Hallo,
meine Privatinsolvenz läuft seit Ende März, der pfändbare Teil meines Gehalts wird seit Ende Mai automatisch vom Arbeitgeber einbehalten, soweit so gut, eigentlich alles geklärt.
Freitag habe ich dann von einem der Gläubiger drei Mahnungen mit Zahlungsauffoderung zu Posten erhalten, welche definitiv Teil der Gläubigerliste sind. Beim Insolvenzverwalter rief ich dann an und dort hiess es, da es sich um alte Forderungen handelt und die bereits angeschrieben wurden ist das nichtig und ich soll das einfach ignorieren.
Aber ist das so richtig? Was mache ich denn, wenn die sich jetzt einen Titel holen wollen, muss ich dann dem Mahnbescheid widersprechen, weil die keine Forderungen geltend machen dürfen die Teil der Gläubigerliste sind? Oder hat das alles seine Richtigkeit und ich lass die einfach machen?
Und ein anderes Thema - ich habe zwar ein Pfändungsschutzkonto, aber meine Bank hat auch seit der Eröffnung der Insolvenz und dem Besuch beim Verwalter nichts umgestellt. Ich bekomme ja eh nur den unpfändbaren Teil vom Arbeitgeber überwiesen, und der ist auch bisher immer komplett aufgebraucht worden, aber es ist, zumindest für mich nicht ersichtlich, kein Freibetrag eingerichtet, ist das überhaupt so rechtens oder können mir hier Probleme entstehen?
Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
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Re: Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
Hi Makano,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso" geschaut?
Re: Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
Wenn die Forderung aufgenommen sind braucht es Sie nicht weiter zu stören.
Was hätte die Bank weiter "umstellen" sollen; so wie Sie schreiben wird der pfändbare Anteil vom AG einbehalten und Sie erhalten auf Ihr Konto den scheinbar Ihren Verhältnissen entsprechenden Freibetrag.
Was hätte die Bank weiter "umstellen" sollen; so wie Sie schreiben wird der pfändbare Anteil vom AG einbehalten und Sie erhalten auf Ihr Konto den scheinbar Ihren Verhältnissen entsprechenden Freibetrag.
Re: Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
Alles klar, ich hätte gedacht, die sind verpflichtet trotzdem eine Freibetragsgrenze auf dem Konto einzurichten, theoretisch könne mir irgendwas extra überwiesen werden und ich könnte es trotzdem verwenden und das ist ja dann nicht gewollt.TomH hat geschrieben: ↑2. Aug 2026, 00:53 Wenn die Forderung aufgenommen sind braucht es Sie nicht weiter zu stören.
Was hätte die Bank weiter "umstellen" sollen; so wie Sie schreiben wird der pfändbare Anteil vom AG einbehalten und Sie erhalten auf Ihr Konto den scheinbar Ihren Verhältnissen entsprechenden Freibetrag.
Re: Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
Ja
Nein
Ja, einfach machen lassen. Nur vollstrecken dürfen sie nicht.
Nein, da ist niemand zu verpflichtet. Du bist für deinen eigenen Vollstreckungsschutz selbst zuständig - musst ihn also auch selbst beantragen. Sonst macht es einfach niemand.
Also suche nach "Antrag Vollstreckungsschutz Insolvenz Quellenfreigabe". Wurde auch hier im Forum schon hunderte Male besprochen und erklärt.
Re: Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
Ist das eine Frage der Quellfreigabe? Es scheint ja alles verbraucht werden zu können.
Ich verstehe die Frage so, dass der Kontoinhaber meint, er müsste den Insolvenzbeschlag sehen? Und den zugehörigen Freibetrag?
Einige Banken weisen den Freibetrag im Onlinebanking aus, da siehst du den dann. Andere machen das nicht. Was nicht bedeutet, dass der nicht trotzdem existiert und auf dem Konto eingemeldet ist.
Ich verstehe die Frage so, dass der Kontoinhaber meint, er müsste den Insolvenzbeschlag sehen? Und den zugehörigen Freibetrag?
Einige Banken weisen den Freibetrag im Onlinebanking aus, da siehst du den dann. Andere machen das nicht. Was nicht bedeutet, dass der nicht trotzdem existiert und auf dem Konto eingemeldet ist.
Re: Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
hmmm... stimmt.
Beim nochmaligen Draufrumlesen erscheint mir die Lesart, dass hier verwunderlich gefunden wird, dass das Konto weiterhin unbelastet anmutet obschon es nach dem Eindruck des TE anders sein sollte am wahrscheinlichsten.
Naja - ein ewiges Kaffeesatzlesen;)
Beim nochmaligen Draufrumlesen erscheint mir die Lesart, dass hier verwunderlich gefunden wird, dass das Konto weiterhin unbelastet anmutet obschon es nach dem Eindruck des TE anders sein sollte am wahrscheinlichsten.
Naja - ein ewiges Kaffeesatzlesen;)