Dein neuer Verdienst hat ja nichts mit der alten Vermögensauskunft zutun und sollte auch keine Auswirkungen haben.
Bei meiner letzten Auskunft, habe ich in etwa das gleiche verdient, was Du demnächst verdienen wirst. Maximal den GV würde ich informieren.
Freibetrag und Schuldnervergleich
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich
Warum?
Nach einer eV gibt es doch keine Pflicht zu einer "Änderungsmitteilung"?
Wenn der GV von sich aus wieder kommt und fragt, dann natürlich.
Nach einer eV gibt es doch keine Pflicht zu einer "Änderungsmitteilung"?
Wenn der GV von sich aus wieder kommt und fragt, dann natürlich.
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich
Stimmt!
Ich habe ja maximal geschrieben und hätte vielleicht schreiben sollen, wenn überhaupt.
Ich habe ja maximal geschrieben und hätte vielleicht schreiben sollen, wenn überhaupt.
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