Frage zu InsO § 94 ff Thema Aufrechnung

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Witwe Bolte
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Re: Frage zu InsO § 94 ff Thema Aufrechnung

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich sehe gerade, so hast Du es oben schon geschrieben:
" ... das JC darf weiter aufrechnen ..."

wenn es mit der Aufrechnung vor der Eröffnung bereits begonnen hatte ?
Also egal, dass es ja Insolvenzforderungen sind und in der Tabelle stehen und Gläubiger im Inso-Verfahren ja eigentlich gleichermaßen "bedient" weren sollen ?

Also alle Gläubiger sind gleich, nur manche sind gleicher ?
(die Animal Farm läßt grüßen)

Okay, ich hoffe, ich hab es jetzt richtig verstanden ?
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caffery
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Re: Frage zu InsO § 94 ff Thema Aufrechnung

Beitrag von caffery »

Ja, ich glaube Du hast es nun richtig verstanden:)
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Witwe Bolte
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Re: Frage zu InsO § 94 ff Thema Aufrechnung

Beitrag von Witwe Bolte »

Würde das denn bedeuten, die Auskunft der Caritas-SB war doch korrekt?
(dann würde ich doch direkt noch dahin schreiben und mich entschuldigen)

Der Sachverhalt:
Es gibt zwei Rückforderungsbeträge vom Jobcenter,
einmal aus Zeiten vor Eröffnung und
einmal aus Zeiten nach Eröffnung.

Zum Zeitpunkt der Eröffnung gab es de facto noch keine Aufrechnung,
mit der Aufrechnung hat das JC erst ca zwei Jahre nach Eröffnung begonnen.

Wenn das JC nun drei Jahre lang aufrechnen darf,
dann bleibt die Frage:
Darf das Jobcenter die gesamte Summe aufrechnen - oder doch nur max. den Betrag,
der aus Zeiten nach der Eröffnung stammt ?

Sorry, das Juristendeutsch ist echt nicht immer einfach zu verstehen.
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caffery
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Re: Frage zu InsO § 94 ff Thema Aufrechnung

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 18. Nov 2019, 20:58 Würde das denn bedeuten, die Auskunft der Caritas-SB war doch korrekt?
(dann würde ich doch direkt noch dahin schreiben und mich entschuldigen)
Es kommt darauf an wie genau Du Deinen Fall dargestellt hast. So pauschal wie Du es in Deinem Ausgangposting dargestellt hast, ist die Antwort m.E. nicht ganz richtig.
MrsRob hat geschrieben: 18. Nov 2019, 20:58 Der Sachverhalt:
Es gibt zwei Rückforderungsbeträge vom Jobcenter,
einmal aus Zeiten vor Eröffnung und
einmal aus Zeiten nach Eröffnung.

Zum Zeitpunkt der Eröffnung gab es de facto noch keine Aufrechnung,
mit der Aufrechnung hat das JC erst ca zwei Jahre nach Eröffnung begonnen.
Ich gehe mal davon aus, dass sie dann nun die "neue" Forderung aufrechnen. Andersrum würde es m.E. nicht rechtens sein - im Endeffekt ist es aber vielleicht auch ein Fall von "Jacke wie Hose";)
PS: Sorry, es ist natürlich nicht "Jacke wie Hose" weil die alte Forderung ja restschuldbefreit würde.
Es sollte also bei der Geschichte aktuell die neue (nach Eröffnung entstandene) Forderung aufgerechnet werden.
MrsRob hat geschrieben: 18. Nov 2019, 20:58 Wenn das JC nun drei Jahre lang aufrechnen darf,
dann bleibt die Frage:
Darf das Jobcenter die gesamte Summe aufrechnen - oder doch nur max. den Betrag,
der aus Zeiten nach der Eröffnung stammt ?
Bei der Konstellation m.E. nur die Forderung die nach Eröffnung entstanden ist.
MrsRob hat geschrieben: 18. Nov 2019, 20:58 Sorry, das Juristendeutsch ist echt nicht immer einfach zu verstehen.
Dafür ist es ja auch da;)
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Witwe Bolte
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Re: Frage zu InsO § 94 ff Thema Aufrechnung

Beitrag von Witwe Bolte »

Danke für die Aufklärung, caffery.
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