Hallo zusammen,
ich möchte mich an eine Schuldnerberatung wenden und werde wahrscheinlich Privatinsolvenz beantragen müssen.
Ich habe eine kleine 1-Zimmer-Eigentumswohnung. Die Wohnung ist nicht finanziert und es besteht keine Grundschuld. Im Grundbuch stehe nur ich als Eigentümer.
Meine größte Sorge ist momentan die Wohnung.
Was passiert normalerweise mit einer solchen Wohnung bei einer Privatinsolvenz? Gibt es überhaupt eine legale Möglichkeit, die Wohnung zu behalten?
Und vor allem: Was sollte ich jetzt tun und was sollte ich vor der Schuldnerberatung bzw. vor einem Insolvenzantrag auf keinen Fall machen?
Ich habe Schulden aus Krediten. Außerdem bestehen gerichtlich festgestellte Unterhaltsrückstände. Daneben muss ich den laufenden monatlichen Unterhalt zahlen.
Ich wäre dankbar für Erfahrungen und Hinweise von Leuten, die schon einmal in einer ähnlichen Situation waren.
insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Hi Gi163,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden" geschaut?
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Die Wohnung würde in einem Insolvenzverfahren verwertet werden.
Nein.Gibt es überhaupt eine legale Möglichkeit, die Wohnung zu behalten?
Möglichst nicht versuchen Werte/Gelder beiseite zu schaffen und im besten Fall Frieden damit schließen, dass die Wohnung nicht zu halten ist.Und vor allem: Was sollte ich jetzt tun und was sollte ich vor der Schuldnerberatung bzw. vor einem Insolvenzantrag auf keinen Fall machen?
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Sie wird vom Insolvenzverwalter "verwertet", also verkauft.
Oder kommt in die Zwangsversteigerung.
Ja, Dein Vater, Bruder, Verwandter, Freund ... wer auch immer ... könnte die Wohnung ja kaufen und dann an Dich vermieten. Muss aber schon zu einem korrekten Preis erfolgen, der Kauf.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Da hier nichts zu den Verhältnissen gesagt ist, sollten die anderen Optionen für die Wohnung noch genannt werden:
Du könntest die Wohnung selbst kaufen.
Der Insolvenzverwalter könnte die Wohnung (aus der Masse) "freigeben".
Du könntest die Wohnung selbst kaufen.
Der Insolvenzverwalter könnte die Wohnung (aus der Masse) "freigeben".
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Das ist eine anscheinend lastenfreie Immobilie. Wenn das nicht gerade eine Schottimmobilie in der ostdeutschen Provinz ist, glaube ich nicht recht an eine Freigabe.