Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
Nach meinem Verständnis könnten auch grundlos Versagungsanträge gestellt werden. Dennoch würde das Gericht entscheiden, ob eine Verletzung der gesetzlich geregelten Obliegenschaften verletzt wurden und demnach entscheiden.
Ich sehe in meinem Vorhaben keine Verletzung einer Obliegenschaft.
Ich sehe in meinem Vorhaben keine Verletzung einer Obliegenschaft.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
So ist es.
Die meisten meiner Kunden würden Dich für eine derart selbstsichere und entspannte Sicht der Dinge mit Sicherheit beneiden.
In der Regel sind Insolvenzschuldner aber meiner Erfahrung nach darauf aus, jedes Ungemach-Risiko - sei es auch noch so klein - umschiffen zu wollen wenn es irgendwie möglich ist.
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
Danke an dieser Stelle für Deinen Hinweis. Bisher verlief die PI recht unkompliziert. Aus diesem Grund bin ich wahrscheinlich etwas "wagemutig".
Ich werde Deine Argumente in mein Handeln mit berücksichtigen und auch unter Abwegung der gesetzlichen Aspekte meinen Weg begleiten zu versuchen..
Ich werde Deine Argumente in mein Handeln mit berücksichtigen und auch unter Abwegung der gesetzlichen Aspekte meinen Weg begleiten zu versuchen..
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
Ich kann dazu ungefragt nur sagen, dass das Vorgehen auf mich extrem ungewöhnlich und eher dreist, vielleicht naiv, als denn klug und informiert wirkt.
Sicher ist der Schuldner auf dem Weg in die Restschuldbefreiung, wenn er sich angemessen beraten lässt.
Sicher ist der Schuldner auf dem Weg in die Restschuldbefreiung, wenn er sich angemessen beraten lässt.
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
Ich bin echt erstaunt über Eure Aussagen hier, caffery und imker, und da ich allen "Profis" wirklich dankbar bin, die sich in einem Forum wie diesem ehrenamtlich engagieren, möchte ich Euch meine Gedanken dazu sagen und hoffe sehr, sie werden nicht als destruktive Kritik missverstanden.
@imker
hast Du den Eröffnungsthread von Christian überhaupt gelesen?
Was vermutest Du denn, was Christian "vorhat", das klingt ein wenig suspekt, finde ich.
Was ist hier an Christians Plänen "dreist"?
Ich kenne seinen beruflichen Hintergrund nicht und habe keine Ahnung, wie gut seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wären.
Vielleicht bleibt ihm ja gar nichts anderes übrig als die Selbständigkeit, wenn er nicht als "Hartzie" enden will?
Vielleicht will er auch einfach eine "zweite Chance" haben und sieht in der Selbständigkeit eine Möglichkeit dazu?
Die Rechtslage ist doch eindeutig:
a) Der selbständige Insolaner hat die Gläubiger so zu stellen, als ob er angestellt wäre.
So habe ich jedenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts AZ 2 BvR vom 7.12.2016 verstanden - oder hab ich da was falsch verstanden?
b) Der Insolaner darf in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase' (wieder) Vermögen aufbauen.
Was, bitte, ist nun also an Christians Plänen 'dreist' ???
Ich sehe das aus einer ganz anderen Perspektive:
Nicht jeder ist der Typ, um (erfolgreich) selbständig zu sein.
- Pünktlich Feierabend? Vermutlich oft nicht.
- Am Monatsende ist das Geld sicher auf dem Konto? Auch das vermutlich oft nicht.
- Es läuft alles "nach Plan", die Verantwortung tragen andere? Nöö - iss nicht, wenn Du selbständig bist!
Da fällt mir cafferys Kommentar zum Finanzamt (als Gläubiger) wieder ein: "Da will auch keiner, dass Du aufgeben musst" (oder so ähnlich) - ich habe es bei einem guten Freund genau anders erlebt! Die Sachbearbeiterin dort war nach meinem Eindruck "voll abgenervt" von ihm (ich war dabei und versuchte zu vermitteln), sie hat ihm ins Gesicht gesagt: "Ich bin froh, wenn Sie Ihren Laden schließen. Auf Leute wie Sie können wir gut verzichten! Gut, wenn dann ein anderer Ihre Kunden übernimmt, der sich an die Regeln hält und seine Steuern pünktlich zahlt!"
