Aufgr. der Miete wird sich schwer etwas ändern(?), aber aufgr. der PKV wenn entsprechender Antrag am Insovenzgericht gestellt wird, also nicht bloß das Nachfragen beim Insolvenzverwalter.
Wie ich habe kurz recherchieren konnte, scheint auch wg. der Miete Möglichkeiten zu bestehen, wenn z.B. ein Umzug unzumutbar wäre.
Seit 21 Tagen in der Insolvenz.. LETS GO…
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Re: Seit 21 Tagen in der Insolvenz.. LETS GO…
Ich rufe morgen mal bei beim Amtsgericht an. Das kann echt nicht wahr sein. Ich habe allerdings auch schon vor zwei Wochen bereits ein Schreiben beim Amtsgericht eingereicht und auch ein Nachweis meiner hohen Krankenversicherung. Das müsste auch schon längst beim Insolvenzverwalter auf dem Tisch sein. Ich verstehe nicht, warum man sich um sowas kaum kümmert. Dabei habe ich nur noch fünf Werktage, bis mein Gehalt kommt.
Re: Seit 21 Tagen in der Insolvenz.. LETS GO…
Es sollte Ihnen - wenn bearbeitet vom Gericht - auch ein entsprechender Hinweis an Sie ergehen. Also nicht auf Abwarten was einem der IV ggf. mitteilen würde, könnte.
Re: Seit 21 Tagen in der Insolvenz.. LETS GO…
Für den Antrag zur Berücksichtigung der PKV ist der Insolvenzverwalter auch nicht zuständig. Hier ist das Insolvenzgericht dein Ansprechpartner.
Der Insolvenzverwalter muss dich auch nicht beraten, bzw. ist das nicht seine Aufgabe.
Ein P-Konto hat grundsätzlich einen Freibetrag von 1590 Euro. Wenn mehr Geld eingeht, wird das durch die Bank automatisch erstmal gesperrt, später abgeführt.
Erhältst du also nach der Pfändung beim Dienstherren einen höheren Betrag als diese 1590 Euro, benötigst du dafür eine Freigabe. Man möge mich berichtigen, aber hier sollte doch eine Quellenfreigabe greifen. Hier ein Beispiel wie so ein Antrag aussehen könnte: https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Was genau hast du beim Insolvenzgericht eingereicht? Es klingt nicht so, als wäre das ein entsprechender Antrag gewesen.
Dein Gehalt wird am 31.08 nicht frei sein, der neue Freibetrag auf dem Konto gilt erst ab dem 01.09 und dann stehen dir 1590 Euro zur Verfügung (ohne entsprechende Bescheinigungen, die du noch nicht hast).
Was ist das mit Zalando? Eine Rückzahlung wegen einer Retoure? So was solltest du zukünftig lassen, denn solch eine Gutschrift verringert den Freibetrag entsprechend, weil es als Geldeingang gezählt wird.
Eine Erhöhung des Freibetrags wegen des Autos sehe ich nicht. Es gab in beiden Threads keine Indizien dafür, warum so etwas nötig sein sollte (sprich Härtefall).
Der Insolvenzverwalter muss dich auch nicht beraten, bzw. ist das nicht seine Aufgabe.
Ein P-Konto hat grundsätzlich einen Freibetrag von 1590 Euro. Wenn mehr Geld eingeht, wird das durch die Bank automatisch erstmal gesperrt, später abgeführt.
Erhältst du also nach der Pfändung beim Dienstherren einen höheren Betrag als diese 1590 Euro, benötigst du dafür eine Freigabe. Man möge mich berichtigen, aber hier sollte doch eine Quellenfreigabe greifen. Hier ein Beispiel wie so ein Antrag aussehen könnte: https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Was genau hast du beim Insolvenzgericht eingereicht? Es klingt nicht so, als wäre das ein entsprechender Antrag gewesen.
Dein Gehalt wird am 31.08 nicht frei sein, der neue Freibetrag auf dem Konto gilt erst ab dem 01.09 und dann stehen dir 1590 Euro zur Verfügung (ohne entsprechende Bescheinigungen, die du noch nicht hast).
