Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Mailman
Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 3. Jan 2026, 20:14

Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von Mailman »

Vielen Dank für eure Antworten.

Wie sieht es denn mit Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto aus,wenn dieses aufgelöst wird?
Muss zwingend 50/50 auf die neuen Konten aufgeteilt werden oder kann man die Verteilungsquote frei wählen,so dass auf dem nicht pfändungsgefährdeten Konto der größere Teil liegen würde?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1545
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von imker »

... aus Deiner Angaben "reime" ich mir zusammen:
verheiratet und ein gemeinsames Kind

Schulden der Frau 6.000 bei monatlicher Rate von 150 in ca. 40 Monaten getilgt

Schulden des Mannes 90.000 bei monatlicher Rate von 2.300 in ca. 40 Monaten getilgt

Einkommen der Frau 1.100
Einkommen des Mannes 2.300 (wenn mit einem Kind 80 EUR pfändbar sind)

Du und deine Frau haven sich extrem übernommen - ihr braucht eine Haushaltsplanung mit Angaben zu festen Kosten und dem ganzen "Kram"

Was soll sich bei Euch oder Dir durch ein "isoliertes" Insolvenzverfahren ändern, wenn Leasingfahrzeug bezahlt und Konsumverhalten unverändert bleiben wird. Dazu musst Du Ideen entwickeln und einhalten.
Mailman
Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 3. Jan 2026, 20:14

Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von Mailman »

Das mit dem übernommen ist definitiv so,Ursache der ganzen Misere ist ein sehr ungesundes Konsumverhalten mit zu später Einsicht um den Turnaround alleine zu schaffen in Kombination mit unsinnigen Umschuldungen und Aufstockungen.
Das Leasingfahrzeug würde -wenn ich nicht alleine die Zahlungen einstelle - wohl sowieso durch den Leasinggeber gekündigt werden sobald die Schufa-Einträge kommen,oder?
Das wäre aber nicht weiter schlimm,da noch ein Auto vorhanden ist bei dem ich glaube dass es zu wenig Restwert zum verwerten hätte.
Mailman
Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 3. Jan 2026, 20:14

Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von Mailman »

Hallo,
ich hätte noch eine weitere Frage:
Wenn ich mich nun entscheide die Zahlungen einzustellen,sollte ich dann auch bereits abgegangene Lastschriften zurückbuchen lassen (und falls ja für welchen Zeitraum)oder ist das juristisch gefährlich?

Vielen Dank bereits.
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2870
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Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von caffery »

Eine Lastschrift zurück buchen ist nicht per se verboten - insbesondere dann nicht, wenn man das Geld braucht um seine Existenz zu sichern.

Diese Woche ein Zahlungsversprechen abgeben und nächste Woche die Lastschrift dafür zurück buchen weil man ja "sowieso pleite ist und in die Insolvenz will" (überspitzt gesagt) unter Umständen aber schon.

Was ich damit sagen will: Es kommt drauf an.
Mailman
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Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von Mailman »

Wenn ich nun aber die Gläubiger,die am 15.abbuchen nicht mehr bediene,aber die,welche zum 1.abgebucht haben schon,zählt das dann nicht als Begünstigung?

Ich verstehe die Antwort so,dass ein Zurückbuchen dann problematisch wäre,wenn ich die eigentliche Schuld erst vor kurzem eingegangen wäre;bei einer Schuld,die bereits seit Jahren bedient wurde jedoch nicht.Oder habe ich das falsch aufgefasst?
Mailman
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Beiträge: 10
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Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von Mailman »

Hallo,

zwischenzeitlich wurde meine Insolvenz Mitte März eröffnet.

Soweit läuft alles geschmeidig:der Insolvenzverwalter hat das Konto sofort freigegeben,möchte auch keine Kontoauszüge sehen und hat auch sämtliche Verträge inkl. PKW-Leasing laufen lassen.

Zwei Fragen hätte ich jedoch:
1.) Meine Bank hat mich angeschrieben und mir die Freigabe bestätigt.Da ich sicherheitshalber fragte welche Freibeträge vermerkt sind erhielt ich folgende Antwort:

Hallo xxx,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht.
 
Aktuell sind es 2.730,27 €. Sie können allerdings durch die Unpfändbarkeit über mehr verfügen.
 
Viele Grüße
Larissa für die C24 Bank

Wie kann ich diese Nachricht verstehen?Befindet sich mein Konto etwa jetzt schon im selben "Status" wie in der Wohlverhaltensphase?Kontoauszüge möchte der IV ja nicht sehen.

2.)Ich hatte vor Verfahrenseröffnung eine Kreditkarte mit Kreditrahmen.Da diese ausgeglichen war (und ist)nahm sie nicht am Verfahren teil.
Überraschenderweise wurde sie auch nicht durch den Herausgeber der Karte gekündigt.
Ist es erlaubt diese Karte zu nutzen (zwecks Auslandsaufenthalt)?

Vielen Dank für eure Antworten.
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1313
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von Shopgirl »

1. Wenn das Konto freigegeben wurde und auch keine (Alt-)Pfändungen existieren, gibt es auch niemanden, an den irgendwas abgeführt werden könnte. Somit ist das Konto frei und du kannst über das verfügen, was eingeht.

2. Klar. Du darfst die Kate nutzen.
Icke26
Wissender
Beiträge: 150
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von Icke26 »

Shopgirl hat geschrieben: 27. Apr 2026, 17:13 1. Wenn das Konto freigegeben wurde und auch keine (Alt-)Pfändungen existieren, gibt es auch niemanden, an den irgendwas abgeführt werden könnte. Somit ist das Konto frei und du kannst über das verfügen, was eingeht.

2. Klar. Du darfst die Kate nutzen.
Und neue Schulden machen?
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1313
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung

Beitrag von Shopgirl »

Wenn du jemanden findest, der dir die Möglichkeit gibt, Schulden zu machen: Nur zu.
Wie sinnvoll das allerdings ist, steht auf einem anderen Blatt.
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