Freibetrag und Schuldnervergleich

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paradiesvogel24
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Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von paradiesvogel24 »

Meine Situation sieht so aus das ich zur Zeit arbeitssuchend bin und am 15.11.2019 in Beschäftigung bin und über meinen Freibetrag verdienen werde.

Laut der Schuldnerberatung habe ich einen Freibetrag von ca: 1622€ da ich meiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig bin. Da ich jetzt 2500€ Brutto/ 1950€ Netto bekommen werde müssten theoretisch 328€ vom Gehalt oder Konto abgezogen werden aber laut der Gebührentabelle habe ich gesehen das es nur ca. 146€ sind.

Das irritiert mich etwas und ich würde gerne wissen wie es zu dem Unterschied kommt?

Ich habe 5200€ Schulden bei Gläubigern und einen Titel und den nächsten Mahnbescheid auf dem Tisch wobei dieser von einer Telefongesellschaft ungerechtfertigt ist aber ich es nicht mehr beweisen kann da ich die Briefkorrespodenzen nicht mehr habe.

Ich hatte die Gläübiger über die Zahlungsunfähigkeit und die Stundung für 2 Jahre gebeten was sie natürlich abgelehnt haben.
Ein Gläubiger hatte mir sogar Lohnpfändung und Kontosperrung beantragt was ich zum Glück dann des P-Kontos wieder retten konnte. Ich würde ungern in Privatinsolvenz gehen und zumal ich ein Nebengewerbe habe und würde gerne eine Ratenzahlung mit den Gläubigern vereinbaren aber die Frage ist ob das noch geht oder ob diese trotzdem den Gehalt oder das Konto pfänden werden?

Ein weiteres Inkassobüro hat mir jetzt einen Mahnbescheid zugeschickt und will sich wohl denke ich einen weiteren Titel dadurch erwirken.

Gibt es noch eine Möglichkeit sich mit den Gläubigern mit und ohne Titel so zu einigen das man die Kontopfändung aufheben kann und den Lohnanteil nicht Pfänden und ich diese mit Raten bedienen könnte oder ist es dafür zu spät.

Natürlich würde ich ungerne den Arbeitgeber über Lohn- oder Kontopfändung Informieren da einige dann lieber wegen dem erhöhtem Personalaufwand lieber die Mitarbeiter nicht einstellen oder kündigen.
Ich freue mich auf schnelle Antwort.

Ich habe zwar die Gläubiger darüber informiert das ich eine Vemögensauskunft abgegeben habe aber diese wollen trotzdem das ich deren Vermögensaukunft ausfülle

Ebenfalls schreibt ein Gläubiger das sie beim Amtsgericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt haben.

Was soll ich jetzt machen?
Soll ich diese noch einmal versuchen zu kontaktieren und versuchen mich mit denen zu einigen?
Werden die die Kontopfändung aufheben oder mich nur in die Irre führen wollen?
Was haltet ihr von den Schuldnervergleichen?
Oft sollen diese angeblich viel Schulden einsparen aber wollen 20% von dem eingespartem Betrag den ich nicht sofort bezahlen kann.

Ich freue mich auf eine schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

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Hi paradiesvogel24,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freibetrag und Schuldnervergleich" geschaut?
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insolaner
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von insolaner »

Zumindest zur ersten Frage kann ich definitiv etwas sagen, der Unterschied zwischen Pfändungsfreigrenze und Einkommen ist mitnichten der Betrag, der gepfändet wird, es verbleibt Dir ein Teil (also hier die rund 182 Euro) des Mehrverdienstes.

Sonst hättest Du ja keinen Grund, ein höheres Einkommen anzustreben, wenn Du jedesmal bis auf die Pfändungsfreigrenze herunter gepfändet würdest.

Bei den anderen Fragen bin ich eher raus, da können wir die Profis hier deutlich bessere Auskünfte geben. Vorab nur soviel: bevor Du etwas unterschreibst, lies es dreimal durch, oder lass es besser von jemandem lesen. Gerne werden in solchen vorgeblich schuldnerfreundlichen Vereinbarungen Einigungsgebühren oder ähnlicher "Spesenkäse" versteckt, die lediglich zur Gewinnmaximierung der Inkassobude dienen.
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imker
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von imker »

Meine Einschätzung dazu ist, dass

1. sog. Inkassobuden dem durchschnittlichen Schuldner etwas überlegen sind
2. ohne detaillierte Kenntnisse der Gläubigerstuktur im Forum eher gutgemeinte und erprobte, aber nicht immer sichere Handlungsanweisungen gegeben werden
3. wenn ich betroffen sein würde, die Sachen vor das Amtsgeriht zerren würde und dort Vergleiche mit der Begründung anstreben würde, dass "reichlich" Schulden und Unterhaltsverpflichtungen zu bedienen sind (also JAMMERN)
4. Zahlungen auf dem Überweisungsträgen immer den Hinweis tragen müssen "auf die Hauptforderung"

5. die Schuldenursache geklärt und "bearbeitet/beseitigt" sein muss, sonst wird das doch noch zum Dauerthema.

Ich mag nicht zu dem Versuch raten, sich wegen einer Aufhebung von Pfändungen mit dem Gläubiger/Inkassobuden in Verbindung zu setzen - die sind da sehr professionell und sorgen dafür, dass der Vergleich meist nur für 6 Monate fest vereinbart wird und zusätzliche Kosten vertraglich vereinbart werden.