Was ist das mit Zalando? Eine Rückzahlung wegen einer Retoure? So was solltest du zukünftig lassen, denn solch eine Gutschrift verringert den Freibetrag entsprechend, weil es als Geldeingang gezählt wird.
Eine Erhöhung des Freibetrags wegen des Autos sehe ich nicht. Es gab in beiden Threads keine Indizien dafür, warum so etwas nötig sein sollte (sprich Härtefall).
Re: Seit 21 Tagen in der Insolvenz.. LETS GO…
Als Du Deinen Inso-Antrag eingereicht hast, brauchtest Du dazu eine Bescheinigung von Deiner Schuldnerberatung, diese Schuldnerberatung wird Dir seinerzeit vermutlich gesagt haben, dass Du den Antrag auf "Quellenfreigabe" (s. Link von shopgirl) an Dein Inso-Gericht stellen kannst - das hast Du bis heute nicht gemacht ? Und jammerst jetzt hier rum ? Und hast angeblich keine Ahnung von den "basics" (eines Insolvenzverfahrens) ?
Also los, komm in die Pötte!
Und schnall mal, dass Dein Insolvenzverwalter nicht Dein Service-Dienstleister ist.
Der hat seine gesetzlichen Aufgaben (für ein gesetzestreues IV zu sorgen) und seine eigenen Interessen (möglichst viel Kohle von Dir zur Masse zu ziehen) - warum sollte der Dich zu Deinem Vorteil beraten ?
Für Deine Interessen musst Du schon selbst sorgen, dazu gehört Nr. 1 sich informieren und Nr. 2 dann entsprechend zu handeln.
Es gibt beim Gericht eine Rechtsantragsstelle, wenn Du Dir nicht zutraust, den Antrag selbst zu stellen und Dein Schuldnerberater so kurzfristig jetzt auch keinen Termin für Dich hat, dann geh dort im Gericht zur Sprechstunde.
Da werden Sie geholfen !

Also los, komm in die Pötte!
Und schnall mal, dass Dein Insolvenzverwalter nicht Dein Service-Dienstleister ist.
Der hat seine gesetzlichen Aufgaben (für ein gesetzestreues IV zu sorgen) und seine eigenen Interessen (möglichst viel Kohle von Dir zur Masse zu ziehen) - warum sollte der Dich zu Deinem Vorteil beraten ?
Für Deine Interessen musst Du schon selbst sorgen, dazu gehört Nr. 1 sich informieren und Nr. 2 dann entsprechend zu handeln.
Es gibt beim Gericht eine Rechtsantragsstelle, wenn Du Dir nicht zutraust, den Antrag selbst zu stellen und Dein Schuldnerberater so kurzfristig jetzt auch keinen Termin für Dich hat, dann geh dort im Gericht zur Sprechstunde.
Da werden Sie geholfen !
Re: Seit 21 Tagen in der Insolvenz.. LETS GO…
Das Wörtchen "Jammern" sollte man hier im gebräuchlichen Sinne des Forums vllt. genauso etikettieren wie das Herauslassen von "Gefällt mir" Angaben. Ich finde das gerade für dieses Forum mehr als ungewöhnlich.
Re: Seit 21 Tagen in der Insolvenz.. LETS GO…
Ich glaube, "jammern" ist gar nicht böse gemeint.
Hier fehlt es leider wirklich an den Basics. Die Probleme von MM90 sind in seinem ersten Thread schon besprochen worden. Der ist ein paar Monate alt - und da wurde schon die Sache mit der PKV erklärt. Caffery war es, meine ich.
In dem anderen Thread wurde die Lösung komplett ignoriert.
Ich verstehe ja, dass man Angst hat und das alles erstmal bedrohlich wirken kann. Und man darf auch sicher Fragen 3x stellen, nur muss man irgendwann auch die Antworten lesen.
Hier fehlt es leider wirklich an den Basics. Die Probleme von MM90 sind in seinem ersten Thread schon besprochen worden. Der ist ein paar Monate alt - und da wurde schon die Sache mit der PKV erklärt. Caffery war es, meine ich.
In dem anderen Thread wurde die Lösung komplett ignoriert.
Ich verstehe ja, dass man Angst hat und das alles erstmal bedrohlich wirken kann. Und man darf auch sicher Fragen 3x stellen, nur muss man irgendwann auch die Antworten lesen.