AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
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Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Ich mach mal bei 1, 2 oder 3 mit und stelle mich mit Nachdruck und Überzeugung auf Feld Nr. 1.
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ÜberforderteGurke
- Mitglied
- Beiträge: 10
- Registriert: 21. Aug 2026, 16:03
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Hallo an alle!
Habe wieder Frage:
Habe wieder zu viel recherchiert… KI sagt, wenn ich ein Kredit nicht mehr zahle, muss ich auch alle andere nicht mehr zahlen, da sonst gläubigerbevorzugung sogar vor PI.
Ist es echt so?
Weil dann mein Plan mit „Füße still halten und Weiterbildung zu Ende bringen“ scheitert, da bedeutet, dass ich“Gläubiger“ = meine Schule, bevorzuge? Oder sehe ich das falsch? Wie gesagt rein theoretisch ich benachteilige niemanden, da ich zwecksgebundene Zahlungen FÜR diese Weiterbilsung bekomme und dieses Geld rein theoretisch nicht für andere Gläubiger ausgeben dürfte…
Würde mich sehr für Rückmeldung freuen.
Habe wieder Frage:
Habe wieder zu viel recherchiert… KI sagt, wenn ich ein Kredit nicht mehr zahle, muss ich auch alle andere nicht mehr zahlen, da sonst gläubigerbevorzugung sogar vor PI.
Ist es echt so?
Weil dann mein Plan mit „Füße still halten und Weiterbildung zu Ende bringen“ scheitert, da bedeutet, dass ich“Gläubiger“ = meine Schule, bevorzuge? Oder sehe ich das falsch? Wie gesagt rein theoretisch ich benachteilige niemanden, da ich zwecksgebundene Zahlungen FÜR diese Weiterbilsung bekomme und dieses Geld rein theoretisch nicht für andere Gläubiger ausgeben dürfte…
Würde mich sehr für Rückmeldung freuen.
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
...und deswegen finde ich KI so doof ( von der Tatsache mal ganz abgesehen, dass der Dreck unseren Planeten auf lange Sicht f****).
Du kannst außerhalb des Verfahrens bezahlen, wen auch immer du willst.
(Das ist selbst im Verfahren aus dem Unpfändbaren möglich, aber hier an der Stelle ja erstmal nicht relevant).
Du kannst außerhalb des Verfahrens bezahlen, wen auch immer du willst.
(Das ist selbst im Verfahren aus dem Unpfändbaren möglich, aber hier an der Stelle ja erstmal nicht relevant).
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ÜberforderteGurke
- Mitglied
- Beiträge: 10
- Registriert: 21. Aug 2026, 16:03
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Kleines Update
Habe heute ein email von coeo Inkassko mit der Forderung der ganze Summe bekommen, da ich gemeinsame Kredite mit meinem ex Partner habe und sicher war, dass er auch für September bezahlt hat (er hat das mir zugestimmt und auch mein Anteil überwiesen bekommen), war ich schockiert, dass er nichts gezahlt hat. Ich habe noch keinen Termine beim Schuldnerberatung (Caritas, warte noch), kostenpflichtige rufe ich heute noch mal an und bitte um einen Termin.
Ich weiß gar nicht was auf mich zukommt.
Mit der Schule wegen der Weiterbildung habe ich auch telefoniert (schon vor einem Monat), die wissen nicht genau wie es mit der Insolvenz geht, die Ansprechpartnerin musste sich schlau machen und sich bei mir melden. Auf meine Nachfrage kam die Antwort, dass sie das mit dem Geschäftsführer besprechen will und sie meldet sich. Das war vor einer Woche.
Was kommt jetzt als Nächstes? Wie soll ich mich am besten vorbereiten? Ich habe panische Angst, dass der Gerichtsvollzieher nach Hause kommt…
P Konto habe ich noch keins. Ich erwarte Mitte Oktober große Auszahlung von Aufstiegsbafög für meine Weiterbildung (ca 3000€) und habe Angst, dass das Geld mit meinem Lohn zusammen die Grenze überschreitet (bekomme 2250€ netto und die Grenze mit einem Kind ca 2185€(?)) und dann ich kein Geld abheben kann…
Habe heute ein email von coeo Inkassko mit der Forderung der ganze Summe bekommen, da ich gemeinsame Kredite mit meinem ex Partner habe und sicher war, dass er auch für September bezahlt hat (er hat das mir zugestimmt und auch mein Anteil überwiesen bekommen), war ich schockiert, dass er nichts gezahlt hat. Ich habe noch keinen Termine beim Schuldnerberatung (Caritas, warte noch), kostenpflichtige rufe ich heute noch mal an und bitte um einen Termin.
Ich weiß gar nicht was auf mich zukommt.
Mit der Schule wegen der Weiterbildung habe ich auch telefoniert (schon vor einem Monat), die wissen nicht genau wie es mit der Insolvenz geht, die Ansprechpartnerin musste sich schlau machen und sich bei mir melden. Auf meine Nachfrage kam die Antwort, dass sie das mit dem Geschäftsführer besprechen will und sie meldet sich. Das war vor einer Woche.
Was kommt jetzt als Nächstes? Wie soll ich mich am besten vorbereiten? Ich habe panische Angst, dass der Gerichtsvollzieher nach Hause kommt…
P Konto habe ich noch keins. Ich erwarte Mitte Oktober große Auszahlung von Aufstiegsbafög für meine Weiterbildung (ca 3000€) und habe Angst, dass das Geld mit meinem Lohn zusammen die Grenze überschreitet (bekomme 2250€ netto und die Grenze mit einem Kind ca 2185€(?)) und dann ich kein Geld abheben kann…
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Im "schlimmsten" Fall erhalten Sie von einem GV einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (etc.), sofern ein Gläubiger einen Titel besitzt, was im Grunde nichts anderes darstellt, was man bei einer PI abgibt.
Ein Pfändungsschutzkonto hätte ich längst beantragt.
Ein Pfändungsschutzkonto hätte ich längst beantragt.
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Dazu gibt es keinen Grund.ÜberforderteGurke hat geschrieben: ↑16. Sep 2026, 13:26
Was kommt jetzt als Nächstes? Wie soll ich mich am besten vorbereiten? Ich habe panische Angst, dass der Gerichtsvollzieher nach Hause kommt…
Dazu auch nicht.ÜberforderteGurke hat geschrieben: ↑16. Sep 2026, 13:26 P Konto habe ich noch keins. Ich erwarte Mitte Oktober große Auszahlung von Aufstiegsbafög für meine Weiterbildung (ca 3000€) und habe Angst, dass das Geld mit meinem Lohn zusammen die Grenze überschreitet (bekomme 2250€ netto und die Grenze mit einem Kind ca 2185€(?)) und dann ich kein Geld abheben kann…
Ein P-Konto ohne Belastung durch Pfändung oder Insolvenzbeschlag ist keinerlei Einschränkung unterworfen - auch keinem Freibetrag. Es ist in dem Fall ein rein vorsorglicher Akt für den Fall das eine Belastung eintreffen sollte.