Insolvenz Antrag

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imker
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von imker »

Allein so einen Antrag stellen - das geht nur mit einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle oder eines Stb; Rechtsanwaltes o.ä.

die Person würde ich fragen

ich kenne das so, dass die Gerichte das nicht fordern, aber die Verwalter für mal drei und mal sechs Monate

wenn das Zahlungen für eine "Sache" zeigt, die man vorher im Antrag nicht erklärt und bei Nachfrage nicht erklären kann, kann man sich die Mühe meist sparen
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Re: Re: Insolvenz Antrag

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Hi imker,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Re: Insolvenz Antrag" geschaut?
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caffery
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von caffery »

Das ist sehr wahrscheinlich extrem sinnfrei. Zeig die Forderungen Deinem Anwalt,
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Janadi
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Janadi »

Nein, es ist nicht okay. Mit dem Wissen deiner Zahlungsunfähigkeit musst du ALLE Zahlungen einstellen und nicht nur ein paar. Hier kommen wir sogar in den strafrechtlich relevanten Bereich der Gläubigerbegünstigung. Zumindest wird dein späterer Insolvenzverwalter versuchen, die Zahlungen anzufechten und zurück zu holen. Je nach Zeitpunkt des Inso Antrags hast du diese Inkasso Forderungen in diesem nicht angegeben und deinen Inso-Gläubigern gleich den Versagungsgrund auf dem Silbertablett serviert. Man kann bestimmt noch viel mehr Probleme in diesen Zahlungen finden.

Mein Insolvenzverwalter wollte Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor Einreichen des Antrags haben. Direkt im Gespräch mit mir ist er die schon einmal durchgegangen und hat zu vielen Buchungen Fragen gestellt.

Ich kann dir nur raten, stell die Zahlungen alle ein. Melde die Gläubiger dem Anwalt nach und stell den Antrag erst 6 Monate nach der letzten Zahlung.

Warum zahlst du überhaupt an die Inkassobuden?
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Käsebrot
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Käsebrot »

Wie kam es denn dazu, dass du bereits während der Vorbereitungszeit neue Schulden gemacht hast? Das ist schon etwas sinnlos, in die Insolvenz zu gehen und gleichzeitig sich wieder zu verschulden.
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Janadi
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Janadi »

Buddelbaby hat geschrieben: 30. Aug 2019, 08:58 Weil das neue Schulden waren. Der Null Plan ist durch jedoch habe ich die beiden Gläubiger erst später bekommen.
Diese kann ich ja nun nicht mit in die Insolvenz nehmen, da der Vergleich ja durch ist.

Ich könnte maximal die 2 offenen Verbindlichkeiten von jemand anderen bezahlen lassen und ihn das Geld geben. Nur versteh ich nicht warum das rechtlich ein Problem ist? Ich bevorzuge ja nicht einen Gläubiger der mit in der Insolvenz ist bzw im Nullplan vor kam. Es handelt sich ja um 2 neue Geschichten die ich ordnungsgemäß von meinem Pfändungsfreien Guthaben monatlich bezahle.

Ist das ein Versagensgrund der Insolvenz?
Ja, da hast du sogar gleich mehrere. Du wusstest, dass du zahlungsunfähig bist und hast neue Schulden gemacht. Da hast du schon den ersten ganz klassischen Versagungsgrund nach § 290 Inso (Stichwort: unangemessene Verbindlichkeiten).
In der Insolvenz zählen alle Gläubiger zum Zeitpunkt des Antrags. Damit hast du gleich zwei weitere Versagungsgründe. Die Gläubigerbevorzugung und das bewusste Verschweigen von Gläubigern. Selbstverständlich müssen die in den Antrag, die kann man nachmelden.

Hast du deinen Antrag schon eingereicht? Wenn nicht, kann ich dir nur raten, damit auch zu warten.
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caffery
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von caffery »

Buddelbaby hat geschrieben: 30. Aug 2019, 08:58 Diese kann ich ja nun nicht mit in die Insolvenz nehmen, da der Vergleich ja durch ist.
Das stimmt nicht. Du kannst und solltest sie nachmelden. Deswegen nochmal: Zeige es Deinem Anwalt! Du bezahlst den dafür dass er solche Sachen regelt. Er kann Dich aber nicht anständig vertreten wenn Du der Ansicht bist gewisse Dinge die seinen Arbeitsauftrag betreffen selber besser zu wissen.

