Freibetrag und Schuldnervergleich

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von arreis »

Dein neuer Verdienst hat ja nichts mit der alten Vermögensauskunft zutun und sollte auch keine Auswirkungen haben.
Bei meiner letzten Auskunft, habe ich in etwa das gleiche verdient, was Du demnächst verdienen wirst. Maximal den GV würde ich informieren.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

Warum?

Nach einer eV gibt es doch keine Pflicht zu einer "Änderungsmitteilung"?

Wenn der GV von sich aus wieder kommt und fragt, dann natürlich.
0
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von arreis »

Stimmt!
Ich habe ja maximal geschrieben und hätte vielleicht schreiben sollen, wenn überhaupt. :D
0
Antworten