Also was das mit diesem Fall zu tun hat, erschließt sich wahrscheinlich niemanden. Zwangsvollstreckung ist keine rechtsprechende Gewalt nach der Verfassung, sachlich unabhängig sind auch Rechtspfleger (§ 9 RpflG) und Vollstreckung und Insolvenz sind keine Rechtsprechung. Natürlich sprechen Rpfl. kein Recht, denn sie erlassen keine Urteile (ein Insolvenzrichter spricht auch kein Recht). Und was ist da bürgerfreundlich. In der Justiz geht es immer um Entscheidungen zwischen Bürgern, in Fällen der Zwangsvollstreckung und Insolvenz zwischen Bürgern (Gläubigern) und Bürgern (Schuldner). Natürlich empfindet der eine das als "unfreundlich". Das heißt doch nicht, das alle Gerichte unfreundlich sind und Rechtspfleger nichts entscheiden dürfen. Aber nun gut, will den Thfread auch nicht weiter befüllen...TomH hat geschrieben: ↑23. Jun 2026, 13:46Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut. Ebenso ist nur ihre sachliche- u. persönliche Unabhängigkeit gesichert. Daraus folgt u.a., dass es in der Rechtssprechung keine "bürgerfreundlichen" Gerichte (Richter) gibt.Graf Wadula hat geschrieben: ↑23. Jun 2026, 11:21
Warum gibt es die nicht? Wann ist es denn bürgerfreundlich? Wenn es das macht, was hier so als richtig empfunden wird?
Und was ist an Rechtspflegern auszusetzen?
Ich habe nichts gegen Rechtspfleger, aber ihnen ermangelt es genauso wie Richter auf Probe grundgesetzmäßiger Legitimation Recht zu sprechen, bzw. darüber zu entscheiden.
Kontopfändung mit p-konto, frage
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Beiträge: 674
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Ich hatte nur ein Zitat aufgefasst, wo es darum geht das man auf ein "bürgerfreundliches" Gericht stoßen kann, welches Gesetze entsprechend anwendet (steht auch so in dem Zitat drin), wenn ein Unkundiger Hilfe und Rat sucht. Darauf habe ich erwidert, dass es keine "bürgerfreundlichen" Gerichte gibt, da sie sonst kaum unabhängig wären.
Das nun Rechtspfleger auch Entscheidungen treffen und z.B. in Sachen Gerichtskostenbeihilfe zwar entscheiden, aber nach der Verfassung nicht zu entscheiden haben, steht wie vieles andere auf einem anderen Blatt und hat wie Sie richtig bemerken mithin diesem Fall nichts zu tun.
Entschuldigen Sie (und andere) dass ich der Sache fern bloß einen Kommentar zu der Bemerkung über Gerichte abgelassen habe.
Das nun Rechtspfleger auch Entscheidungen treffen und z.B. in Sachen Gerichtskostenbeihilfe zwar entscheiden, aber nach der Verfassung nicht zu entscheiden haben, steht wie vieles andere auf einem anderen Blatt und hat wie Sie richtig bemerken mithin diesem Fall nichts zu tun.
Entschuldigen Sie (und andere) dass ich der Sache fern bloß einen Kommentar zu der Bemerkung über Gerichte abgelassen habe.
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Um das mal auf eine einigermaßen seriöse Weise abzuschließen:
Ganz abgesehen von der menschlichen Komponente.
Die Aussage, dass Gerichte ganz allgemein "bürgerfreundlich" arbeiten sollen ist keine bloße Hoffnungsäußerung die man je nach Weltsicht und Glauben auslegen kann. Sie hat auch einen rechtlichen Hintergrund.
Gerichte sind nämlich tatsächlich dazu verpflichtet Rechtsanträge (von Bürgern) nicht zwingend wortliteral (also korinthenkackerisch) auszulegen, sondern sind auf den erkennbaren Willen auf das verfolgte Rechtsschutzziel zu verstehen und auszurichten. Auf deutsch gesagt heißt das: Sie sollen Anträge so lesen wie sie offensichtlich gemeint sind - auch wenn sie nicht juristisch optimal oder vielleicht sogar falsch formuliert sind.
Es gelten hier die allgemeinen Grundsätze der §§ 133 und 157 BGB, die mit dem genannten Zusammenhang vielfach in der Einzelrechtsprechung in Verbindung gebracht wurden.
Ganz abgesehen von der menschlichen Komponente.
Die Aussage, dass Gerichte ganz allgemein "bürgerfreundlich" arbeiten sollen ist keine bloße Hoffnungsäußerung die man je nach Weltsicht und Glauben auslegen kann. Sie hat auch einen rechtlichen Hintergrund.
