Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

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Moloch
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Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Beitrag von Moloch »

Hallo zusammen,

ich frage für einen Freund, der, genau wie ich, eine Privatinsolvenz durchlaufen hat und inzwischen bereits die Restschuldbefreiung (RSB) erhalten hat.

Er hatte seit 2002 ein Girokonto inklusive echter Kreditkarte bei der Commerzbank. Im Jahr 2023 wurde ihm jedoch sowohl das Girokonto als auch die Kreditkarte gekündigt. Als Begründung wurde angegeben, dass man grundsätzlich keine Kunden betreue, die sich in Privatinsolvenz befinden. Zusätzlich wurde ihm geraten, stattdessen bei der Sparkasse ein Bürgerkonto bzw. Basiskonto zu eröffnen.

Das Ganze erscheint mir ziemlich fragwürdig, insbesondere weil mein Freund nie Schulden bei der Commerzbank hatte. Dass Kreditkarte und Dispokredit im Rahmen einer Insolvenz gekündigt werden können, ist mir klar. Aber die vollständige Kündigung des Girokontos halte ich für möglicherweise unverhältnismäßig.

Besonders ärgerlich ist außerdem, dass laut der inzwischen veröffentlichten neuen SCHUFA-Bonitätsberechnung ein langjährig bestehendes Girokonto offenbar erheblichen Einfluss auf den Score haben kann.
Hier die entsprechende Übersicht der SCHUFA: Einfluss des Alters des ältesten Bankvertrags auf den SCHUFA-Bonitätsscore

Dadurch fehlen ihm nun vermutlich wertvolle Bonitätspunkte, weil ein seit 2002 bestehendes Konto verloren ging.

Meine Fragen dazu:

1. Durfte die Commerzbank das Girokonto überhaupt kündigen, obwohl keine Schulden gegenüber der Bank bestanden?
Falls die Kündigung unzulässig gewesen sein sollte: Könnte die Bank für daraus entstandene Nachteile haftbar gemacht werden, z. B. schlechtere Kreditkonditionen oder höhere Zinsen wegen eines verschlechterten SCHUFA-Scores?

2. Mein Freund hat inzwischen die Restschuldbefreiung erhalten und führt aktuell nur noch ein relativ teures Bürger-/Basiskonto bei der Sparkasse.
Besteht ein Anspruch darauf, dass dieses Konto nun in ein normales Girokonto umgewandelt wird?
Oder wäre es aus Bonitätsgründen sogar riskant, das bestehende Konto zu kündigen bzw. zu wechseln, weil dadurch erneut die Dauer des Bankvertrags verloren geht?

Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzungen!
Shopgirl
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Re: Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Beitrag von Shopgirl »

Schwierig.

1. Die Bank darf nicht kündigen, weil ihr die Insolvenz nicht passt. Als Kündigungsgrund ist das nicht zulässig. ABER ich verwette meine Katze darauf (sitzt gerade neben mir ;) ), dass er diese Begründung nicht nachweisen kann. Selbst wenn ihm das so gesagt wurde (was ich ehrlich gesagt auch leicht anzweifle), wird ihm die Commerzbank das niemals schriftlich gegeben haben.

Er müsste also erstmal beweisen, dass alleinig die Insolvenz Grund für die Kündigung war. Das wird ihm nicht gelingen.

Dann wären wir beim Schadensersatz. Dein Freund müsste ganz konkret einen materiellen Schaden nachweisen (beziffert in Euro). Nehmen wir als Beispiel mal schlechtere Kreditkonditionen. Er müsste exakt nachweisen, dass er die schlechteren Konditionen bekommt, weil sein Bankkonto recht neu ist. Das wird ihm nicht gelingen. Das gibt dir niemand schriftlich.

2. Der Freund soll einfach mal freundlich mit der Sparkasse sprechen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Umwandlung große Probleme machen wird. Das Konto selbst zu kündigen wäre unter dem Aspekts des Schadensersatzes gegenüber der Commerzbank schräg. Denn damit schädigt er seine Bonität ja wissentlich noch einmal.


