Insolvenz Antrag

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Shopgirl
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Shopgirl »

Nimms mir nicht übel, aber dein Insolvenzwissen ist (noch) recht limitiert. Das ist ja auch normal, wenn man damit noch nichts zu tun hatte, aber es hilft dir eben auch nicht dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Daher ist der Hinweis auf eine karitative Schuldnerberatung sicherlich nicht verkehrt. Da kannst du vielleicht eher ein paar Fragen stellen als bei deinem Anwalt.
Und eine PI kann versagt werden wenn während des Verfahrens eine erneute Vollstreckung gegen mich laufen würde.
Das ist z. B völliger Quatsch. Einen Antrag auf Versagung kann nur ein Gläubiger stellen, der am Verfahren teilnimmt. Neue Gläubiger tun das nicht.

Wieso hast du denn solche Panik vor den Kontoauszügen? Hast du noch eben schnell den Picasso verkauft und das über dein Konto laufen lassen? ;)
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caffery
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von caffery »

Buddelbaby hat geschrieben: 31. Aug 2019, 11:44 Eben und woher sollen die alten Gläubiger was von den neuen wissen? Die ich ja ordnungsgemäß bediene ohne das jemals ein Mahnbescheid kam.
Ich versuchs noch einmal - so einfach formuliert wie ich nur kann:

Angaben in Insolvenzantrag müssen vollständig sein (unter Strafandrohung) -> Gläubiger MÜSSEN also da rein -> Verwalter holt u.U. sogar Zahlungen zurück -> Gläubiger so oder so angepinkelt.

Ich klinke mich mal hier aus - und gebe noch ein letztes Mal den Rat diesen Gedanken hier:

"Vielleicht sollte ich die Antrag Stellung doch um ein Jahr verschieben und diese Verbindlichkeiten komplett aus der Welt schaffen und dann erneut ohne so einen Blödsinn den Antrag stellen. "

ganz fest zu halten und in die Tat umzusetzen.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Witwe Bolte »

Buddelbaby hat geschrieben: 31. Aug 2019, 13:08 Also müssen da alle Zahlungen rein?
au backe ... Du machst es dem Forum hier echt schwer ...
das stand hier jetzt doch gefühlt schon 33x:

JA ALLE.

Aber nicht alle Deine ZAHLUNGEN - sondern alle Deine GLÄUBIGER
(mit den Schulden, die Du dort hast).
Was ist daran so schwer zu verstehen?

Zitat:
"Insolvenzordnung § 13
Eröffnungsantrag

(1) Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Dem Antrag des Schuldners ist ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen.
...
Dem Verzeichnis ... ist die Erklärung beizufügen, dass die enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind.
..."
Zitat Ende

WENN das Gericht Deinen Antrag akzeptiert, das Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter beauftragt, DANN wird dieser Insolvenzverwalter alle Deine ZAHLUNGEN der letzten Zeit sehen wollen
(und sie ggf. zurückfordern).

Such Dir eine (caritativen) Schuldnerberatung und frag ihm Löcher in den Bauch, bevor Du einen Inso-Antrag stellst, der nicht okay ist und Dir ggf. noch richtig Ärger einbringen könnte.

Viel Glück!
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Janadi
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Janadi »

Um jetzt nochmal auf die Formulierung „Alle“ einzugehen. Alle Zahlungen, die du regelmäßig leistest gehören in den Antrag. Klarna ist ein ganz normaler Gläubiger. Aber auch deine Versicherungen und Handyverträge gehören dazu (Die laufen unter regelmäßige Ausgaben).
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Janadi
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Janadi »

Das ist total unterschiedlich und kommt darauf an, welche Vollmachten der ursprüngliche Gläubiger dem Inkasso gegeben hat oder ob die Forderung evtl. sogar verkauft wurde.
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tidus82
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von tidus82 »

Wenn es dir geschenkt wurde, dann ist es dein Eigentum.
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Shopgirl
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Shopgirl »

Willst du echt jetzt schon ausloten, welche Tricksereien möglich sind und welche nicht?
Ob irgendwer dein Handy pfändet oder nicht, sollte wirklich zweitrangig sein, wenn du 60k Schulden hast.
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tidus82
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von tidus82 »

Meinst du du schaffst es deinen Kopf auch selbst einmal anzustrengen?
Nur weil du eine Rechnung hast beweist es doch gar nix - du könntest es genauso bei ebäh-Kleinanzeigen kaufen und würdest eine Rechnung bekommen.
Wenn du Pfändbare Sachen hast, dann solltest du sie dem GV zeigen, bzw. geben. Das unterschreibst du!
Und du willst doch sicher irgendwann nochmal in die Insolvenz, oder? Wenn du irgendwas verheimlichst und ein Gläubiger bekommt Wind davon dann bricht dein Kartenhaus schneller zusammen als du gucken kannst. Und gesperrt wirst du ggf. sogar zusätzlich.
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Ruhrpottmensch
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ich kann mich dem nur anschließen...

Solltest Du ernsthaft interessiert sein, sauber & einigermaßen unbeschadet über die Zeit bis zur IV bz. durch die IV zu kommen, hör auf Dir so viele Gedanken um irgendwelche Lücken zu machen.

Du hast Dir die Lage selbst eingebrockt -warum auch immer-, daher ist es jetzt an Dir, damit so gut wie möglich umzugehen. Und dazu gehört nun mal auch zu seinem Mist zu stehen und ggf. auf das ein oder andere Gerät zu verzichten. Ein GV bzw. eine IV ist nun mal kein Kindergeburtstag... ;)

Und wie tidus schon schrub...
Du hast gewisse Verpflichtungen, die Du tunlichst einhalten solltest. denn ansonsten kann es im schlimmsten Fall ein Schuss ins eigene Knie werden. Und dann steht man noch schlechter da als jetzt schon...
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