Ende der Abtretung des Gehalts

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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 682
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 2. Mär 2026, 08:18
Graf Wadula hat geschrieben: 2. Mär 2026, 07:58 Und wenn bei Ihnen nichts zu verwerten war, dann ist das die Mindestvergütung, egal wie lange das Verfahren läuft.
Wenn es laufend pfändbares Einkommen gibt dann ist es eben nicht nur die Mindestvergütung, oder stehe ich da aufm Schlauch? Dann gibts bis Aufhebung § 2 und dann eben nur noch § 14 an Vergütung.
Da muss man doch an Heilige glauben um da nicht ab und zu mal auf "Verdachtsmomente" zu kommen.
Verstanden habe ich diesen gesetzlichen Zusammenhang ehrlich gesagt auch nie so wirklich...
Da hast Du im Grunde recht; nur, der TE hatte ja geschrieben, bei ihm/ihr ist "rein gar nichts zu verwerten"?!

Ich behaupte mal, dafür sind die Verwalterbüros in der Mehrzahl viel zu groß, um tatsächlich das Verfahren nur offen zu lassen, um durch die pfändbaren Monatsbeträge die Vergütung zu erhöhen. Das lohnt sich sicherlich nicht. Ein Jahr länger bedeutet in den meisten Fällen, dass auch noch halbjährlich ein Bericht an das Gericht und für das GIS gesandt werden muss, also ein Sachbearbeiter dieses Verfahren länger bearbeiten muss. Ich glaube, für ein Unternehmen ist das nicht rentabel; und zumal immer die Gefahr besteht, dass die Gerichte den Verwalter kalt delisten, sprich einfach nicht mehr bestellen.
TG25
Fortgeschrittener
Beiträge: 41
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von TG25 »

Ich habe in den Inso Bekanntmachungen paar Fälle gesehen, wo die Aufhebung des Verfahrens die bekanntlich und vermutlich auch statistisch irgendwo nach 1,5 - 2 Jahren der Eröffnung stattfinden , sogar erst 1-2 Monate nach dem Ende der 3 Jahre stattfand. Es klang sogar so, dass der Schuldner sich irgendwie selbst erkundigen musste, da noch als "Begründung" bei der Aufhebung vom Gericht sinngemäß druntergeschrieben wurde "Abtretungsfrist längst vorbei / es gab von keiner Seite Einwände also steht dem Schuldner auch die RSB/Aufhebung zu"

Stichprobenartig ist mir so ein verzögerter Verlauf leider bisher bei allen IK Aktenzeichen aufgefallen. (Mein IV (daher auch keine Nennung der aktenzeichen hier :D ))

Wie ist sowas zu deuten? Hat der IV einfach versäumt sich zu kümmern oder versuchen die es so weit wie möglich hinauszuzögern? Wie kann man sich verhalten, wenn man das Gefühl hat es müsste eigentlich schon alles erledigt sein (man kennt ja seine Themen und was ggf. noch offen sein könnte)

Und ist es auch für den IV "einfach" sowas Grundlos zu "ziehen", bzw. wie oft müssen die aktuell an das Gericht berichten?

Mein Kontakt mit dem IV ist eigentlich gut und freundlich, jedoch ist es auch so, dass außer dem ersten Brief bisher alle Kontaktaufnahmen von mir initiiert wurden und es wurden sogar eingeplante Besprechungstermine IV-seitig nicht wahrgenommen. (Ja kann auch gut sein :D - aber in Verbindung mit den oben genannten Erkenntnissen auch etwas seltsam )

Hintergund dieser Recherche ist ja für meinen eigenen Zweck um abschätzen zu können wann mit den erleichterten Bedingungen der Wohlverhaltensphase zu rechnen ist.
Mickes1963
Mitglied
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Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Mickes1963 »

Hallo, TG25,
Ich nochmal: bin mal auf deinen Link gegangen ;-) also „erleichterte Bedingungen“ erhoffe ich mir auch, aber die Gehaltsabtretung läuft ja trotzdem 3 Jahre durch. Allerdings wird nicht mehr ALLES einkassiert, z.b. eine ausgezahlte Mietkaution z.B. aber stimmt: du als Schuldner musst bei Fragen selber tätig werden. Der IV hält sich bedeckt (ich habe bisher auch nur mit seiner SB kommuniziert, aber die antwortet mittlerweile auch auf EMails nicht mehr.)….komischer Verein. Aber das ist wohl normal. Auf jeden Fall arbeiten die IV sehr unterschiedlich. Ruf doch mal in der Kanzlei an, wenn du eine dringende Frage hast. Oder auch bei deiner früheren Schuldnerberatung. Die sind eigentlich auskunftsfreudiger und zugewandter, was ihre „Kunden“ betrifft. LG !
robo
Guru
Beiträge: 1117
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von robo »

Leute ... !
Ein IV / TH ist doch kein Schuldnerberater.
Warum sollte er oder seine Mitarbeiter seine "Kundschaft" beraten ?
Also Zeit ( = Geld) investieren ?
Womöglich noch gegen seine eigenen Interessen ?

Ihr wißt schon, dass dem IV während des "eröffneten Verfahrens" idR 40% der Masse zusteht
und dem TH (also nach Auhebung gem. § 200 InsO) nur noch 5% vom Abtretungsbetrag (von den ersten 35.000 €, danach noch weniger - aber immerhin gibt es eine "Grund-/ Mindestvergütung" ... ).

