld
Ich muss wohl erstmal auf den offiziellen Aushang warten.
Auf dem Ausgang eines anderen Konzernunternehmens steht:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tarifkreis sowie Auzubildende erhalten mit der Endgeldabrechnung im November ein Weihnachtsgeld entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen.
Da steht nichts von betrieblicher Sonderzahlung.
Auf dem Ausgang eines anderen Konzernunternehmens steht:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tarifkreis sowie Auzubildende erhalten mit der Endgeldabrechnung im November ein Weihnachtsgeld entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen.
Da steht nichts von betrieblicher Sonderzahlung.
0
Re: Pfändung Weihnachtsgeld
Meines Wissens nach ist das so richtig, weil es als betriebliche Sonderzahlung läuft. Würde es direkt als Weihnachtsgeld gehen, wäre es was anderes
Allerdings bin ich nur ein Laie auf dem Gebiet.
Viel Erfolg
LG
Allerdings bin ich nur ein Laie auf dem Gebiet.
Viel Erfolg
LG
0
Re: Pfändung Weihnachtsgeld
Wenn das bei dir da tatsächlich so drinsteht als "Weihnachtsgeld" dann kannst du auf jeden Fall mal versuchen das durchzusetzen, dass das auch als solches deklariert wird. Wer nicht wagt der nicht gewinnt.Der_H hat geschrieben: ↑22. Nov 2019, 12:04 Ich muss wohl erstmal auf den offiziellen Aushang warten.
Auf dem Ausgang eines anderen Konzernunternehmens steht:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tarifkreis sowie Auzubildende erhalten mit der Endgeldabrechnung im November ein Weihnachtsgeld entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen.
Da steht nichts von betrieblicher Sonderzahlung.
LG
0