Ich weiß, eine Schufa-Auskunft ist manchmal im Leben wichtig. Aber man muss sich auch nicht zum Sklaven der Schufa machen und jedem lausigen Bonitätspunkt hinterher rennen. Ob es nun 15 Punkte für das Girokonto sind oder 40, macht doch am Ende kaum einen Unterschied.
Moloch
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Re: Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Beitrag von Moloch »

Shopgirl hat geschrieben: 10. Mai 2026, 01:08 1. Die Bank darf nicht kündigen, weil ihr die Insolvenz nicht passt. Als Kündigungsgrund ist das nicht zulässig. ABER ich verwette meine Katze darauf (sitzt gerade neben mir ;) ), dass er diese Begründung nicht nachweisen kann. Selbst wenn ihm das so gesagt wurde (was ich ehrlich gesagt auch leicht anzweifle), wird ihm die Commerzbank das niemals schriftlich gegeben haben.
Das soll wirklich kein Bashing gegen die Sparkasse sein, aber mir wurde mein Girokonto von der Sparkassenfiliale, bei der ich es damals eröffnet hatte, nach über 13 Jahren gekündigt. Das Kündigungsschreiben war damals sogar vom Filialleiter persönlich unterschrieben.

Den eigentlichen Grund für die Kündigung habe ich allerdings tatsächlich nur mündlich erfahren: Es ging um eine einzige Pfändung in Höhe von 800 €. Anschließend wurde mein Konto gekündigt.

Einige Jahre später versuchte ich, ein Bürgerkonto bzw. Basiskonto zu eröffnen. Die Sparkasse teilte man mir jedoch mündlich mit, dass dies nicht möglich sei, da mir in der Vergangenheit bereits ein Konto gekündigt worden war. Aufgrund dessen könne man mir grundsätzlich kein neues Konto bei der Sparkasse eröffnen, auch kein Bürger-/Basiskonto! Ich stand damit zeitweise komplett ohne Konto da und musste/konnte schließlich auf eine Onlinebank ausweichen – allerdings mit monatlichen Gebühren von 10 €, während Kunden mit ausreichender Bonität dort keine Grundgebühr zahlen mussten.

Später habe ich erfahren, dass dieses Vorgehen - mir das Basiskonto zu verweigern - rechtswidrig war. Falls jemand glaubt, dass ich mir das ausdenke: Wir können gerne gemeinsam zur Sparkasse gehen, und wir lassen uns dort erneut bestätigen, dass man mir wegen der damaligen Kündigung kein Konto eröffnen würde.

Shopgirl hat geschrieben: 10. Mai 2026, 01:08 Er müsste also erstmal beweisen, dass alleinig die Insolvenz Grund für die Kündigung war. Das wird ihm nicht gelingen.
Darf eine Bank oder Sparkasse einfach ohne Angaben von Gründen ein Girokonto kündigen?
Moloch
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Re: Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Beitrag von Moloch »

Shopgirl hat geschrieben: 10. Mai 2026, 01:08 Dann wären wir beim Schadensersatz. Dein Freund müsste ganz konkret einen materiellen Schaden nachweisen (beziffert in Euro).
Sein Psychiater würde ihm sogar bescheinigen, dass er seit der Kündigung des Kontos - also seit inzwischen etwa drei Jahren - an einer schweren Depression leidet (zuvor Mittelgradig). Die Kündigung des Girokontos durch die Commerzbank, sowie den daraus resultierenden persönlichen Schwierigkeiten haben sein ohnehin angeschlagenes Selbstwertgefühl verschlechtert.
Solche Ereignisse belasten ihn psychisch stark und lösen bei ihm Angst- und Panikgefühle aus. Dadurch fühlt er sich noch mehr wie an den Rand der Gesellschaft gedrängt, als wäre er nichts wert.
Die rechtswidrige Kündigung durch die Bank trägt eine Mitverantwortung für seine psychischen Leiden – selbstverständlich nicht ausschließlich! Ausserdem: Psychische Schäden entfalten ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz (auch in Deutschland).

Er musste sich damals außerdem ständig Geld leihen, teilweise zu komplett absurden Zinsen von bis zu 40 % im Jahr. Wegen seiner schlechten Bonität blieb ihm oft gar nichts anderes übrig, als auf dubiose Kreditgeber auszuweichen. Dass die hohen Zinsen direkt mit den schlechten Bonitätseinträgen zusammenhängen, kann man als Verbraucher halt kaum beweisen, weil diese ganzen Kredit- und Scoringverfahren überhaupt nicht transparent sind.


