Durchsuchungsverweigerung

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Wolleinsolvenz
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Durchsuchungsverweigerung

Beitrag von Wolleinsolvenz »

Hallo,
Kürzlich war ich beim Gerichtsvollzieher. Dort habe ich eine Auflistung meiner Schulden beantragt. Dies musste ich laut Anwalt tun, um in die PI gehen zu können.
Heute hatte ich Post vom Gerichtsvollzieher, wegen einer Zwangsvollstreckungssache. Die eidesstattliche Versicherung habe ich bereits abgegeben. In dem aktuellen Brief steht, dass der Gerichtsvollzieher es als durchsuchungsverweigerung wertet wenn ich mich nicht fristgerecht innerhalb 14 Tagen melde oder bezahle. Ich habe eine kleine Rente (800€) und kann den Betrag auch nicht in Raten Zahlen. Die PI ist in dieser Frist sicher noch nicht gestartet. Eine Durchsuchung der Wohnung nach v Wertsachen hatte ich auch schon.
Ich möchte gerne verhindern, dass hier die Polizei oder sonst wer auftaucht. Ist es überhaupt legal, es als durchsuchungsverweigerung zu Werten?
MfG wolleinsolvenz
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Re: Durchsuchungsverweigerung

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Hi Wolleinsolvenz,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Durchsuchungsverweigerung" geschaut?
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Sawyer30
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Re: Durchsuchungsverweigerung

Beitrag von Sawyer30 »

Das ist aber komisch.. Darf der Gerichtsvollzieher das? Du liegst ja mit deiner Rente sowieso im unpfändbaren Bereich, das Geld steht dir voll zum Leben zur Verfügung. Ich würde mal mit dem Gerichtsvollzieher oder der Schuldenberatung Kontakt aufnehmen. Normal darf der dir doch gar nichts mehr. Wenn du die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, hast du normalerweise erstmal Ruhe, es sei denn, es hätte sich an deinem Einkommen etwas wesentlich verbessert, so dass man eben etwas pfänden könnte. Würde mal dort nachhaken beim Amtsgericht, wo du auch deine eidesstattliche Versicherung abgegeben hast.
Ich hatte meine im Juli diesen Jahres abgegeben und außer der gelben Post, dass alle Gläubiger einen Titel gegen mich haben, hatte ich auch bisher nun Ruhe vor Besuchen vor Gerichtsvollziehern, da ich eben auch bei Abgabe der EV mitteilte, dass ich eben nichts da habe, was gepfändert werden könnte. Trotz meines P Kontos, versuchen die Gläubiger zwar, bei meiner Bank ihre Forderung anzumelden (Kontopfändung), müssen sich aber hinten anstellen.
Ansonsten habe ich diesbezüglich erstmal Ruhe, meinen unpfändbaren Betrag zum Leben und fertig.
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tidus82
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Re: Durchsuchungsverweigerung

Beitrag von tidus82 »

Also grundsätzlich kann der GV so oft kommen, wie er will bzw. beauftragt wird.
Wenn er die Vermutung hat, dass nach Abgabe der EV sich etwas an deinem Besitztum geändert hat, dann kann er natürlich wieder kommen.
Üblicherweise passiert das jedoch so gut wie nie, weil der GV ja auch eine Schadensminderungspflicht hat.

Im o.g. Fall wird es einfach eine Drohung sein für die Leute, die sich nicht melden. Ruf einfach an, besprich alles mit ihm und dann wird alles gut sein. Hauptsache du reagierst und zeigst ihm, dass du genauso gewillt bist das ganze zu klären.
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Wolleinsolvenz
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Re: Durchsuchungsverweigerung

Beitrag von Wolleinsolvenz »

Wie gesagt war ich erst kürzlich dort. Die eidesstattliche Versicherung habe ich auch erst dieses Jahr abgegeben. Mir kommt es eher so vor, als wolle er Druck machen, weil ich ja in die PI möchte. Ich frage mich nur ob so ein Verfahren üblich, bzw erlaubt ist. Das macht für mich eher den Eindruck eines unseriösen Geldeintreibers als eines Obergerichtsvollziehers.
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tidus82
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Re: Durchsuchungsverweigerung

Beitrag von tidus82 »

Ich denke eher nicht, dass er damit irgendwie Druck ausüben möchte - ein Gerichtsvollzieher verdient nicht daran indem er dich pfändet oder nicht. Er erhält sein Geld durch den Auftraggeber, der das am Ende wieder bei dir einfordert. Also der GV hat nichts davon, wenn er Druck bei dir ausübt. Im Gegenteil, normalerweise versuchen Gerichtsvollzieher immer wohlgesonnen zu den Schuldnern zu sein, denn nichts ist schlimmer für einen GV einen echt ätzenden, besserwisserischen oder gar problematischen Schuldner entgegenzutreten - auch wenn er am Ende am längeren Hebel sitzt, will er es jedoch nicht provozieren.

Ich denke eher, das ist ein üblicher Textbaustein, den er allen Schuldnern schickt. Er wird dir nicht gesondert einen Brief tippen, nur weil du bereits die EV abgegeben hast oder so. :) für ihn bist du nur einer von Vielen. Es sei denn du fällt irgendwie negativ auf.

Verfolge einfach deinen Plan der PI. Und wenn du verhindern möchtest, dass er mit Polizei auftritt, dann melde dich einfach bei ihm. Wahrscheinlich wird er sagen: „Huch, ja - ist doppelt gelaufen, sorry“
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Wolleinsolvenz
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Re: Durchsuchungsverweigerung

Beitrag von Wolleinsolvenz »

Hab ihn heute erreicht, man hat ja nur ein Zeitfenster von 2 Stunden pro Woche, verteilt auf 2 Tage. Er schickt es so zurück, muss mich vorerst also nicht Sorgen.
Danke für eure Antworten!
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