insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Hallo zusammen,
ich möchte mich an eine Schuldnerberatung wenden und werde wahrscheinlich Privatinsolvenz beantragen müssen.
Ich habe eine kleine 1-Zimmer-Eigentumswohnung. Die Wohnung ist nicht finanziert und es besteht keine Grundschuld. Im Grundbuch stehe nur ich als Eigentümer.
Meine größte Sorge ist momentan die Wohnung.
Was passiert normalerweise mit einer solchen Wohnung bei einer Privatinsolvenz? Gibt es überhaupt eine legale Möglichkeit, die Wohnung zu behalten?
Und vor allem: Was sollte ich jetzt tun und was sollte ich vor der Schuldnerberatung bzw. vor einem Insolvenzantrag auf keinen Fall machen?
Ich habe Schulden aus Krediten. Außerdem bestehen gerichtlich festgestellte Unterhaltsrückstände. Daneben muss ich den laufenden monatlichen Unterhalt zahlen.
Ich wäre dankbar für Erfahrungen und Hinweise von Leuten, die schon einmal in einer ähnlichen Situation waren.
ich möchte mich an eine Schuldnerberatung wenden und werde wahrscheinlich Privatinsolvenz beantragen müssen.
Ich habe eine kleine 1-Zimmer-Eigentumswohnung. Die Wohnung ist nicht finanziert und es besteht keine Grundschuld. Im Grundbuch stehe nur ich als Eigentümer.
Meine größte Sorge ist momentan die Wohnung.
Was passiert normalerweise mit einer solchen Wohnung bei einer Privatinsolvenz? Gibt es überhaupt eine legale Möglichkeit, die Wohnung zu behalten?
Und vor allem: Was sollte ich jetzt tun und was sollte ich vor der Schuldnerberatung bzw. vor einem Insolvenzantrag auf keinen Fall machen?
Ich habe Schulden aus Krediten. Außerdem bestehen gerichtlich festgestellte Unterhaltsrückstände. Daneben muss ich den laufenden monatlichen Unterhalt zahlen.
Ich wäre dankbar für Erfahrungen und Hinweise von Leuten, die schon einmal in einer ähnlichen Situation waren.
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Hi Gi163,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden" geschaut?
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Die Wohnung würde in einem Insolvenzverfahren verwertet werden.
Nein.Gibt es überhaupt eine legale Möglichkeit, die Wohnung zu behalten?
Möglichst nicht versuchen Werte/Gelder beiseite zu schaffen und im besten Fall Frieden damit schließen, dass die Wohnung nicht zu halten ist.Und vor allem: Was sollte ich jetzt tun und was sollte ich vor der Schuldnerberatung bzw. vor einem Insolvenzantrag auf keinen Fall machen?
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Sie wird vom Insolvenzverwalter "verwertet", also verkauft.
Oder kommt in die Zwangsversteigerung.
Ja, Dein Vater, Bruder, Verwandter, Freund ... wer auch immer ... könnte die Wohnung ja kaufen und dann an Dich vermieten. Muss aber schon zu einem korrekten Preis erfolgen, der Kauf.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Da hier nichts zu den Verhältnissen gesagt ist, sollten die anderen Optionen für die Wohnung noch genannt werden:
Du könntest die Wohnung selbst kaufen.
Der Insolvenzverwalter könnte die Wohnung (aus der Masse) "freigeben".
Du könntest die Wohnung selbst kaufen.
Der Insolvenzverwalter könnte die Wohnung (aus der Masse) "freigeben".
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Das ist eine anscheinend lastenfreie Immobilie. Wenn das nicht gerade eine Schottimmobilie in der ostdeutschen Provinz ist, glaube ich nicht recht an eine Freigabe.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
M.E. kann dazu etwas mehr "gesagt" werden, wenn Netto-Einkommen, Vermögen, insbesondere Wert der ETW, Gesamtschulden und davon Unterhaltsschulden genannt werden. Woher stammen die Schulden - wazu wurde die aufgenommen??
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe noch von einer anderen Möglichkeit gehört, kenne aber die Einzelheiten nicht. In einem mir bekannten Fall hat eine Schuldnerberatung mit den Gläubigern einen Vergleich vereinbart: Die betroffene Person musste 30 Prozent der Schulden bezahlen, die übrigen 70 Prozent wurden erlassen.Shopgirl hat geschrieben: ↑25. Aug 2026, 20:37 Die Wohnung würde in einem Insolvenzverfahren verwertet werden.