Dein Verwalter wird sich ohnehin die Kontoauszüge ansehen und die Zahlungen von den Gläubigern zurückholen wollen. Die werden dann vermutlich maximal angepinkelt sein. Dann ist es nicht so unwahrscheinlich, dass sie sich aufplustern weil sie nicht im Antrag gestanden haben.
Käsebrot hat geschrieben: 30. Aug 2019, 09:02 Wie kam es denn dazu, dass du bereits während der Vorbereitungszeit neue Schulden gemacht hast? Das ist schon etwas sinnlos, in die Insolvenz zu gehen und gleichzeitig sich wieder zu verschulden.
Das möchte ich mal einfach so dick unterstreichen. Einen Insolvenzantrag sollte man nicht mitten in ein Chaos von Neuverschuldungen hinein stellen. Man sollte zunächst einen Strich ziehen, seine wirtschaftlichen Angelegenheiten für einen Zeitraum von zumindest 6 Monaten - eher 12 Monate stabilisieren und lernen vom Unpfändbaren zu leben ohne neue Schulden zu machen.

Den guten Vorsatz zu haben, dass "von heute an alles anders wird" ist zwar löblich - man sollte diesen aber dringend in der Praxis getestet haben bevor man den Joker der zweiten Chance zieht.

PS: Ganz so apokalyptisch wie Janadi sehe ich den Zusammenhang in manchen Punkten dann aber auch wieder nicht;)
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Janadi
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Janadi »

caffery hat geschrieben: 30. Aug 2019, 09:17
PS: Ganz so apokalyptisch wie Janadi sehe ich den Zusammenhang in manchen Punkten dann aber auch wieder nicht;)
Aber man darf den Worst Case ja ruhig mal beschreiben. Wenn man während des Vergleichszeitraums neue Schulden macht, dann handelt es sich dabei ja gern mal um diverse Banken mit Sitz im Ausland, die schufafreie (Kurzzeit-) Kredite vergeben und bekannt sind für ihre Versagungsanträge. Die sind nämlich WIRKLICH maximal angepinkelt, wenn der IV mit irgendwelchen Anfechtungstatbeständen kommt.
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caffery
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von caffery »

Janadi hat geschrieben: 30. Aug 2019, 09:24 diverse Banken mit Sitz im Ausland, die schufafreie (Kurzzeit-) Kredite vergeben und bekannt sind für ihre Versagungsanträge.
Naja, "Deine" Bank verhält sich aber aus Abschreckungsgründen so. Ob sie mit ihrem Säbelrasseln in der Praxis durchkommen würden steht auf einem ganz anderen Blatt. Die verhalten sich so, damit Leute (wie Du;)) ihren Deckel vor lauter Angst lieber zahlen bevor sie auf die Idee kommen ihn mit einem RSB-Antrag "wegzuzaubern".

Abgesehen davon ist deren Argumentation auch in der Regel eine andere. Die sagen meistens sinngemäß "Die Schuldnerin hätte wissen müssen, dass sie ihr Zahlungsversprechen nicht wird halten können da sie zum Zeitpunkt der Abgabe dessen schon etliche andere Verbindlichkeiten hatte."
Da es auf der Hand liegt, dass nur Menschen denen das Wasser bis zum Hals steht auf die Idee kommen würden Kunde bei so einem Institut zu solch absurden Konditionen zu werden, erkennen sich viele Betroffene in dieser Argumentation wieder und werden ängstlich.
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Janadi
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Janadi »

Wobei der Sachverhalt bei mir ja auch noch etwas anders gelagert war. Da ging es um die fehlenden Kreditangaben. Aber ich habe penibel darauf geachtet, dass ich keine Zahlungen von meinem Konto leiste, die der IV am Ende eh zurückholt ;)

Aber angeben muss Buddelbaby die neuen Schulden. Im Extremfall vielleicht noch dem IV im Gespräch nachmelden. Aber von alleine und nicht warten, bis der IV danach fragt.
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caffery
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von caffery »

Buddelbaby hat geschrieben: 30. Aug 2019, 11:07 Geht klar, die neuen Schulden würde ich weiter ab bezahlen, ist nicht mehr so lange.
Reden wir hier über sowas wie Wohltätigkeit oder Gewissensfragen? Einen anderen Sinn kann sowas kaum haben. Dir fehlen dann aber immernoch mindestens zwei Wunder zur Heiligsprechung;)

Oder möchtest Du uns mal den genauen Grund für Deine Zahlungsfrömmigkeit gegenüber diesen beiden Inkassobuden nahelegen?

Was genau ist denn so abwegig für Dich an meinem (wie ich finde höchst naheliegenden) Gedanken, die beiden Gläubiger einfach Deinem Anwalt vorzulegen und um seinen Rat in der Sache zu ersuchen?
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