Das "Vergehen" meines Freundes war: Nach dem plötzlichen Unfalltod seiner Frau ist er völlig "aus der Spur" geraten, ist schwer depressiv geworden - und bekam dann auch noch selbst eine Krebsdiagnose. Er konnte sich nur noch mit Mühe um seine Kunden/Arbeit kümmern und alles andere (Büro) blieb liegen, auch die Abgabe der Steuererklärungen. Dann hat das Finanzamt ihn irgendwann exorbitant geschätzt und das konnte er nicht bezahlen. Und als er sich endlich aufgerafft hatte und Hilfe gesucht hat, war der Schätzungsbescheid rechtskräftig - und wurde vollstreckt.
So kann es einem gehen, wenn man selbständig ist. Da ist nix mit 'tariflichem Urlaubsanspruch', nix mit "gelbem Urlaubsschein" (noch nicht einmal, wenn man wirklich ernsthaft krank ist!), nix mit "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" und in diesem Fall auch nichts mit "gesundem Menschenverstand" bei den Menschen im Finanzamt. Es wurde sich einfach auf die Formalien zurückgezogen. Die Frist war um drei Tage überzogen. Und es wurde vollstreckt. Meinem Freund ist nichts geblieben. Kein Haus, keine Altersversorgung, keine Rücklage, kein Betrieb, kein Kfz - gar nichts mehr.
Heute ist er ein "Hartzie" - aber inzwischen wieder "in der Spur" und sagt, seine Lebenszeit ist ihm wichtiger als Arbeit und Geld. Heute besteht sein Ehrgeiz darin, möglichst gut mit möglichst wenig Geld zu leben. Und ich bewundere ihn oft für seine Kreativität! (Und für seine Kochkünste)
Mein Vorschlag an Euch, caffery und imker, lest mal das Buch von David Graeber, "Schulden. Die ersten 5000 Jahre" - und überdenkt mal Eure Haltung gegenüber denen, die Ihr Leben aktiv gestalten wollen und nicht als "Häufchen Elend" vor Eurem Schreibtisch sitzen.
Und macht bitte weiter hier!
Denn Christian (und viele andere) brauchen Eure Kompetenz hier!
Und @Christian: Lieber einmal zuviel als zu wenig fragen, s. Thema 'Vermögensaufbau aus dem pfandfreien Arbeitseinkommen im eröffneten Verfahren' - der 'gesunde Menschenverstand' ist bei juristischen Themen nicht immer ein guter Ratgeber.
So, das war "das Wort zum Freitag" - mußte raus, ich hoffe, Ihr nehmt es einer alten Frau nicht übel.
@imker
hast Du den Eröffnungsthread von Christian überhaupt gelesen?
Er verliert im nächsten Jahr vermutlich seinen Job und plant recht frühzeitig, wie es wohl weitergehen könnte. Eigentlich doch sehr vernünftig - oder nicht?
@caffery
Was vermutest Du denn, was Christian "vorhat", das klingt ein wenig suspekt, finde ich.
Das mag ja sein, dass viele Insolvenzschuldner so reagieren, insbesondere in einer Beratungssituation, wo "der Profi" hinter seinem Schreibtisch sitzt und der Schuldner der "Schuldige" ist ...
Also diese Aussage finde ich wirklich dreist, imker (sorry, aber das muss jetzt mal gesagt werden).
Was ist hier an Christians Plänen "dreist"?
Ich kenne seinen beruflichen Hintergrund nicht und habe keine Ahnung, wie gut seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wären.
Vielleicht bleibt ihm ja gar nichts anderes übrig als die Selbständigkeit, wenn er nicht als "Hartzie" enden will?
Vielleicht will er auch einfach eine "zweite Chance" haben und sieht in der Selbständigkeit eine Möglichkeit dazu?
Die Rechtslage ist doch eindeutig:
a) Der selbständige Insolaner hat die Gläubiger so zu stellen, als ob er angestellt wäre.
