Umzug in WVP

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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SamSH
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Umzug in WVP

Beitrag von SamSH »

Hallo liebe Mitleser und Antworter, 
ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage/n helfen. 
Wie Ihr aus meinem Niknamen entnehmen könnt, komme ich aus Schleswig Holstein.

Folgende Ausgangslage :
Ich bin verheiratet und befinde mich in den letzten 12 Monaten in der Verbraucherinsolvenz. 
Eröffnung Verfahren im September 2015.
Aufhebung Insolvenzverfahren, 08/2016

Seit September 2016 befinde ich mich eben in der Wohlverhaltensphase.
Zum Verständnis, mein Verfahren dauert deshalb 5 Jahre, weil ich seit der WVP in Raten meine Verfahrenskosten bezahlt habe.

So, die jetzige Wohnung bewohnen wir seit 2012, bei Eröffnung wurde der Vermieter angeschrieben bzgl Kaution.
Jetzt folgendes : Ich und meine Frau haben, zum 01.01.2020 eine neue Wohnung gefunden und letzte Woche hierfür den Mietvertrag unterzeichnet.

Eine Schufaauskunft wurde seitens des Vermieters nicht gefordert. (Älteres Ehepaar, wo man sich als Mieter auch ein wenig ums Haus kümmern muss) Nur Einkommensnachweise von mir und meiner Frau. (Neue Kaution in bar hinterlegt)
Deshalb habe ich auch von meinem Verfahren nichts erwähnt.

Jetzt zu meinen Fragen,

Was passiert mit der Kaution der alten Wohnung, bekommen wir diese zurück ? Oder behält die der Treuhänder ein ?

Und die wichtigste Frage :

Wird der neue Vermieter vom Treuhänder angeschrieben??

(Mein Wissensstand ist, dass der Treuhänder dies nicht mehr darf wenn man in der WVP ist sondern nur im eröffneten Verfahren.
Und ich dem Treuhänder und Gericht nur meine neue Adresse mitteilen muss und die Sache damit erledigt ist.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
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Re: Umzug in WVP

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Hi SamSH,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Umzug in WVP" geschaut?
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insolaner
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Re: Umzug in WVP

Beitrag von insolaner »

Moin, und Glückwunsch zur neuen Wohnung!

Wie ist denn das Verhältnis zum "alten" Vermieter? Vielleicht könntet ihr ja noch vorhandene Mängel, die ihr ansonsten sowieso beseitigen müsstet, mit der dortigen Kaution begleichen.

Und/oder auch, wenngleich es so einfach nicht zulässig ist, die letzten Monatsmieten (natürlich nur nach Absprache mit dem Vermieter!) "abwohnen".

Andererseits kann es ja bei manchen Vermietern auch extrem lange dauern, bis die Kaution letzten Endes zurückgezahlt wird, zB. wenn noch eine anstehende Nebenkostenabrechnung offen ist, in welche Richtung auch immer...

Wurde denn die Kaution, die derzeit gezahlt ist, schon im Insolvenzverfahren irgendwo erwähnt?
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SamSH
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Re: Umzug in WVP

Beitrag von SamSH »

Hallo, das Verhältnis zum "alten" Vermieter ist schon ganz okay.

Ja wir bewohnten die Wohnung ja seit 2012 also musste man die Kaution ja als Vermögen angeben, weil die Eröffnung erst 2015 war.

Aber hat der TH in der WVP überhaupt Anspruch auf die Kaution?
Dachte nur im eröffneten Verfahren zieht er diese zur Masse ??

Wird der neue Vermieter vom Treuhänder angeschrieben??

(Mein Wissensstand ist, dass der Treuhänder dies nicht mehr darf wenn man in der WVP ist sondern nur im eröffneten Verfahren.
Und ich dem Treuhänder und Gericht nur meine neue Adresse mitteilen muss und die Sache damit erledigt ist.
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Käsebrot
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Re: Umzug in WVP

Beitrag von Käsebrot »

Dem ist auch so.