P.S. Herzlichen Dank für deinen Input! Hilft sehr weiter. Wir versuchen sein Bürgerkonto bei der Sparkasse in ein "normales" umzuwandeln. Ich werde in ein paar Wochen ein Update geben ob das geklappt hat (oder nicht geklappt hat!)
Shopgirl
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Re: Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Beitrag von Shopgirl »

Das mit den psychischen Schäden wegen des gekündigten Kontos kannst du vergessen. Sein Schufa-Score ist um ca 30 Punkte schlechter, da wird ihm kein Psychologe /Therapeut irgendwelche Leiden attestieren, die NUR daraus resultieren (und genau das bräuchte es ,um irgendwelche Ansprüche zu konstruieren - ich kann mir nicht mal vorstellen, dass sich dafür ein halbwegs seriöser Anwalt finden würde). Sorry, aber das ist doch wirklich Blödsinn.

Worum geht es denn genau? Der Commerzbank noch eins auszuwischen oder will er wirklich aus der Geschichte irgendwie Geld machen? (Für finanzielle Forderungen sehe ich wirklich keinerlei Ansatz)

Niemand wird ihn gezwungen haben, sich für 40% irgendwo Gelder zu leihen. Bei welchem Mafiosi war er denn? Selbst die Freunde aus den Alpenländern mit ihren "Krediten ohne Schufa" haben moderatere Zinssätze.

Die schlechte Schufa dürfte auch eher auf die Insolvenz zurückzuführen sein, als im gekündigten Konto. Mit einem Insolvenzeintrag bist du eine komplette Schufa-Leiche.

Was dir mit der Sparkasse passiert ist, glaube ich dir sofort. Nur weil eine Bank was nicht darf, heißt das ja nicht, dass sie es nicht macht. Du hättest dich - wie du ja jetzt weißt - dagegen wehren können.
TG25
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Re: Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Beitrag von TG25 »

Moloch hat geschrieben: 10. Mai 2026, 19:00
Shopgirl hat geschrieben: 10. Mai 2026, 01:08 Später habe ich erfahren, dass dieses Vorgehen - mir das Basiskonto zu verweigern - rechtswidrig war. Falls jemand glaubt, dass ich mir das ausdenke: Wir können gerne gemeinsam zur Sparkasse gehen, und wir lassen uns dort erneut bestätigen, dass man mir wegen der damaligen Kündigung kein Konto eröffnen würde.


Darf eine Bank oder Sparkasse einfach ohne Angaben von Gründen ein Girokonto kündigen?
Ich glaube dir das sofort, ich habe schon allerlei erlebt, vom Abwimmeln bei Kontoeröffnungen inkl. das unangemessene wochenlange verzögern einer Auszahlung von eigentlich zum Existenzminimum gehörendem Guthaben, auf einem Konto welches mir nach PI eröffnung gekündigt wurde.

Da sind teils Vorgänge passiert und chaotische Zustände offenbart worden, die ich mir davor auch nicht hätte vorstellen können :D

Verstehen tue ich das ohnehin nicht wieso die Banken einen ablehnen, man will ja kein Dispo sondern ein Konto auf Guthabenbasis.
Moloch
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Re: Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Beitrag von Moloch »

Shopgirl hat geschrieben: 11. Mai 2026, 00:19Worum geht es denn genau? Der Commerzbank noch eins auszuwischen oder will er wirklich aus der Geschichte irgendwie Geld machen? (Für finanzielle Forderungen sehe ich wirklich keinerlei Ansatz)
Das waren nur meine Gedanken aus einem Gerechtigkeitsempfinden heraus. Mein Freund selbst möchte davon inzwischen nichts mehr hören, weil es ihn nur runterzieht. Diese Verdrängung ist leider genau das, was Menschen weiter in die Schuldenfalle geraten lässt.
Shopgirl hat geschrieben: 11. Mai 2026, 00:19Niemand wird ihn gezwungen haben, sich für 40% irgendwo Gelder zu leihen.
Ich finde das nicht gut, dass du das so ins lächerliche ziehst! Als mittelloser Schuldner hat man in vielen Bereichen oft unnötige hohe Kosten die einen wirklich dazu zwingen "sich für 40% irgendwo Gelder zu leihen": Für Rücklastschriften erheben Banken teils bis zu 15€ (was in der Höhe übrigens rechtsmissbräuchlich ist); Stromrechnung nicht bezahlt und Strom wird abgedreht, kostet zusätzlich ein paar hundert Euro. Ein wenig mehr Empathie würde dieser Community definitiv nicht schaden.
Shopgirl hat geschrieben: 11. Mai 2026, 00:19Bei welchem Mafiosi war er denn? Selbst die Freunde aus den Alpenländern mit ihren "Krediten ohne Schufa" haben moderatere Zinssätze.
Das würde ich ebenfalls gerne wissen. Allerdings erinnere ich mich daran, dass ich während meiner eigenen Schuldenphase noch schlechtere Konditionen für das Ausleihen von Geld hatte – und dabei sogar ein deutlich wertvolleres Pfand hinterlegen musste, nämlich im Pfandleihhaus. Dort fielen 1 % monatliche Zinsen plus 3 % monatliche Bearbeitungsgebühr an. Ohne Berücksichtigung eines Zinseszinseffekts entspricht das effektiv rund 48 % pro Jahr – versteckt hinter dem Begriff ‚Bearbeitungsgebühr‘. Dagegen wirken seine 40 % Jahreszins fast schon vergleichsweise moderat, zumal er nicht einmal Schmuck oder andere Wertgegenstände als Sicherheit hinterlegen musste
Moloch
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Re: Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Beitrag von Moloch »

