Ich dürfte inzwischen bei einem fünfstelligen Betrag sein, dass zu wenig Geld geflossen ist, kann ich damit also ausschließen.
Darum gehts aber auch nicht. Hier wird Recht haben und Recht bekommen mal wieder sehr auf die Probe gestellt und meine Nerven diesbezüglich überstrapaziert.
Für mich persönlich war es Voraussetzung, dass nur die Hälfte angerechnet wird. Bei voller Anrechnung bevorzuge ich es dann doch lieber, mehr Freizeit zu haben, nachdem es überobligatorische Arbeit ist.
Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt
Wie bereits mal vorher ausgeführt gibt es keine eindeutige Rechtsprechung. Es gibt den einen Beschluss des BGH, der betraf aber einen Rentner, der überhaupt keine Erwerbsobliegenheit mehr hat. Dann gab es eine BGH-Entscheidung, aus der man zumindest die Tendenz dazu herauslesen kann. Hintergrund ist ja nun mal, dass der mit 2 Arbeitgebern genauso gestellt werden soll als wenn er einen hat. Und sobald man Volltags bereits arbeitet, kann die überobligatorische Tätigkeit wie Überstunden angesehen werden; so der renommierte Stöber:Forderungspfändung. Aber - wie gesagt- obergerichtliche Rechtsprechung gibt es dazu nicht.
Genau so verhält es sich mit dem Zusammenrechnungsbeschluss. Auch da ist nicht geklärt, ob diese Abrechnung im Beschluss tenoriert werden muss oder ob der Drittschuldner das von sich aus beachten muss. Also ganz blöd sind die beim Gericht nicht. Ihnen blieb bei Beschlussanordnung die sofortige Beschwerde. Die hätten sie einlegen können und einwenden, dass §850a ZPO nicht beachtet und angeordnet wurde. Ob das aussichtsreich gewesen wäre, kann man nicht sagen. Denn es könnte theoretisch auch notwendig sein, eine Zivilklage einzureichen. Genau wird man es wohl erst wissen, wenn ein Schuldner diesen Weg mal geht.
Genau so verhält es sich mit dem Zusammenrechnungsbeschluss. Auch da ist nicht geklärt, ob diese Abrechnung im Beschluss tenoriert werden muss oder ob der Drittschuldner das von sich aus beachten muss. Also ganz blöd sind die beim Gericht nicht. Ihnen blieb bei Beschlussanordnung die sofortige Beschwerde. Die hätten sie einlegen können und einwenden, dass §850a ZPO nicht beachtet und angeordnet wurde. Ob das aussichtsreich gewesen wäre, kann man nicht sagen. Denn es könnte theoretisch auch notwendig sein, eine Zivilklage einzureichen. Genau wird man es wohl erst wissen, wenn ein Schuldner diesen Weg mal geht.
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt
So ganz will ich das nicht bei meinem zuständigen Gericht unterschreiben, dass die nicht ganz blöd sind. Als ich die Erinnerung einlegte, wurde alles abgeschmettert, weil ich mich ja schließlich bereits hätte äußern können im Zuge der Stellungnahme des Treuhänders.
Zu was soll ich denn bitte Stellung beziehen, wenn ich davon ausgehe, dass der Beschluss allein deswegen beantragt wurde, weil das so sein muss? Kann ich noch nicht mal davon ausgehen, dass diese sog. Rechtspfleger zumindest gelegentlich mal ein wenig die Rechtssprechung links und rechts von sich beobachten?
Zu was soll ich denn bitte Stellung beziehen, wenn ich davon ausgehe, dass der Beschluss allein deswegen beantragt wurde, weil das so sein muss? Kann ich noch nicht mal davon ausgehen, dass diese sog. Rechtspfleger zumindest gelegentlich mal ein wenig die Rechtssprechung links und rechts von sich beobachten?
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt
Haben Sie Rechtsmittel eingelegt („Erinnerung“)? Eigentlich wäre das zutreffende RM die sofortige Beschwerde. Und die müsste zum Landgericht gehen.