Der TH und das Gericht müssen über dennUmzug informiert werden. Das war‘s aber auch. Anspruch auf die Kaution hast nur mehr du, du musst da auch nicht tricksen o. ä.
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tidus82
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Re: Umzug in WVP

Beitrag von tidus82 »

SamSH hat geschrieben: 26. Sep 2019, 06:40 Aber hat der TH in der WVP überhaupt Anspruch auf die Kaution?
Dachte nur im eröffneten Verfahren zieht er diese zur Masse ??
Richtig, wenn der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis freigegeben hat - was der normale Werdegang ist, und keine Nachtragsverteilung bei der Aufhebung des Verfahrens angeordnet wurde, dann ist die Kaution dir.
Mein Vermieter wollte sich das jedoch damals von meinem Treuhänder bestätigen lassen, da mein Vermieter gar keine Ahnung hat und natürlich auch nichts falsch machen wollte. Mein Treuhänder hat nen Zweizeiler aufgesetzt und hat bestätigt, dass die Kaution an mich ausgezahlt werden durfte.

P.S.: Es freut mich zu lesen, dass du eine Wohnung gefunden hast :-) Insbesondere wenn man immer wieder liest, wie schwer es doch ist, dann ist ein Fünkchen positive Rückmeldung doch ganz aufbauend, dass es noch Vermieter gibt, die nicht so wert auf eine Schufa-Auskunft legen und auch scheinbar keine Selbstauskunft verlangen. :-)
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SamSH
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Re: Umzug in WVP

Beitrag von SamSH »

Ja das ich den Umzug mitteilen muss ans Gericht und an den TH ist mir bewusst. Mache ich auch früh genug.

Teile ich dann einfach nur die neue Adresse mit ?
Oder Mietvertrag auch vorlegen?

Und die wichtigste Frage wurde mir noch nicht beantwortet:)

Wird der TH den neuen Vermieter anschreiben? Oder hat er hierfür keine Berechtigung mehr ?
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Käsebrot
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Re: Umzug in WVP

Beitrag von Käsebrot »

tidus82 hat geschrieben: 26. Sep 2019, 07:53
Richtig, wenn der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis freigegeben hat - was der normale Werdegang ist, und keine Nachtragsverteilung bei der Aufhebung des Verfahrens angeordnet wurde, dann ist die Kaution dir.
Gibt es solche IV/TH, die das ernsthaft machen? :shock:
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Käsebrot
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Re: Umzug in WVP

Beitrag von Käsebrot »

SamSH hat geschrieben: 26. Sep 2019, 09:13 Ja das ich den Umzug mitteilen muss ans Gericht und an den TH ist mir bewusst. Mache ich auch früh genug.

Teile ich dann einfach nur die neue Adresse mit ?
Oder Mietvertrag auch vorlegen?

Und die wichtigste Frage wurde mir noch nicht beantwortet:)

Wird der TH den neuen Vermieter anschreiben? Oder hat er hierfür keine Berechtigung mehr ?
Zweizeiler ans Gericht: hallo, bin umgezogen, Post bitte ab sofort da hin schicken. Mehr brauchen die nicht. Selbst den Mietvertrag musst du nicht an den TH schicken, geht den gar nix mehr an.

Mein Vermieter wurde nicht angeschrieben, noch nicht mal der Neue, als ich noch im eröffneten Verfahren war und somit die Kaution möglicherweise interessant hätte werden können. In der WVP gibt es auch gar keinen Grund mehr dafür.

Musste erst kürzlich meinen jährlichen Bericht abgeben, da wurde noch nicht mal mehr nach dem Vermieter gefragt (im Gegensatz zu dem, als das Verfahren noch eröffnet war).
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SamSH
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Re: Umzug in WVP

Beitrag von SamSH »

Das sind doch mal extrem gute neue Nachrichten.

Da fällt mir jetzt ein ganzes Gebirge vom Herz hehe :D
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