Shopgirl hat geschrieben: 11. Mai 2026, 00:19Niemand wird ihn gezwungen haben, sich für 40% irgendwo Gelder zu leihen.
Ist übrigens einem Bekannten wirklich passiert:
Er wurde zweimal beim Schwarzfahren erwischt und die jeweils 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt hat er nicht bezahlt. Daraufhin erfolgte eine Verurteilung zu 20 Tagessätzen à 10 €. Auch diese Geldstrafe hatte er trotz Mahnungen und Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht beglichen. Schließlich wurde er von der Polizei zu Hause abgeholt und verbüßte 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Die Geldstrafe gilt damit zwar als erledigt, die Forderungen des ÖPNV-Unternehmens sowie Kosten von Inkasso und Anwälten bestanden jedoch weiterhin.
In genau diesem Zeitraum wurde ihm der Strom abgedreht. Nach verbüßen der Strafe kam er nach Hause und staunte nicht schlecht als fast alle seine im Kühlschrank gelagerten Lebensmittel verdorben waren.

Waren die 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe deiner Meinung nach wirklich sinnvoller als "sich für 40% irgendwo Gelder zu leihen"??

P.S. Hab folgendes 72-sekündiges Video extra für dich aus meinem Youtube-Verlauf herausgesucht: https://www.youtube.com/shorts/VYhUa3WC4nU
Shopgirl
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Re: Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Beitrag von Shopgirl »

Ich ziehe hier nichts ins Lächerliche, aber bleibe dabei, dass sich niemand zu 40% Zinsen Geld leihen muss.

Nehmen wir einfach dein Beispiel. Bis es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt, ist sehr sehr viel Zeit vergangen. Er hätte sich halt schlicht kümmern müssen. Man kann mit der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung vereinbaren oder die Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln lassen. Warum hat er das nicht getan? Erscheint beides sinnvoller als sich zu 40% Geld zu leihen oder in Haft zu gehen.
Ich finde das nicht gut, dass du das so ins lächerliche ziehst! Als mittelloser Schuldner hat man in vielen Bereichen oft unnötige hohe Kosten die einen wirklich dazu zwingen "sich für 40% irgendwo Gelder zu leihen": Für Rücklastschriften erheben Banken teils bis zu 15€ (was in der Höhe übrigens rechtsmissbräuchlich ist); Stromrechnung nicht bezahlt und Strom wird abgedreht, kostet zusätzlich ein paar hundert Euro. Ein wenig mehr Empathie würde dieser Community definitiv nicht schaden.
Wenn es ständig zu Rücklastschriften kommt, stimmt aber doch das ganze Konstrukt nicht. Dann muss ich meine Einnahmen erhöhen (falls möglich), meine Ausgaben verringern oder mir schlicht Hilfe suchen (Schuldnerberatung). Aber zu sagen, dass die bösen Lastschriftrückgaben halt Geld kosten und man daran nichts ändern kann, weil man "arm" ist, ist der einfache Weg. Genauso wie darauf zu warten, dass einen die Polizei zur Ersatzfreiheitsstrafe abholt.

Bis einem der Strom abgedreht wird, werden zig Mahnung verschickt. Auch dafür gibt es dann Möglichkeiten, wenn man sich kümmert.

Das Problem ist bei all deinen Beispielen nur sekundär das fehlende Geld. Es ist eher die Lethargie. Die ich übrigens verstehe. Es ist nicht einfach, sich selbst zu retten. Aber am Ende tut es halt auch meist kein anderer und man ist für sich verantwortlich.
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