insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

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Gi163
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Beiträge: 18
Registriert: 25. Aug 2026, 12:46

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

Schuldine hat geschrieben: 28. Aug 2026, 11:45
Gi163 hat geschrieben: 27. Aug 2026, 21:17

Übrigens ist mir heute auf verschiedenen Seiten mehrmals folgender Verwendungszweck aufgefallen:

„Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung“

Können Sie mir bitte sagen, was dieser Zusatz genau ändert? Wenn ich bei meinen Zahlungen diesen Verwendungszweck angegeben hätte, was hätte das geändert?
Das hatte ich oben schon geschrieben.

Die 50 EUR, die du zur Zeit zahlst, die vermindern deine ursprünglichen Schulden nicht, weil sie zunächst auf die Kosten (Mahn-, Inkasso-, etc), danach auf die Zinsen und erst zum Schluss auf die ursprüngliche Schuld angerechnet werden - sofern du das Geld ohne diesen Zusatz überweist!

Solange die Hauptforderung nicht beglichen ist, fallen laufend weitere Zinsen an und es ist nicht selten, dass irgendwann die Höhe der Zinsen die Höhe der ursprünglichen Schuldsumme übersteigt.
Schlimmstenfalls kann es passieren, dass trotz monatlicher Zahlungen die Schuldenhöhe weiter steigt.


Ich verstehe ja, dass du so viel Wert auf eine Einigung mit den Gläubigern legst - das geht einem Großteil der Schuldner so wenn die Aussicht besteht, sämtliche Schulden dadurch mit einem Schlag los zu werden.
Dazu brauchst du dann tatsächlich deren Einverständnis und die Aussichten sind bei dir wirklich schlecht.

Was die meisten Schuldner dagegen überhaupt nicht auf dem Schirm haben:
Als Schuldner brauche ich keine "Erlaubnis" des Gläubigers (in Form einer Vereinbarung) um Zahlungen leisten zu dürfen. Solange keine Pfändungen vorliegen, darf der Schuldner freiwillige Zahlungen in ihm beliebiger und möglicher Höhe leisten!

Fragen:
Habe ich das richtig verstanden, dass bisher nur das Jugendamt einen vollstreckbaren Titel gegen dich hat?
Nur ein weiterer Gläubiger (Eos) hat bereits einen Mahnbescheid erlassen?
Es gab noch keine Vollstreckungsversuche?

Wissen deine Gläubiger dann überhaupt schon von deiner Eigentumswohnung?

Was du auf jeden Fall, am besten gestern, machen solltest:
Eine genaue Aufstellung deiner aktuellen Schulden, unterteilt nach Gläubigern und Hauptforderung, Kosten, laufenden Zinsen.

Ohne eine solche Aufstellung weisst du überhaupt nicht wo du zur Zeit stehst und wir hier auch nicht.
Da wird es leider unmöglich Hilfestellung zu leisten.
Zum Jugendamt:

Es gibt bereits eine gerichtliche Entscheidung, nach der ich knapp 15.000 Euro zahlen muss. Nach dieser Entscheidung hat mich das Jugendamt noch einmal angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Ich habe darauf geantwortet, dass ich derzeit kein Geld habe, um die Forderung zu begleichen. Seitdem ist von dort nichts mehr gekommen.

Einen Gerichtsvollzieher gab es bisher nicht und meines Wissens hat es auch noch keinen anderen Vollstreckungsversuch gegeben.

Zu EOS:

Von EOS habe ich einen Mahnbescheid erhalten. Gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt, indem ich auf dem Mahnbescheid das entsprechende Feld für den Widerspruch angekreuzt und ihn zurückgeschickt habe.

Danach hat EOS mir geschrieben und mich aufgefordert, den Widerspruch zurückzunehmen. Das habe ich bisher nicht gemacht.

Soweit ist also der aktuelle Stand: Beim Jugendamt gibt es bereits eine gerichtliche Entscheidung über knapp 15.000 Euro, aber bisher noch keinen Vollstreckungsversuch. Bei EOS gab es einen Mahnbescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe.
Gi163
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Beiträge: 18
Registriert: 25. Aug 2026, 12:46

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

Schuldine hat geschrieben: 28. Aug 2026, 11:45
Gi163 hat geschrieben: 27. Aug 2026, 21:17

Übrigens ist mir heute auf verschiedenen Seiten mehrmals folgender Verwendungszweck aufgefallen:

„Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung“

Können Sie mir bitte sagen, was dieser Zusatz genau ändert? Wenn ich bei meinen Zahlungen diesen Verwendungszweck angegeben hätte, was hätte das geändert?
Das hatte ich oben schon geschrieben.