Gerichte sind nämlich tatsächlich dazu verpflichtet Rechtsanträge (von Bürgern) nicht zwingend wortliteral (also korinthenkackerisch) auszulegen, sondern sind auf den erkennbaren Willen auf das verfolgte Rechtsschutzziel zu verstehen und auszurichten. Auf deutsch gesagt heißt das: Sie sollen Anträge so lesen wie sie offensichtlich gemeint sind - auch wenn sie nicht juristisch optimal oder vielleicht sogar falsch formuliert sind.
Es gelten hier die allgemeinen Grundsätze der §§ 133 und 157 BGB, die mit dem genannten Zusammenhang vielfach in der Einzelrechtsprechung in Verbindung gebracht wurden.
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
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Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Sie müssen sich nicht entschuldigen, alles gut; mir geht es nur sehr auf den S..., dass hier immer wieder mal -mal platt gesagt- alle Gerichte, Mitarbeitenden und Insolvenzverwalter als geldgierige, unfreundliche und faule Beteiligte dargestellt werden. Viele Sachen sind nun mal komplex, gerade im Insolvenzverfahren. Und es gibt auch immer wieder Dinge, die man unterschiedlich auslegen kann. Und oftmals ist auch halt das Gesetz nicht "bürgerfreundlich". Aber ich weiß auch, dass nicht immer fair mit den Beteiligten umgegangen wird.TomH hat geschrieben: ↑23. Jun 2026, 14:57 Ich hatte nur ein Zitat aufgefasst, wo es darum geht das man auf ein "bürgerfreundliches" Gericht stoßen kann, welches Gesetze entsprechend anwendet (steht auch so in dem Zitat drin), wenn ein Unkundiger Hilfe und Rat sucht. Darauf habe ich erwidert, dass es keine "bürgerfreundlichen" Gerichte gibt, da sie sonst kaum unabhängig wären.
Das nun Rechtspfleger auch Entscheidungen treffen und z.B. in Sachen Gerichtskostenbeihilfe zwar entscheiden, aber nach der Verfassung nicht zu entscheiden haben, steht wie vieles andere auf einem anderen Blatt und hat wie Sie richtig bemerken mithin diesem Fall nichts zu tun.
Entschuldigen Sie (und andere) dass ich der Sache fern bloß einen Kommentar zu der Bemerkung über Gerichte abgelassen habe.
Vertragen
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
@Graf Wadula
(und auch caffery)
Deinen Frust kann ich gut verstehen, Graf Wadula, Du (wie caffery) bist ein Profi und kein Betroffener und stellst hier Dein Wissen zur Verfügung und investierst Deine Zeit und fühlst Dich dann ggf. 'quasi gewissermaßen' ... persönlich angegriffen ...
Ich bin ja schon gefrustet, wenn hier noch nicht mal ein 'danke' kommt.
Aber bitte bedenkt, dass
a) bei persönlich Betroffenen (Schuldnern/Insolanern) oft die Nerven blank liegen ... man kann nicht mehr schlafen, weiß nicht, wie man die nächste Miete usw bezahlen soll, oft ist der Kühlschrank leer ... und wenn man dann noch für eine Familie zu sorgen hat ... und
b) dass Insolvenzverwalter ja nun schon eine besondere Spezie sind.
Sie brauchen keine Kunden akquirieren, sondern bekommen sie vom Gericht auf dem Tablet serviert, häufig nur für die Mindestvergütung und werden vermutlich von so manchem Insolaner für deren Misere verantwortlich gemacht.
Und sie gehen mit ihrer speziellen "Kundschaft" sicher oft anders um, als ein RA, der einen lukrativen Auftrag von einem solventen, renommierten Kunden erwartet.
Wenn ich Dir erzählen würde, was ich mit "meinem" Insolvenzverwalter so alles erlebt habe (IN-Verfahren), da würdest Du vermutlich mit den Ohren schlackern und sagen, " ... kaum zu glauben !"
Ich glaube, das "Setting" (Gericht, Insolvenzverwalter, Schulder usw) stellt schon besondere Anforderungen an alle Beteiligten, 'Mensch' zu bleiben ...
Früher wusste ich gar nicht, dass es bei Gerichten diese 'Rechtsantragsstellen' gibt, mir war noch nicht mal der Beruf 'Rechtspfleger' bekannt - woher auch, wenn man als 'unbescholtener' Bürgen nie was mit Gerichten usw. zu tun hatte.
Du hast mir (damals noch im alten Forum) vor etlichen Jahren (ca zehn ?) wirklich sehr geholfen.
Das habe ich zu der Zeit im 'real life' nicht mehr oft erlebt.
Deswegen: Bitte bleib hier. Bitte bleib geduldig. Bitte bleib nachsichtig.
Menschen wie Du (und auch caffery, natürlich !) werden gerade hier gebraucht !
robo
(alias MrsRobinson, alias Witwe Bolte)
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
So wieso, nie angefeindet.