Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag

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HelSel
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Beiträge: 12
Registriert: 9. Okt 2021, 17:36

Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag

Beitrag von HelSel »

Ich verhandele seit einiger Zeit mit einem Gläubiger bezüglich des Ausgleichs eines Schuldsaldos. Es ist eine uralte Forderung von vor 25 Jahren, die ich völlig aus den Augen verloren hatte, weil auch der Gläubiger sich sehr lange Zeit nicht mehr gemeldet hatte. Erst vor rd. 3 Monaten sandte er mir wieder eine Mahnung und drohte mit Gehaltspfändung. Seitdem versuche ich einen Vergleich hinzubekommen.

Die Ursprungsforderung war rd. 200,00 € zzgl. Kosten und viele Zinsen. Insgesamt jetzt rd. 1.200. Der Gläubiger trägt auch den jeweils aktuellen Saldo bei der Schufa ein, was ich aber erst jetzt erfahren habe. Die Forderung war tituliert, der letzte erfolglose Vollstreckungsversuch war 2004. Unter Berücksichtigung der Verjährung wären nach meiner Berechnung die titulierte Forderung zzgl. Kosten und die letzten 3 Jahre Zinsen zu zahlen. Das sind etwa 300,00 €.

Diese Summe hatte ich dem Gläubiger angeboten, die würde er auch annehmen und kann damit zukünftig nichts mehr vollstrecken. Rechtlich bleibt die Forderung aber bestehen, auch wenn er sie nicht mehr vollstrecken kann. Daher wäre er nicht bereit, den Schufa-Eintrag zu löschen, sondern nur die "Teilzahlung" anzugeben.

Gibt es eine Möglichkeit, die Schufa-Löschung zu erzwingen?

Als Ergänzungsfrage: Der Gläubiger ist die "GFKL Pay Protect GmbH". Gibt es zu dem Inkassounternehmen Erfahrungen?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag

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Hi HelSel,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag" geschaut?
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2865
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag

Beitrag von caffery »

Die verjährten Zinsen und Kosten nach erfolgter Einrede zu entfernen ist keine Verhandlungssache sondern Gesetz. Es braucht daher bei dem dargelegten Sachverhalt keinen Vergleich. Zu verhandeln oder zuzustimmen gibts da (nach deiner Darstellung) doch nix.

Also erhebe einfach die Einrede, verlange eine korrigierte Forderungsaufstellung und zahle dann den rechtssicher geschuldeten Betrag von 300 Euro komplett.

Wenn die Inkassobude dich nicht ernst nimmt und weiter wie dargelegt Unsinn erzählt, solltest du eine Beratungsstelle aufsuchen bevor die dich endgültig dazu bringen deine rechtliche Situation so zu verschlechtern, dass du denen tatsächlich 1200 statt den nicht verjährten 300 Euro schuldest.
HelSel
Mitglied
Beiträge: 12
Registriert: 9. Okt 2021, 17:36

Re: Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag

Beitrag von HelSel »

Danke. Zumindest während der bisherigen Kommunikation haben sie erklärt, dass sie den Schufa-Eintrag nicht löschen, solange nicht restlos bezahlt wird. Vielleicht pokern sie ja auch nur. Aber wie kann ich es erzwingen, wenn sie es nicht tun. Muss ich dann das Inkassobüro verklagen? Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten? Ich kläre so etwas gerne im Vorfeld.

Im bisherigen Schriftwechsel hatte ich auf die Verjährung der einzelnen Zinspositionen hingewiesen ("nach Überprüfung Ihrer Forderungsaufstellung möchte ich Sie darauf hinweisen, dass xxx bereits verjährt sind"). Reicht das oder wie muss die Einrede der Verjährung rechtssicher formuliert werden.
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2865
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag

Beitrag von caffery »

"Hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung, ausdrücklich auch auf verjährte Zinsen und Kosten, und bitte um die zeitnahe Zusendung einer entsprechend korrigierten Forderungsaufstellung analog § 305 Abs. 2 InsO."

Sie pokern nicht - sie verarschen dich.

Ich würde an Deiner Stelle eine Beratungsstelle aufsuchen.

Allgemein gäbe es bei maximal unkooperativen (Inkasso-)gläubigern die "proaktive Vorgehensweise" (die für den Otto-Normal-Schuldner in Eigenregie aber kaum empfehlenswert ist) indem man einfach den rechtssicher geschuldeten Betrag nach erfolgter Einrede (mit deutlichstem Überweisungsbetreff!) zahlt und dann zur Löschung und Erledigungserklärung auffordert. Wenn die das trotz Aufforderung nicht machen sollten und weiter drohen oder gar vollstrecken, kannst du tatsächlich auf negative Feststellung oder ggf. auf Vollstreckungsabwehr klagen.
HelSel
Mitglied
Beiträge: 12
Registriert: 9. Okt 2021, 17:36

Re: Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag

Beitrag von HelSel »

Merci.

Muß ich bei dem oben vorgeschlagenen Satz auch die Beträge einzeln beziffern oder reicht die allgemeine Aussage "auf verjährte Zinsen und Kosten"?

pokern <-> verarschen. Ja, das war damit gemeint, wollte es halt nur freundlicher formulieren :-)
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2865
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag

Beitrag von caffery »

Allgemein reicht

Das kannst Du ja auch gerne weiter so formulieren. Nach 15 Jahren in dem Beruf trifft meine Formulierung in dem gegenständigen Sachverhalt aber deutlich eher meine bescheidene Rechtsauffassung. ;)
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