Buddelbaby hat geschrieben: ↑31. Aug 2019, 13:08
Also müssen da alle Zahlungen rein?
au backe ... Du machst es dem Forum hier echt schwer ...
das stand hier jetzt doch gefühlt schon 33x:
JA ALLE.
Aber nicht alle Deine ZAHLUNGEN - sondern alle Deine GLÄUBIGER
(mit den Schulden, die Du dort hast).
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Zitat:
"Insolvenzordnung § 13
Eröffnungsantrag
(1) Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Dem Antrag des Schuldners ist ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen.
...
Dem Verzeichnis ... ist die Erklärung beizufügen, dass die enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind.
..."
Zitat Ende
WENN das Gericht Deinen Antrag akzeptiert, das Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter beauftragt, DANN wird dieser Insolvenzverwalter alle Deine ZAHLUNGEN der letzten Zeit sehen wollen
(und sie ggf. zurückfordern).
Such Dir eine (caritativen) Schuldnerberatung und frag ihm Löcher in den Bauch, bevor Du einen Inso-Antrag stellst, der nicht okay ist und Dir ggf. noch richtig Ärger einbringen könnte.
Viel Glück!