Das stimmt, da ist eigentlich nichts neues. Hinsichtlich des Fragebogens könnte man zunächst sagen, gemäß §§ 97,98 InsO sind Sie zur Auskunft und zur Mitwirkung formal verpflichtet. Allerdings sind die Auskünfte ( Einkünfte der letzten 12 Monate) keine Dinge, die im vorliegenden Verfahren noch eine Rolle spielen. Denn gemäß § 300a InsO gehören alle Einkünfte nach Ablauf der Abtretungsfrist und Erteilung nicht mehr zur Insolvenzmasse. und nach den genannten §§ müssen Sie nur Auskünfte bzgl. das Verfahren betreffende Umstände erteilen.caffery hat geschrieben: ↑22. Jul 2026, 09:38 Bei der Geschichte hat in meinem Langzeitgedächtnis was geklingelt...
post27405.html#p27405
Die damaligen Antworten gelten weiterhin.
Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?
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Graf Wadula
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Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?
Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?
Danke, ja, das war vor ungefähr einem Jahrcaffery hat geschrieben: ↑22. Jul 2026, 09:38 Bei der Geschichte hat in meinem Langzeitgedächtnis was geklingelt...
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Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?
Ich danke euch allen für eure Antworten.