ich denke aktuell viel zu viel (unnötig) nach.
Es geht um das Thema Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Bei mir zu Hause war bis dato noch nie ein GV gewesen. Ich hatte lediglich vor 4 Monaten, obwohl ich zu Hause war, ein Brief des Obergerichtsvollziehers meines Gebietes im Briefkasten. Der Brief war nicht frankiert, daher wurde er wohl persönlich eingeworfen. Darin wurde ich aufgefordert, 3 Wochen später beim OGV im Amtsgericht die Vermögensauskunft abzugeben. Dies habe ich dort gemacht und alles wahrheitsgemäß beantwortet, dass ich nix wertvolles zu Hause habe. Wurde vom OGV auch nur gefragt, ob ich wertvolle Sachen wie teuren Schmuck oder Gemälde zu Hause hätte, was ich verneint habe.
Er meinte dann noch, dass ich durch die Auskunft nun Ruhe hätte erstmal.
Danach gingen eben viele Mahn und Vollstreckungsbescheide ein, aber wohl durch die Vermögensauskunft Auskunft, in die die Gläubiger Einsicht erhalten, blieb ich von Gerichtsvollziehern zu Hause verschont.
Meine Frage nun - hätte der OGV sich nicht damals bei mir zu Hause versichern müssen, dass nix pfändbares da ist?
Heute kam auch wieder ein Schreiben des OGV, dass er eine Forderung ins Schuldner Verzeichnis eingetragen hat und dem Gläubiger nun mitgeteilt hat, dass bei mir laut Vermögensauskunft nichts zu holen wäre.
Will mich ja nicht beschweren, hab nix wertvolles da. Mein Fernseher ist 6 Jahre alt und kostet damals 799 Euro und ich habe einen alten PC.