Vielen Dank für eure Antworten.
Wie sieht es denn mit Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto aus,wenn dieses aufgelöst wird?
Muss zwingend 50/50 auf die neuen Konten aufgeteilt werden oder kann man die Verteilungsquote frei wählen,so dass auf dem nicht pfändungsgefährdeten Konto der größere Teil liegen würde?
Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
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Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
... aus Deiner Angaben "reime" ich mir zusammen:
verheiratet und ein gemeinsames Kind
Schulden der Frau 6.000 bei monatlicher Rate von 150 in ca. 40 Monaten getilgt
Schulden des Mannes 90.000 bei monatlicher Rate von 2.300 in ca. 40 Monaten getilgt
Einkommen der Frau 1.100
Einkommen des Mannes 2.300 (wenn mit einem Kind 80 EUR pfändbar sind)
Du und deine Frau haven sich extrem übernommen - ihr braucht eine Haushaltsplanung mit Angaben zu festen Kosten und dem ganzen "Kram"
Was soll sich bei Euch oder Dir durch ein "isoliertes" Insolvenzverfahren ändern, wenn Leasingfahrzeug bezahlt und Konsumverhalten unverändert bleiben wird. Dazu musst Du Ideen entwickeln und einhalten.
verheiratet und ein gemeinsames Kind
Schulden der Frau 6.000 bei monatlicher Rate von 150 in ca. 40 Monaten getilgt
Schulden des Mannes 90.000 bei monatlicher Rate von 2.300 in ca. 40 Monaten getilgt
Einkommen der Frau 1.100
Einkommen des Mannes 2.300 (wenn mit einem Kind 80 EUR pfändbar sind)
Du und deine Frau haven sich extrem übernommen - ihr braucht eine Haushaltsplanung mit Angaben zu festen Kosten und dem ganzen "Kram"
Was soll sich bei Euch oder Dir durch ein "isoliertes" Insolvenzverfahren ändern, wenn Leasingfahrzeug bezahlt und Konsumverhalten unverändert bleiben wird. Dazu musst Du Ideen entwickeln und einhalten.
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Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Das mit dem übernommen ist definitiv so,Ursache der ganzen Misere ist ein sehr ungesundes Konsumverhalten mit zu später Einsicht um den Turnaround alleine zu schaffen in Kombination mit unsinnigen Umschuldungen und Aufstockungen.
Das Leasingfahrzeug würde -wenn ich nicht alleine die Zahlungen einstelle - wohl sowieso durch den Leasinggeber gekündigt werden sobald die Schufa-Einträge kommen,oder?
Das wäre aber nicht weiter schlimm,da noch ein Auto vorhanden ist bei dem ich glaube dass es zu wenig Restwert zum verwerten hätte.
Das Leasingfahrzeug würde -wenn ich nicht alleine die Zahlungen einstelle - wohl sowieso durch den Leasinggeber gekündigt werden sobald die Schufa-Einträge kommen,oder?
Das wäre aber nicht weiter schlimm,da noch ein Auto vorhanden ist bei dem ich glaube dass es zu wenig Restwert zum verwerten hätte.
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Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Hallo,
ich hätte noch eine weitere Frage:
Wenn ich mich nun entscheide die Zahlungen einzustellen,sollte ich dann auch bereits abgegangene Lastschriften zurückbuchen lassen (und falls ja für welchen Zeitraum)oder ist das juristisch gefährlich?
Vielen Dank bereits.
ich hätte noch eine weitere Frage:
Wenn ich mich nun entscheide die Zahlungen einzustellen,sollte ich dann auch bereits abgegangene Lastschriften zurückbuchen lassen (und falls ja für welchen Zeitraum)oder ist das juristisch gefährlich?
Vielen Dank bereits.
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caffery
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 480
- Beiträge: 2826
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Eine Lastschrift zurück buchen ist nicht per se verboten - insbesondere dann nicht, wenn man das Geld braucht um seine Existenz zu sichern.
Diese Woche ein Zahlungsversprechen abgeben und nächste Woche die Lastschrift dafür zurück buchen weil man ja "sowieso pleite ist und in die Insolvenz will" (überspitzt gesagt) unter Umständen aber schon.
Was ich damit sagen will: Es kommt drauf an.
Diese Woche ein Zahlungsversprechen abgeben und nächste Woche die Lastschrift dafür zurück buchen weil man ja "sowieso pleite ist und in die Insolvenz will" (überspitzt gesagt) unter Umständen aber schon.
Was ich damit sagen will: Es kommt drauf an.
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Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Wenn ich nun aber die Gläubiger,die am 15.abbuchen nicht mehr bediene,aber die,welche zum 1.abgebucht haben schon,zählt das dann nicht als Begünstigung?
Ich verstehe die Antwort so,dass ein Zurückbuchen dann problematisch wäre,wenn ich die eigentliche Schuld erst vor kurzem eingegangen wäre;bei einer Schuld,die bereits seit Jahren bedient wurde jedoch nicht.Oder habe ich das falsch aufgefasst?
Ich verstehe die Antwort so,dass ein Zurückbuchen dann problematisch wäre,wenn ich die eigentliche Schuld erst vor kurzem eingegangen wäre;bei einer Schuld,die bereits seit Jahren bedient wurde jedoch nicht.Oder habe ich das falsch aufgefasst?
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