So habe ich jedenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts AZ 2 BvR vom 7.12.2016 verstanden - oder hab ich da was falsch verstanden?
b) Der Insolaner darf in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase' (wieder) Vermögen aufbauen.
Was, bitte, ist nun also an Christians Plänen 'dreist' ???
Ich sehe das aus einer ganz anderen Perspektive:
Nicht jeder ist der Typ, um (erfolgreich) selbständig zu sein.
- Pünktlich Feierabend? Vermutlich oft nicht.
- Am Monatsende ist das Geld sicher auf dem Konto? Auch das vermutlich oft nicht.
- Es läuft alles "nach Plan", die Verantwortung tragen andere? Nöö - iss nicht, wenn Du selbständig bist!
Da fällt mir cafferys Kommentar zum Finanzamt (als Gläubiger) wieder ein: "Da will auch keiner, dass Du aufgeben musst" (oder so ähnlich) - ich habe es bei einem guten Freund genau anders erlebt! Die Sachbearbeiterin dort war nach meinem Eindruck "voll abgenervt" von ihm (ich war dabei und versuchte zu vermitteln), sie hat ihm ins Gesicht gesagt: "Ich bin froh, wenn Sie Ihren Laden schließen. Auf Leute wie Sie können wir gut verzichten! Gut, wenn dann ein anderer Ihre Kunden übernimmt, der sich an die Regeln hält und seine Steuern pünktlich zahlt!"
Das "Vergehen" meines Freundes war: Nach dem plötzlichen Unfalltod seiner Frau ist er völlig "aus der Spur" geraten, ist schwer depressiv geworden - und bekam dann auch noch selbst eine Krebsdiagnose. Er konnte sich nur noch mit Mühe um seine Kunden/Arbeit kümmern und alles andere (Büro) blieb liegen, auch die Abgabe der Steuererklärungen. Dann hat das Finanzamt ihn irgendwann exorbitant geschätzt und das konnte er nicht bezahlen. Und als er sich endlich aufgerafft hatte und Hilfe gesucht hat, war der Schätzungsbescheid rechtskräftig - und wurde vollstreckt.
So kann es einem gehen, wenn man selbständig ist. Da ist nix mit 'tariflichem Urlaubsanspruch', nix mit "gelbem Urlaubsschein" (noch nicht einmal, wenn man wirklich ernsthaft krank ist!), nix mit "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" und in diesem Fall auch nichts mit "gesundem Menschenverstand" bei den Menschen im Finanzamt. Es wurde sich einfach auf die Formalien zurückgezogen. Die Frist war um drei Tage überzogen. Und es wurde vollstreckt. Meinem Freund ist nichts geblieben. Kein Haus, keine Altersversorgung, keine Rücklage, kein Betrieb, kein Kfz - gar nichts mehr.
Heute ist er ein "Hartzie" - aber inzwischen wieder "in der Spur" und sagt, seine Lebenszeit ist ihm wichtiger als Arbeit und Geld. Heute besteht sein Ehrgeiz darin, möglichst gut mit möglichst wenig Geld zu leben. Und ich bewundere ihn oft für seine Kreativität! (Und für seine Kochkünste)
Mein Vorschlag an Euch, caffery und imker, lest mal das Buch von David Graeber, "Schulden. Die ersten 5000 Jahre" - und überdenkt mal Eure Haltung gegenüber denen, die Ihr Leben aktiv gestalten wollen und nicht als "Häufchen Elend" vor Eurem Schreibtisch sitzen.
Und macht bitte weiter hier!
Denn Christian (und viele andere) brauchen Eure Kompetenz hier!
Und @Christian: Lieber einmal zuviel als zu wenig fragen, s. Thema 'Vermögensaufbau aus dem pfandfreien Arbeitseinkommen im eröffneten Verfahren' - der 'gesunde Menschenverstand' ist bei juristischen Themen nicht immer ein guter Ratgeber.
So, das war "das Wort zum Freitag" - mußte raus, ich hoffe, Ihr nehmt es einer alten Frau nicht übel.
