Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 22. Jul 2026, 09:38 Bei der Geschichte hat in meinem Langzeitgedächtnis was geklingelt...

post27405.html#p27405

Die damaligen Antworten gelten weiterhin.
Das stimmt, da ist eigentlich nichts neues. Hinsichtlich des Fragebogens könnte man zunächst sagen, gemäß §§ 97,98 InsO sind Sie zur Auskunft und zur Mitwirkung formal verpflichtet. Allerdings sind die Auskünfte ( Einkünfte der letzten 12 Monate) keine Dinge, die im vorliegenden Verfahren noch eine Rolle spielen. Denn gemäß § 300a InsO gehören alle Einkünfte nach Ablauf der Abtretungsfrist und Erteilung nicht mehr zur Insolvenzmasse. und nach den genannten §§ müssen Sie nur Auskünfte bzgl. das Verfahren betreffende Umstände erteilen.
Salva
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Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Beitrag von Salva »

caffery hat geschrieben: 22. Jul 2026, 09:38 Bei der Geschichte hat in meinem Langzeitgedächtnis was geklingelt...

post27405.html#p27405

Die damaligen Antworten gelten weiterhin.
Danke, ja, das war vor ungefähr einem Jahr
Salva
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Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Beitrag von Salva »

Ich danke euch allen für eure Antworten.
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