Wie gesagt, es gibt keine Rechtsprechung links und rechts. Und wie gesagt, es ist noch nicht einmal klar, ob der Rechtspfleger überhaupt die Anordnung treffen kann,oder ob sie klagen müssen ( bei Streit zwischen den Beteiligten).
Wie gesagt, es gibt keine Rechtsprechung links und rechts. Und wie gesagt, es ist noch nicht einmal klar, ob der Rechtspfleger überhaupt die Anordnung treffen kann,oder ob sie klagen müssen ( bei Streit zwischen den Beteiligten).
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt
Kurzes Update:
Habe heute mit einem Insolvenzrechtler telefoniert. Der sagte mir, wenn es im Beschluss so drin steht, dann macht mein AG das so schon richtig
Aber: der Beschluss ist eben falsch, weshalb das Gericht das ändern muss. Leider dann nicht rückwirkend, aber ab Antragstellung muss es berücksichtigt werden. Um zu meinem Recht zu kommen muss ich mich leider wieder mal selber kümmern. Aber die ganzen Schläge in den letzten zwei Jahren haben mich da schon fast abgehärtet. Und so schlecht stehen meine Karten auch nicht, dass der Spuk nächstes Jahr vorbei ist.
Hatte bereits am 12.9. das AG um eine Berichtigung gebeten, heute dann vorsichtshalber mal noch die Beschwerde ans LG geschickt.
Nun heißt es mal wieder warten
Habe heute mit einem Insolvenzrechtler telefoniert. Der sagte mir, wenn es im Beschluss so drin steht, dann macht mein AG das so schon richtig
Aber: der Beschluss ist eben falsch, weshalb das Gericht das ändern muss. Leider dann nicht rückwirkend, aber ab Antragstellung muss es berücksichtigt werden. Um zu meinem Recht zu kommen muss ich mich leider wieder mal selber kümmern. Aber die ganzen Schläge in den letzten zwei Jahren haben mich da schon fast abgehärtet. Und so schlecht stehen meine Karten auch nicht, dass der Spuk nächstes Jahr vorbei ist.
Hatte bereits am 12.9. das AG um eine Berichtigung gebeten, heute dann vorsichtshalber mal noch die Beschwerde ans LG geschickt.
Nun heißt es mal wieder warten
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt
Gestern kam der Beschluss des Gerichts, dass das Nebeneinkommen nur zur Hälfte berücksichtigt werden darf.
Es lohnt sich also ab und zu, lästig zu sein.
Es lohnt sich also ab und zu, lästig zu sein.
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt
Glückwunsch!
Und?
Wie ist es jetzt?
Ab wann gilt dieser neue Beschluß jetzt?
Wurde damit der erste korrigiert?
Ich würde es Dir wünschen, dass es jetzt eine schöne Nachzahlung gibt!
Ja, man darf auch den "Profis" nicht immer trauen.
Besser ist es, immer nachzufragen - und ggf. nachzuhaken.
Nochmal: Glückwunsch!
Und?
Wie ist es jetzt?
Ab wann gilt dieser neue Beschluß jetzt?
Wurde damit der erste korrigiert?
Ich würde es Dir wünschen, dass es jetzt eine schöne Nachzahlung gibt!
Ja, man darf auch den "Profis" nicht immer trauen.
Besser ist es, immer nachzufragen - und ggf. nachzuhaken.
Nochmal: Glückwunsch!
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt
Danke!
Nee, rückwirkend geht so was leider nicht. Aber ab Antragstellung gilt das Ganze, in meinem Fall ab September. Und evtl. zeigt sich mein AG kulant, dann ließe sich freiwillig bis zu drei Monate rückwirkend etwas machen.
Nee, rückwirkend geht so was leider nicht. Aber ab Antragstellung gilt das Ganze, in meinem Fall ab September. Und evtl. zeigt sich mein AG kulant, dann ließe sich freiwillig bis zu drei Monate rückwirkend etwas machen.
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