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
.. meine Güte, den Verlauf muss ich erst einmal verarbeiten..
Ich möchte mich mal nicht bewusst ausschließlich bei Dir bedanken Mrs Rob, sondern eher für den gesamten Verlauf.
Grundsätzlich bin ich ein Mensch der jeden Hinweis aufnimmt und auch versucht zu analysieren, um diesen dann in meinen Entscheidungsprozess und zu verarbeiten.
Bitte habt Verständnis dafür, dass es einfach nicht möglich ist, alle Einzeldetails in dieser Plattform aufzuzeigen, die dann zu gewissen Planungen oder Entscheidungen führen oder führten. Das kann dann sicherlich dazu beitragen, dass bei objektiver Betrachtung gewisse Sachverhalte, als "selbstsicher" oder auch "naiv" wirken.
Das ist aber klar nicht der Fall. Ganz im Gegenteil. Ich frage mich immer wieder jeden Tag; Christian ist das der richtige Weg ? Wird sich der Schritt in der Summe zum Vergleich des Risikos lohnen ? Jeden Tag bin ich damit beschäftigt mich über gesetzliche Bestimmungen, das Steuerrecht und natürlich auch die PI zu informieren.
Und dennoch, ich habe mich für den Schritt entschieden und den werde ich jetzt auch gehen. Ohne wenn und aber.
Denn es sind die Einzeldetails von Argumenten, die ich jetzt hier nicht weiter ausführen kann, welche halt ausschlaggebend für den Weg der Selbstständigkeit waren bzw. sein werden.
Zumindest habe ich auch gelernt, dass für gewisse Fragen hier die Grenzen erreicht sind. Da glaube ich, dass ein fachbezogener Anwalt wegweisender wäre..
Gerne halte ich euch auf dem Laufenden.. wenn das alles so funktioniert wie ich mir das vorstelle, würde ich mal ein entsprechendes Feedback senden, um den allgemeinen Themenbereich zu erweitern.
So und nun versuche ich nochmals zu den eigentlichen Fragestellungen zurückzukehren:
a.) Ich befinde mich ja seit einem Monat in der WVP. Wenn der IV von mir die gleichen Beträge erhält wie von meinem pfändbaren Einkommen, würde er dann noch in die Bücher Einsicht erlangen wollen ?
b.) Falls ja, welche Aussagekraft hätten die Zahlen für ihn ? Gesetzlich darf ich mehr verdienen und den Überschuss für mich behalten.
Ich möchte mich mal nicht bewusst ausschließlich bei Dir bedanken Mrs Rob, sondern eher für den gesamten Verlauf.
Grundsätzlich bin ich ein Mensch der jeden Hinweis aufnimmt und auch versucht zu analysieren, um diesen dann in meinen Entscheidungsprozess und zu verarbeiten.
Bitte habt Verständnis dafür, dass es einfach nicht möglich ist, alle Einzeldetails in dieser Plattform aufzuzeigen, die dann zu gewissen Planungen oder Entscheidungen führen oder führten. Das kann dann sicherlich dazu beitragen, dass bei objektiver Betrachtung gewisse Sachverhalte, als "selbstsicher" oder auch "naiv" wirken.
Das ist aber klar nicht der Fall. Ganz im Gegenteil. Ich frage mich immer wieder jeden Tag; Christian ist das der richtige Weg ? Wird sich der Schritt in der Summe zum Vergleich des Risikos lohnen ? Jeden Tag bin ich damit beschäftigt mich über gesetzliche Bestimmungen, das Steuerrecht und natürlich auch die PI zu informieren.
Und dennoch, ich habe mich für den Schritt entschieden und den werde ich jetzt auch gehen. Ohne wenn und aber.
Denn es sind die Einzeldetails von Argumenten, die ich jetzt hier nicht weiter ausführen kann, welche halt ausschlaggebend für den Weg der Selbstständigkeit waren bzw. sein werden.
Zumindest habe ich auch gelernt, dass für gewisse Fragen hier die Grenzen erreicht sind. Da glaube ich, dass ein fachbezogener Anwalt wegweisender wäre..
