Ich sehe gerade, so hast Du es oben schon geschrieben:
" ... das JC darf weiter aufrechnen ..."
wenn es mit der Aufrechnung vor der Eröffnung bereits begonnen hatte ?
Also egal, dass es ja Insolvenzforderungen sind und in der Tabelle stehen und Gläubiger im Inso-Verfahren ja eigentlich gleichermaßen "bedient" weren sollen ?
Also alle Gläubiger sind gleich, nur manche sind gleicher ?
(die Animal Farm läßt grüßen)
Okay, ich hoffe, ich hab es jetzt richtig verstanden ?
Frage zu InsO § 94 ff Thema Aufrechnung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Frage zu InsO § 94 ff Thema Aufrechnung
Würde das denn bedeuten, die Auskunft der Caritas-SB war doch korrekt?
(dann würde ich doch direkt noch dahin schreiben und mich entschuldigen)
Der Sachverhalt:
Es gibt zwei Rückforderungsbeträge vom Jobcenter,
einmal aus Zeiten vor Eröffnung und
einmal aus Zeiten nach Eröffnung.
Zum Zeitpunkt der Eröffnung gab es de facto noch keine Aufrechnung,
mit der Aufrechnung hat das JC erst ca zwei Jahre nach Eröffnung begonnen.
Wenn das JC nun drei Jahre lang aufrechnen darf,
dann bleibt die Frage:
Darf das Jobcenter die gesamte Summe aufrechnen - oder doch nur max. den Betrag,
der aus Zeiten nach der Eröffnung stammt ?
Sorry, das Juristendeutsch ist echt nicht immer einfach zu verstehen.
(dann würde ich doch direkt noch dahin schreiben und mich entschuldigen)
Der Sachverhalt:
Es gibt zwei Rückforderungsbeträge vom Jobcenter,
einmal aus Zeiten vor Eröffnung und
einmal aus Zeiten nach Eröffnung.
Zum Zeitpunkt der Eröffnung gab es de facto noch keine Aufrechnung,
mit der Aufrechnung hat das JC erst ca zwei Jahre nach Eröffnung begonnen.
Wenn das JC nun drei Jahre lang aufrechnen darf,
dann bleibt die Frage:
Darf das Jobcenter die gesamte Summe aufrechnen - oder doch nur max. den Betrag,
der aus Zeiten nach der Eröffnung stammt ?
Sorry, das Juristendeutsch ist echt nicht immer einfach zu verstehen.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Frage zu InsO § 94 ff Thema Aufrechnung
Es kommt darauf an wie genau Du Deinen Fall dargestellt hast. So pauschal wie Du es in Deinem Ausgangposting dargestellt hast, ist die Antwort m.E. nicht ganz richtig.
Ich gehe mal davon aus, dass sie dann nun die "neue" Forderung aufrechnen. Andersrum würde es m.E. nicht rechtens sein - im Endeffekt ist es aber vielleicht auch ein Fall von "Jacke wie Hose";)MrsRob hat geschrieben: ↑18. Nov 2019, 20:58 Der Sachverhalt:
Es gibt zwei Rückforderungsbeträge vom Jobcenter,
einmal aus Zeiten vor Eröffnung und
einmal aus Zeiten nach Eröffnung.
Zum Zeitpunkt der Eröffnung gab es de facto noch keine Aufrechnung,
mit der Aufrechnung hat das JC erst ca zwei Jahre nach Eröffnung begonnen.
PS: Sorry, es ist natürlich nicht "Jacke wie Hose" weil die alte Forderung ja restschuldbefreit würde.
Es sollte also bei der Geschichte aktuell die neue (nach Eröffnung entstandene) Forderung aufgerechnet werden.
Bei der Konstellation m.E. nur die Forderung die nach Eröffnung entstanden ist.
Dafür ist es ja auch da;)
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29