Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

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beautyxs
Zwischendurchposter
Beiträge: 5
Registriert: 18. Jul 2026, 10:15

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von beautyxs »

Der Insolvenzverwalter weiß natürlich von meiner privaten Krankenversicherung. Es ging auf ein P-Konto und wurde eben nicht mehr automatisch abgeführt weil das Konto nicht mehr Im Insolvenzbeschlag ist.

Ich hab halt nur Angst, dass wenn ich es ihm nicht mitteilen und er es doch irgendwie raus bekommt, dass dann meine Restschuldbefreiung futsch ist. Das will ich halt nicht riskieren.
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1554
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Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von imker »

1. Der IV ist nicht Dein Berater und Aukunftsbüro in Sache Pfändbarkeit.
2. Wo ist gereget, dass dieser Betrag nicht Dir, sondern dem IV zusteht?
3. Wenn Du Angst hast, hast Du Angst und man kann Dich nicht beraten, sondern Dir zuhören.
Wenn Deine Angst einen "Tatsachenkern" hat, prüf doch mal, gegen welche pflicht Du glaubst verstoßen zu haben.
Lies einfach mal den § 295 InsO und dann sollte sich Deine Angst aufgelöst haben.
beautyxs
Zwischendurchposter
Beiträge: 5
Registriert: 18. Jul 2026, 10:15

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von beautyxs »

Ich habe es mir durchgelesen. Demzufolge würde ich gegen keinen Paragraphen verstoßen.
robo
Guru
Beiträge: 1115
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von robo »

Und wenn Du Zeit und Lust hast, dann lies doch weiter, unter welchen Umständen die RSB überhaupt versagt werden kann.
Wenn man den Profis hier glaubt, dann kommt das wohl ziemlich selten vor.
Das kann ja auch nur ein Gläubiger beim Gericht beantragen, nicht der IV/TH.
Und warum sollte ein Gläubiger das tun ?
Ist doch recht viel Aufwand mit recht geringen Erfolgsaussichten.
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