Nein.Gibt es überhaupt eine legale Möglichkeit, die Wohnung zu behalten?
Möglichst nicht versuchen Werte/Gelder beiseite zu schaffen und im besten Fall Frieden damit schließen, dass die Wohnung nicht zu halten ist.Und vor allem: Was sollte ich jetzt tun und was sollte ich vor der Schuldnerberatung bzw. vor einem Insolvenzantrag auf keinen Fall machen?
Wäre ein solcher außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan grundsätzlich auch in meiner Situation möglich? Ich habe vier Kreditforderungen von jeweils etwa 7.000 € (siebentausend Euro) sowie gerichtlich festgestellte Unterhaltsrückstände von etwa 15.000 € (fünfzehntausend Euro).
Kann eine Schuldnerberatung allen Gläubigern eine bestimmte Quote anbieten? Könnte man dadurch eine Insolvenz vermeiden und die Wohnung behalten?
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Bevor es zu einem Insolvenzverfahren kommt, muss ja sowieso zwingend von einem Profi ein aussergerichtlicher Einigungsversuch gemacht werden (und erst dann, wenn der gescheitert ist, kann man den Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen).
Du findest sicher viele "Profis", die Dir das Blaue vom Himmel versprechen ... bedenke nur: wenn es Gewerbliche sind, musst Du deren Rechnung jedenfalls bezahlen, meist sogar im Voraus. Und eine Erfolgsgarantie gibt Dir keiner und kann Dir auch keiner geben.
Denn das ist ja einfach abhängig von Deinen Gläubigern.
Manchmal sind die "Profi"-Gläubiger (Banken, Inkassofirmen usw) ja durchaus verhandlungsbereit, nach dem Motto: Besser der Spatz in der Hand ...
Aber manchmal haben sie auch Rückversicherer, die ein Insolvenzverfahren des Gläubigers zwingend voraussetzen, bevor sie einstehen.
Und was ist mit den Unterhaltsrückständen ? Ist das ein privater Gläubiger / der andere Elternteil oder das Jugendamt ? Wenn privat, wie ist das Verhältnis ? Ist er/sie Dir noch wohlgesonnen oder würde er/sie sehr gern eine Retourkutsche fahren ? Ist ja nicht schön, wenn man keinen Kindesunterhalt bekommt, dafür sogar noch vor Gericht ziehen muss.
Hier wird Dir keiner eine realistische Prognose geben können.
Vielleicht hast Du ja Glück und findest einen Profi-Schuldnerberater bei einer caritativen Stelle (für Dich kostenlos), der ein gutes Verhandlungsgeschick hat und ausreichend Kapazitäten.
Wie hoch ist nochmal Dein Nettoverdienst ?
Was könntest Du den Gläubigern anbieten ?
Du findest sicher viele "Profis", die Dir das Blaue vom Himmel versprechen ... bedenke nur: wenn es Gewerbliche sind, musst Du deren Rechnung jedenfalls bezahlen, meist sogar im Voraus. Und eine Erfolgsgarantie gibt Dir keiner und kann Dir auch keiner geben.
Denn das ist ja einfach abhängig von Deinen Gläubigern.
Manchmal sind die "Profi"-Gläubiger (Banken, Inkassofirmen usw) ja durchaus verhandlungsbereit, nach dem Motto: Besser der Spatz in der Hand ...
Aber manchmal haben sie auch Rückversicherer, die ein Insolvenzverfahren des Gläubigers zwingend voraussetzen, bevor sie einstehen.
Und was ist mit den Unterhaltsrückständen ? Ist das ein privater Gläubiger / der andere Elternteil oder das Jugendamt ? Wenn privat, wie ist das Verhältnis ? Ist er/sie Dir noch wohlgesonnen oder würde er/sie sehr gern eine Retourkutsche fahren ? Ist ja nicht schön, wenn man keinen Kindesunterhalt bekommt, dafür sogar noch vor Gericht ziehen muss.
Hier wird Dir keiner eine realistische Prognose geben können.
Vielleicht hast Du ja Glück und findest einen Profi-Schuldnerberater bei einer caritativen Stelle (für Dich kostenlos), der ein gutes Verhandlungsgeschick hat und ausreichend Kapazitäten.
Wie hoch ist nochmal Dein Nettoverdienst ?
Was könntest Du den Gläubigern anbieten ?
