Schuldine hat geschrieben: ↑31. Aug 2026, 13:18
Du kannst dir aussuchen, ob du die Wohnung jetzt verkaufst oder zwangsvollstrecken lässt.
Bei einer Zwangsvollstreckung kommt gewöhnlich sehr viel weniger Geld rum als bei einem freien Verkauf.
Mit Pech bist du dann zwar die Wohnung los, aber immer noch nicht alle Schulden - weil die Zwangsvollstreckung zu wenig eingebracht hat.
Das Geld werde ich so oder so zahlen müssen. Der Unterschied ist nur, dass noch die Kosten für das Gerichtsverfahren zu meinen Schulden dazukommen, wenn ich den Widerspruch nicht zurücknehme.
Was das Jugendamt betrifft: Die gerichtliche Entscheidung über diese Schulden wurde Ende letzten Jahres getroffen. Danach habe ich nichts mehr gezahlt. Davor hatte ich ungefähr zehn Jahre lang jeden Monat 100 Euro gezahlt.
Soweit ich mich erinnere, kam Anfang Juni ein Schreiben vom Jugendamt, dass ich Rückstände habe und diese bezahlen muss. Ich habe darauf geantwortet, dass ich momentan kein Geld habe und mich in einer schwierigen finanziellen Situation befinde. Seitdem habe ich vom Jugendamt nichts mehr gehört.
Gestern habe ich fast den ganzen Tag damit verbracht, Informationen dazu und die gesetzlichen Regelungen zu suchen. Soweit ich es verstanden habe, gibt es keine konkret festgelegte Frist. Also angenommen, es gibt bereits eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass ich einen bestimmten Betrag zahlen muss. Wie viel Zeit kann dann vergehen, bis ein Gerichtsvollzieher tätig wird? Einen Monat, anderthalb Monate, drei Monate? So wie ich es verstanden habe, gibt es dafür keinen gesetzlich festgelegten Zeitraum. Oder ich habe diese Information einfach nicht gefunden.
Außerdem habe ich gelesen, dass ein Gerichtsvollzieher seinen Besuch nicht unbedingt vorher ankündigen muss. Das heißt, wenn bereits eine gerichtliche Entscheidung und ein Vollstreckungstitel vorliegen, könnte theoretisch irgendwann einfach der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Ein zusätzliches Schreiben oder eine weitere Mahnung muss vorher wohl nicht unbedingt kommen. Das ist natürlich kein besonders angenehmer Gedanke.
Und das Wichtigste, was ich vorher vergessen hatte zu erwähnen: Als ich mich endgültig dazu entschieden habe, Insolvenz zu beantragen, habe ich meine Gläubiger selbst darüber informiert.
Vor ungefähr einer Woche habe ich dem Jugendamt und drei Inkassounternehmen geschrieben. Ich habe ganz offen mitgeteilt, dass ich kein Geld habe und beabsichtige, Insolvenz zu beantragen.
Ich weiß nicht, ob es richtig war, ihnen das vorher mitzuteilen. Bis jetzt schweigen alle, und ich weiß natürlich nicht, was sie jetzt vorhaben.
Besonders beschäftigt mich das Jugendamt, weil dort bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Deshalb frage ich mich jetzt, ob meine Mitteilung über die bevorstehende Insolvenz sie vielleicht im Gegenteil dazu bringen könnte, schneller mit der Vollstreckung zu beginnen. Theoretisch könnten sie die Sache doch jetzt an einen Gerichtsvollzieher weitergeben, und dann könnte alles ziemlich schnell gehen.
Aber das sind natürlich nur meine Vermutungen.