Die 50 EUR, die du zur Zeit zahlst, die vermindern deine ursprünglichen Schulden nicht, weil sie zunächst auf die Kosten (Mahn-, Inkasso-, etc), danach auf die Zinsen und erst zum Schluss auf die ursprüngliche Schuld angerechnet werden - sofern du das Geld ohne diesen Zusatz überweist!

Solange die Hauptforderung nicht beglichen ist, fallen laufend weitere Zinsen an und es ist nicht selten, dass irgendwann die Höhe der Zinsen die Höhe der ursprünglichen Schuldsumme übersteigt.
Schlimmstenfalls kann es passieren, dass trotz monatlicher Zahlungen die Schuldenhöhe weiter steigt.


Ich verstehe ja, dass du so viel Wert auf eine Einigung mit den Gläubigern legst - das geht einem Großteil der Schuldner so wenn die Aussicht besteht, sämtliche Schulden dadurch mit einem Schlag los zu werden.
Dazu brauchst du dann tatsächlich deren Einverständnis und die Aussichten sind bei dir wirklich schlecht.

Was die meisten Schuldner dagegen überhaupt nicht auf dem Schirm haben:
Als Schuldner brauche ich keine "Erlaubnis" des Gläubigers (in Form einer Vereinbarung) um Zahlungen leisten zu dürfen. Solange keine Pfändungen vorliegen, darf der Schuldner freiwillige Zahlungen in ihm beliebiger und möglicher Höhe leisten!

Fragen:
Habe ich das richtig verstanden, dass bisher nur das Jugendamt einen vollstreckbaren Titel gegen dich hat?
Nur ein weiterer Gläubiger (Eos) hat bereits einen Mahnbescheid erlassen?
Es gab noch keine Vollstreckungsversuche?

Wissen deine Gläubiger dann überhaupt schon von deiner Eigentumswohnung?

Was du auf jeden Fall, am besten gestern, machen solltest:
Eine genaue Aufstellung deiner aktuellen Schulden, unterteilt nach Gläubigern und Hauptforderung, Kosten, laufenden Zinsen.

Ohne eine solche Aufstellung weisst du überhaupt nicht wo du zur Zeit stehst und wir hier auch nicht.
Da wird es leider unmöglich Hilfestellung zu leisten.
Ich hätte noch zwei Fragen zur Schuldnerberatung.

Ich habe mir einige Angebote von kostenpflichtigen Schuldnerberatern angesehen, aber ehrlich gesagt bin ich bei den Preisen nicht ganz durchgestiegen.

Bei manchen Anbietern wird zum Beispiel ein bestimmter Betrag für bis zu 5 Gläubiger genannt, danach kommen zusätzliche Kosten für jeden weiteren Gläubiger dazu. Für Selbständige werden teilweise noch weitere Gebühren berechnet.

Weiß hier vielleicht jemand, mit welchen Kosten man ungefähr rechnen muss, wenn man sich an einen professionellen kostenpflichtigen Schuldnerberater wendet?

Mir geht es nicht um einen genauen Betrag, sondern einfach um eine ungefähre Größenordnung.

Und meine zweite Frage:

Wenn man nur ein geringes Einkommen hat, gibt es eine Möglichkeit, die Kosten einer solchen Schuldnerberatung über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu übernehmen?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1569
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von imker »

1. Größenordnung 5.000 bis 20.000 EURO wenn sie gut sind, sonst anfangs 1.500 und hinterher mehr

2. Keine Beratungshilfe nötig, es sind die für die Staatsgemeinschaft und Steuerzahler preiswerteren meist caritativen Stellen zu nutzen und die werden Dir nicht helfen, weil sie auf die Selbständigen nicht spezialisiert sind und Selbständige für den Insolvenzantrag einen Antrag selbst ausfüllen können - Du kannst bei Krankheit eine rechtliche Betreuung für Dich anregen - der rectliche Betreuuer funktioniert dann oft wie ein Schreibbüro für Dich

3. Du beantwortest die Dir getellten Fragen mit Wiederholungen Deines Traum von einem Schuldenschnitt ohne den Verlust der ETW von vielleicht 40.000 EUR

4. Wenn Dir geraten wird, dass Dein Vater die ETW zum angemessnen Preis abkaufst und Du ihm Miete zahlst, dann wirst Du da weiter wohnen können - von dem Kaufpreis die Schulden zahlen geht - aber weniger zahlen, obwohl man mit dem Kaufpreis alles zahlen kann, das wird nicht gehen und ist Träumerei

und wenn Du 150 EUR laufenden Unterhalt zahlen musst, der Rückstand hoch ist, musst Du auch damit rechnen, dass der rückständige Unterhakt so in einem Insolvenzverfahren angemeldet wird, dass er nicht "untergeht" - da wird keine Behörde bei freiwilligen Zahlung auf Geld verzichten, nur weil etwas Geld sofort kommt - die Jugendämter etc. sind keine schachernden Kaufleute

Du merkst: irgendwie kann Dir hier so recht keiner die Richtigkeit Deines gewünscten und angelesenen Weges aus der Verschuldung bestätigen

in welchem Bundesland lebst Du??
Gi163
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Beiträge: 18
Registriert: 25. Aug 2026, 12:46

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

Schuldine hat geschrieben: 28. Aug 2026, 12:02 @Gi163

Ich weiss, dass die Frage unsensibel klingt, aber sie ist halt nicht unwichtig.