Und da ja bekanntlich so manches Insolvenzverfahren ein "Nullsummenspiel" (für den IV) ist, tut er gut daran, seine Arbeitszeit und die seiner Mitarbeiter dort einzusetzen, wo es auch was bringt.

Also wendet Euch bei Fragen an den Schuldnerberater, bei allen IK-Verfahren muss es ja einen geben.
Oder eben hier.
Icke26
Wissender
Beiträge: 201
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Icke26 »

Der IV oder seine Sachbearbeiter (SB) dürfen dich rechtlich nicht beraten. Sie sind per Gesetz den Gläubigern verpflichtet, nicht dem Schuldner.
AnjinSan
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 21. Jul 2026, 14:43

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von AnjinSan »

Hallihallo in die Runde,
meine Wohlverhaltensphase ist gerade abgelaufen. Zum Ende Interessantes bei Insolvenzverwalter, Arbeitgeber und kontoführendem Institut beobachten.
Allen drei Stellen liegt der Eröffnungsbeschluss über mein Insolvenzverfahren vor. Das Eröffnungsdatum ist der Beginn der Wohlverhaltensphase. Ein Schelm, wer glaubt, das diese drei Stellen vom Beginn auf das Ende schließen können. Jeder musste erinnert werden, dass die Wohlverhaltensphase zu Ende geht.
Mein Arbeitgeber brauchte ein explizites Schreiben vom Insolvenzverwalter, die Abtretung zu beenden. Natürlich funktionierte das im Monat de Endes nicht und es wurde mr für den ganzen Monat Abtretungen abgezogen. Allerdings hat der Insolvenzverwalter zu viel erhaltenen Beträge an mich ausgekehrt (auf Anfrage).
Das selbe Spiel mit dem kontoführenden Institut. Der Beschlagnahmevermerk auf dem P-Konto muss gelöscht werden. Die geschieht auch nicht automatisch.
Alles in Allem bin ich heilfroh, einen guten Rechtsanwalt an meiner Seite zu haben, der den richtigen Ton gegenüber den Beteiligten findet und dies verwaltungstechnischen Problemstellungen für mich beseitigen kann.
Icke26
Wissender
Beiträge: 201
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von Icke26 »

AnjinSan hat geschrieben: 21. Jul 2026, 15:33 Hallihallo in die Runde,
meine Wohlverhaltensphase ist gerade abgelaufen. Zum Ende Interessantes bei Insolvenzverwalter, Arbeitgeber und kontoführendem Institut beobachten.
Allen drei Stellen liegt der Eröffnungsbeschluss über mein Insolvenzverfahren vor. Das Eröffnungsdatum ist der Beginn der Wohlverhaltensphase. Ein Schelm, wer glaubt, das diese drei Stellen vom Beginn auf das Ende schließen können. Jeder musste erinnert werden, dass die Wohlverhaltensphase zu Ende geht.
Mein Arbeitgeber brauchte ein explizites Schreiben vom Insolvenzverwalter, die Abtretung zu beenden. Natürlich funktionierte das im Monat de Endes nicht und es wurde mr für den ganzen Monat Abtretungen abgezogen. Allerdings hat der Insolvenzverwalter zu viel erhaltenen Beträge an mich ausgekehrt (auf Anfrage).
Das selbe Spiel mit dem kontoführenden Institut. Der Beschlagnahmevermerk auf dem P-Konto muss gelöscht werden. Die geschieht auch nicht automatisch.
Alles in Allem bin ich heilfroh, einen guten Rechtsanwalt an meiner Seite zu haben, der den richtigen Ton gegenüber den Beteiligten findet und dies verwaltungstechnischen Problemstellungen für mich beseitigen kann.
Den du sicherlich auch gut bezahlt hast ;)
AnjinSan
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 21. Jul 2026, 14:43

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von AnjinSan »

... und der jeden Cent wert war
TG25
Fortgeschrittener
Beiträge: 41
Registriert: 14. Nov 2025, 17:18

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von TG25 »

robo hat geschrieben: 21. Jul 2026, 13:59 Ihr wißt schon, dass dem IV während des "eröffneten Verfahrens" idR 40% der Masse zusteht
und dem TH (also nach Auhebung gem. § 200 InsO) nur noch 5% vom Abtretungsbetrag (von den ersten 35.000 €, danach noch weniger - aber immerhin gibt es eine "Grund-/ Mindestvergütung" ... ).
Das war mir bewusst, ich bin mir aber nicht sicher wie groß da sein Spielraum mit "in die Länge ziehen" ist, daher hier die Frage um es später besser einschätzuen zu können was läuft, sollte ich da mal nachfragen.

So wie ich das sehe, sollte die Masse bereits verwertet sein (d.h. es gibt meines Wissens keine offenen Themen wie etwa Anfechtungen etc.) bei 40% sollte ihm ein guter mittlerer 4 stelliger Betrag zustehen, es gibt also nur noch die Gehaltspfändung, davon bekommt er also nochmal 40% im Monat, je länger das Verfahren offen ist?
robo
Guru
Beiträge: 1117
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Beitrag von robo »

So ist es, s. InsO § 35.

Na ja ... der IV muß ja seinen Schlußbericht schreiben und erst dann, wenn der vorliegt, kann das Gericht die Aufhebung des Verfahrens gem. InsO § 200 beschließen - und da es so gut wie keine Kontrolle eines IV gibt, kann er sich, wenn er das möchte, alle Zeit der Welt mit seinem Schlußbericht lassen.
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