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Vielen Dank für deine Antwort. Ich versuche schon seit einigen Tagen, mich über das alles zu informieren. Bisher bekomme ich nur hier auf dieser Seite die Informationen, die ich brauche.robo hat geschrieben: ↑26. Aug 2026, 15:18 Bevor es zu einem Insolvenzverfahren kommt, muss ja sowieso zwingend von einem Profi ein aussergerichtlicher Einigungsversuch gemacht werden (und erst dann, wenn der gescheitert ist, kann man den Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen).
Du findest sicher viele "Profis", die Dir das Blaue vom Himmel versprechen ... bedenke nur: wenn es Gewerbliche sind, musst Du deren Rechnung jedenfalls bezahlen, meist sogar im Voraus. Und eine Erfolgsgarantie gibt Dir keiner und kann Dir auch keiner geben.
Denn das ist ja einfach abhängig von Deinen Gläubigern.
Manchmal sind die "Profi"-Gläubiger (Banken, Inkassofirmen usw) ja durchaus verhandlungsbereit, nach dem Motto: Besser der Spatz in der Hand ...
Aber manchmal haben sie auch Rückversicherer, die ein Insolvenzverfahren des Gläubigers zwingend voraussetzen, bevor sie einstehen.
Und was ist mit den Unterhaltsrückständen ? Ist das ein privater Gläubiger / der andere Elternteil oder das Jugendamt ? Wenn privat, wie ist das Verhältnis ? Ist er/sie Dir noch wohlgesonnen oder würde er/sie sehr gern eine Retourkutsche fahren ? Ist ja nicht schön, wenn man keinen Kindesunterhalt bekommt, dafür sogar noch vor Gericht ziehen muss.
Hier wird Dir keiner eine realistische Prognose geben können.
Vielleicht hast Du ja Glück und findest einen Profi-Schuldnerberater bei einer caritativen Stelle (für Dich kostenlos), der ein gutes Verhandlungsgeschick hat und ausreichend Kapazitäten.
Wie hoch ist nochmal Dein Nettoverdienst ?
Was könntest Du den Gläubigern anbieten ?
Zu deinen Fragen: Mein Nettoeinkommen liegt bei ungefähr 1.500 Euro im Monat. Ich bin selbstständig und im Bereich Gütertransport tätig.
Wegen der Unterhaltsrückstände hat das Jugendamt Klage eingereicht. Es gibt bereits einen Vollstreckungstitel.
Wie ich schon geschrieben hatte, habe ich von einem Fall gehört, in dem durch eine Schuldnerberatung etwa 70 % der Schulden erlassen wurden. Ich habe es grob ausgerechnet: Wenn meine Gläubiger ebenfalls bereit wären, auf 70 % der Forderungen zu verzichten, würde mein Vater mir helfen und das Geld für eine einmalige Zahlung zur Verfügung stellen.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Ganz kurz und knapp: Vergiss das mit den 70%, das ist leider vollkommen unrealistisch.
Das Jugendamt wird auf kein Geld verzichten (dürfen die auch meines Wissens gar nicht) und die Banken vermutlich auch nicht. Wenn du für ein Kind unterhatspflichtig bist, bist du wahrscheinlich noch recht jung und hast noch zig Jahre Erwerbsleben vor dir. In dieser Konstellation eine Reduzierung von 70% zu verhandeln, halte ich persönlich für unmöglich (und Versprechungen in diese Richtung für höchst unseriös)
Deine Selbstständigkeit wirft 1500 Euro ab. Wäre es nicht vernünftiger, genau da anzusetzen? Du hättest mit jedem anderen Job, selbst wenn nur Mindestlohn gezahlt wird, monatlich mehr.
Das Jugendamt wird auf kein Geld verzichten (dürfen die auch meines Wissens gar nicht) und die Banken vermutlich auch nicht. Wenn du für ein Kind unterhatspflichtig bist, bist du wahrscheinlich noch recht jung und hast noch zig Jahre Erwerbsleben vor dir. In dieser Konstellation eine Reduzierung von 70% zu verhandeln, halte ich persönlich für unmöglich (und Versprechungen in diese Richtung für höchst unseriös)
Deine Selbstständigkeit wirft 1500 Euro ab. Wäre es nicht vernünftiger, genau da anzusetzen? Du hättest mit jedem anderen Job, selbst wenn nur Mindestlohn gezahlt wird, monatlich mehr.