ME kann es sehr helfen, Beratung "einzukaufen" und darüber nachzudenken, ob nicht ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ein Ausweg darstellt - läuft parallel eine Scheidungssache mit Unterhalt??? Schulden können den Unterhalt mindern - ist aber alles nichts für "selbst machen".
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

paradiesvogel24 hat geschrieben: 30. Okt 2019, 20:10 ...
Natürlich würde ich ungerne den Arbeitgeber über Lohn- oder Kontopfändung Informieren
...
Ich freue mich auf schnelle Antwort.
Gern.
Du brauchst Deinen Arbeitgeber auch nicht zu informieren.
Eine Kontopfändung geht ihn nichts an.
Eine Lohnpfändung kannst Du nicht verhindern - ausser durch Zahlung.

Ich rate zu einem Termin bei einer Schuldnerberatung.
Als "Laie" mit "Inkassobuden" verhandeln?
Da hast Du, fürchte ich, schlechte Karten.
Lass das besser einen Profi machen.
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arreis
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von arreis »

Zunächst die Frage, bleibt Deine Frau unterhaltsberechtigt oder hat sie ein eigenes Einkommen, das aufgrund der Höhe dafür sorgen könnte, dass Deine Frau nicht weiterhin als berechtigt eingestuft werden könnte?

Die Aussage der Schuldnerberatung, dass der Differenzbetrag zwischen Freibetrag und tatsächlichen Verdienst abzuführen ist, ist auf jeden Fall falsch.

Der momentane Freibetrag bei einer unterhaltsberechtigten Person liegt bei 1629,99 € ,eine Pfändung beginnt bei 1630,- € mit 3,92 € und erhöht sich pro weiterer 10,- € Nettoverdienst um 5,- €, d.h. für dich, dass sich um eine Pfändung von 163,92€ handeln würde. Sollte Deine Frau als unberechtigt eingestuft werden, wären es 539,99 €.

Bei beiden Varianten kommt es auch auf die Zusammensetzung des Lohns an, es gibt zahlreiche Lohnleistungen die nur teilweise - oder gar nicht einer Pfändung unterliegen.


Das Du schon bei einer Schuldnerberatung gewesen bist, ist ja schon einmal von Vorteil, ob diese bestimmte die richtige ist, muss man allerdings mal hinterfragen.

Ich gebe meinen Vorschreibern Recht, dass man das Ganze nur mit professioneller Hilfe durchziehen sollt, zumal dann wenn es sich um mehrere Gläubiger handelt. Wenn du den Gläubigern, über eine Schuldnerberatung, 150,- € anbietest und die 5200,- € Schulden fix sind, bist Du in rund drei Jahren fertig mit der Angelegenheit.
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paradiesvogel24
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von paradiesvogel24 »

@insolaner
Vielen herzlichen Dank für schnelle Antworte. Das ist ja schon mal gut zu wissen das es sich ja doch noch lohnt trotz Schulden Arbeiten zu gehen. meine Frau Arbeitet nicht daher bin ich ihr gegenüber unterhaltsberechtigt sonst hätte ich das schon im Beitrag erwähnt.
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paradiesvogel24
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von paradiesvogel24 »

qimker
danke für die Antworten. Dsa mit dem Amtsgericht macht ja nur Sinn wenn noch keine Titel bestehen und ein Mahnbescheid vorliegt oder?

Ja die Inkassobuden sind nicht ganz koscha, verstehe nicht das der Staat diese ganze Gebührenordnung und Handlungsweise überhaupt zulässt.

Was meinst du mit Beratung einkaufen?
Schuldenverglsichfirmen zu engagieren?
ich hatte mal mit einer Kontakt und die wollten bei 5000€ 1000€ an Gebühren haben und behaupten das sie bei einer Ratenzahlung die Schulden halbieren könnten?
Wie soll das gehen?
Habe ein Angebot einmalig 19€ zu bezahlen um damit sich der Berater einen Überblick verschafft ob eine Schuldenregulierung möglich ist und dann soll ich 20% auf die Schuldeneinsparung bezahlen was selbst bei 2500-3000 immer noch 500-600€ ausmachen würden die ich nicht auf einmal aufbringen könnte sonst könnte ich ja die Schulden ja auch bezahlen.

Scheidung und Unterhaltsansprüche habe ich nicht.
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paradiesvogel24
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von paradiesvogel24 »

MrsRob Normal wird überall gesagt oder der AG fragt ob man Lohnpfändungen oder Insolvenz hat.
Meine Frage war ob ich Lohn- und Kontopfändung aufheben kann indem ich mich mit den Gläubigern einige und ob diese sich darauf einlassen ohne das sie an mein Gehalt oder Konto dran gehen.
Zur Zeit bin ich ja arbeitslos und die wissen ja nicht wo ich demnächst arbeite oder finden die das raus?
Die Schuldnerberatungen sind so selten bis gar nicht erreichbar und haben lange Wartezeiten.
MrsRob hat geschrieben: 31. Okt 2019, 08:23 Du brauchst Deinen Arbeitgeber auch nicht zu informieren.
Eine Kontopfändung geht ihn nichts an.
Eine Lohnpfändung kannst Du nicht verhindern - ausser durch Zahlung.
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Witwe Bolte
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

Hier hat keiner eine Glaskugel ...
Aber warum sollte sich ein Gläubiger JETZT auf eine Einigung mit Dir einlassen, wenn er bereits einen Titel hat?
Da ist ja schon einige Zeit vergangen, nicht?

Wer er will, findet ein Gläubiger es schnell raus, ob Du einen AG hast.
Spätestens, wenn Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben musst.

Wenn Du meinst, Du kannst gut verhandeln, dann:
Versuch macht kluch!
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paradiesvogel24
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Re: Freibetrag und Schuldnervergleich

Beitrag von paradiesvogel24 »

Ja das stimmt nur habe ich die erst vor 6 Monaten abgegeben und bin noch arbeitslos daher könnte das für die interessant sein dachte ich.
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