Gerne halte ich euch auf dem Laufenden.. wenn das alles so funktioniert wie ich mir das vorstelle, würde ich mal ein entsprechendes Feedback senden, um den allgemeinen Themenbereich zu erweitern.
So und nun versuche ich nochmals zu den eigentlichen Fragestellungen zurückzukehren:
a.) Ich befinde mich ja seit einem Monat in der WVP. Wenn der IV von mir die gleichen Beträge erhält wie von meinem pfändbaren Einkommen, würde er dann noch in die Bücher Einsicht erlangen wollen ?
b.) Falls ja, welche Aussagekraft hätten die Zahlen für ihn ? Gesetzlich darf ich mehr verdienen und den Überschuss für mich behalten.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
Ich verstehe nicht was Du meinst. Er will im Insolvenzverfahren eine Selbständigkeit beginnen. Das ist immer Tricky. Dahinter steht weder eine Vermutung, noch etwas Suspektes. Das sind einfach Erfahrungswerte.
Also ich sitze niemals hinterm Schreibtisch, sondern zusammen mit den Leuten an einem Tisch. Zudem habe ich noch nie Leute sagen hören, dass sie sich bei mir "schuldig" gefühlt hätten. Zumindest nicht nach den ersten paar Minuten;)
Abgesehen davon weiß ich nicht, was es mit dem Thema zu tun haben soll. Probleme zu vermeiden ist doch vor allem im Interesse des Schuldners. Was hat denn das Auftreten oder die Wirkung des Beraters auf den Ratsuchenden damit zu tun?
Mal aus dem Nähkästchen: Normalerweise bin ich immer sehr locker, mache viel Witzchen und möchte erstmal erreichen, dass die Leute sich wohl fühlen und genau aus ihrer gefühlten Rolle rauskommen die Du beschrieben hast.
Manchmal - allerdings ziemlich selten - habe ich aber auch Leute bei mir sitzen die vorgeben schon alles zu wissen und egal was ich sage zu verstehen geben, dass sie es besser wüssten und ich einfach mal machen soll wozu ich da bin - den Rest regeln sie dann schon.
Dann mache ich keine Witzchen, sondern Schocktherapie;) Vielleicht war dies in etwa der Eindruck den Imker hatte (Ich hatte ihn in der Form nicht) und hat deshalb einigermaßen deutliche Worte gewählt. Der TE hat in anderen Themen bislang dargestellt, dass er im Verfahren bisher ziemlich unverschämtes Glück hatte und mit vielen Dingen so duchgeflutscht ist, wo es normalerweise riesen Probleme gibt. Das kommt zwar schonmal vor - Verwalter arbeiten eben alle anders (bzw. seiner scheinbar fast überhaupt nicht) - das muss aber nicht so bleiben. Vielleicht fühlt er sich wirklich ein bisschen zu sicher - kann ja gut sein bei der Vorgeschichte. Da kann ein kleiner Wachrüttler vielleicht nicht schaden.
Ich nehm Dir überhaupt nichts übel oder gar persönlich. Deine Emotionalität, die nicht zum ersten Mal in meiner Wahrnehmung stark in vorrangig negative Interpretationen mündet, zeugt von einigen negativen Erfahrungen. Da sind in meiner Wahrnehmung schon manchmal leicht destruktive Untertöne drin, wenn mir dieser Einwand gestattet ist - ohne dass Du böse wirst;) Aber alles gut. Vielleicht kannst Du Dich im Laufe der Zeit davon überzeugen, dass hier niemand jemandem was Böses will - auch wenn die Wortwahl manchmal direkt klingt. Körpersprache und Untertöne gibt ein Forum ja leider nicht her.
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
Das ist an der Stelle nicht richtig. Das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Ich befinde mich seit einem Monat in der WVP ( Beschluss vom Amtgericht liegt vor ).
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI
Ich verstehe nicht was Du meinst. Er will im Restschuldbefreiungsverfahren eine Selbständigkeit beginnen. Das ist immer Tricky. Dahinter steht weder eine Vermutung, noch etwas Suspektes. Das sind einfach Erfahrungswerte.
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