Wie sind denn deine familiären Verhältnisse?
Wie alt ist denn dein Vater und wer wird ihn eines (hoffentlich fernen) Tages beerben?
Gibt es da überhaupt ein nennenswertes Erbe?
Wirst du eines Tages Alleinerbe oder gibt es noch andere Erben wie Mutter, Geschwister?
Mein Vater ist 73 Jahre alt und Rentner. Er hat kein nennenswertes Vermögen oder Eigentum. Ich hatte noch einen Onkel, der aber vor etwa fünf Jahren verstorben ist. Meine Mutter ist schon vor langer Zeit verstorben.
Schuldine
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Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Schuldine »

Gi163 hat geschrieben: 28. Aug 2026, 14:00
Schuldine hat geschrieben: 28. Aug 2026, 12:02 @Gi163

Ich weiss, dass die Frage unsensibel klingt, aber sie ist halt nicht unwichtig.

Wie sind denn deine familiären Verhältnisse?
Wie alt ist denn dein Vater und wer wird ihn eines (hoffentlich fernen) Tages beerben?
Gibt es da überhaupt ein nennenswertes Erbe?
Wirst du eines Tages Alleinerbe oder gibt es noch andere Erben wie Mutter, Geschwister?
Mein Vater ist 73 Jahre alt und Rentner. Er hat kein nennenswertes Vermögen oder Eigentum. Ich hatte noch einen Onkel, der aber vor etwa fünf Jahren verstorben ist. Meine Mutter ist schon vor langer Zeit verstorben.
Ich verstehe das jetzt so, dass du eines Tages Alleinerbe deines Vaters wirst.
Und was "nennenswert" ist, das ist wohl Interpretationssache.

Dein Vater hat aber finanzielle Mittel auf Seite liegen, die er dir geben würde?
Wenn das nicht "nennenswert" ist, dann sind es deine Schulden wohl auch nicht.

Sollte dein Vater sich aber verschulden müssen (wie will er das überhaupt als Rentner in seinem Alter denn machen?), dann brauchst du darüber gar nicht weiter nachdenken - das ist einfach ein NO-GO!

Den Traum von einiger 30% Einigung mit den Gläubigern gibst du hoffentlich auf.
Überlege dir stattdessen lieber, wie du (unter Umständen mit Hilfe deines Vaters) deine Schulden auf andere Weise loswerden kannst.

Inzwischen hast du hier ja schon reichlich Input bekommen, auch von professionellen Schuldnerberatern (die sind dunkelgrün gefärbt). Wenn du lieber eine kostenpflichtige Schuldnerberatung in Anspruch nehmen willst, dann muss du halt auch dafür irgendwie das Geld auftreiben. Wenn diese dann keine Einigung mit den Gläubigern erzielt, was sehr wahrscheinlich ist, dann ist dieses Geld auch noch weg.
Das wäre dann besser in Schuldenregulierung angelegt gewesen.

Du kommst nicht drumherum dir erst einmal einen genauen Überblick über deinen Schuldenstand zu verschaffen.
Nicht nur für dich - selbst für eine professionelle, bezahlte Schuldnerberatung würdest du die brauchen.
Also mache sie JETZT!

Dann kann dir hier vielleicht auch jemand noch weitere Hilfe geben.
TomH
Wissender
Beiträge: 361
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von TomH »

Kann man das Alles einmal zusammenfassen um was es wirklich geht?

Es kann doch wirklich niemand erwarten aus auch anderen Fragen und Themenbereichen die Intention des Fragestellers - und das ganz allgemein auch auf andere gemünzt - im Verlauf rekonstruieren zu müssen (können). Ich lese z.B. eine Frage, und dann erscheint der Hinweis der Fragesteller hätte an anderer Stelle schon (andere) Hinweise gegeben.

Für den Fragesteller zumindest sollte dies Hinweis genug sein nicht etwaig viele Fragen an verschiedenen Orten - oder mehrfach - zu platzieren.

Bei solchen Fragestellern kommt mir eher der Verdacht auf nicht recht die eigene Situation verstanden zu haben[...], was an Antworten demnach aber auch wenig hilfreich erscheinen dürfte.
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